jemandem etwas übergibt, um sich ihm zu nähern oder aus Zuneigung zu ihm, so ist es ein Geschenk. All dies ist empfohlen und wird dazu ermuntert (5); denn der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: „Beschenkt einander, so werdet ihr einander lieben“ (6). Was nun die Almosen gabe [sadaqa] betrifft, so ist das, was über ihren Vorzug berichtet wurde, zahlreicher, als dass wir es eingrenzen könnten. Allah, der Erhabene, sagte: {Wenn ihr die Almosen offen zeigt, so ist es gut; wenn ihr sie aber verbergt und den Bedürftigen gebt, so ist das besser für euch, und Er tilgt euch damit einen Teil eurer Missetaten} (7). Wenn dies feststeht, so ist die Almosen gabe und die Schenkung bei dem, was nach Maß oder Gewicht bestimmt wird, nur durch die Inbesitznahme [qabd] bindend. Dies ist die Ansicht der meisten Rechtsgelehrten, darunter al-Nakha'i, al-Thawri, al-Hasan ibn Salih, Abu Hanifa und al-Shafi'i. Malik und Abu Thawr sagten hingegen: Dies ist allein durch den Vertrag bindend, aufgrund der Allgemeinheit seines – Friede sei auf ihm – Ausspruchs: „Derjenige, der in seine Schenkung zurückkehrt, ist wie derjenige, der in sein Erbrochenes zurückkehrt“ (8). Und weil es eine Aufhebung des Eigentums ohne Gegenleistung ist, ist es allein durch den Vertrag bindend, wie bei der Stiftung [waqf] und der Freilassung [itq]. Sie sagten womöglich: Es ist eine freiwillige Zuwendung [tabarru'], daher wird hierbei die Inbesitznahme nicht vorausgesetzt, wie beim Vermächtnis [wasiyya] und der Stiftung. Und weil es ein bindender Vertrag ist, der das Eigentum überträgt, hängt seine Verbindlichkeit nicht von der Inbesitznahme ab, wie beim Kauf. Unsere Beweisführung stützt sich auf den Konsens der Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf ihnen –, denn das, was wir sagten, ist von Abu Bakr und Umar – Allahs Wohlgefallen auf beiden – überliefert, und es ist kein Widerspruch von ihrer Seite unter den Gefährten bekannt.
(5) In M: „ihm“. (6) Berichtet von Imam Malik im Kapitel „Was über die Auswanderung berichtet wurde“ aus dem Buch des guten Charakters. al-Muwatta 2/908. Sowie von al-Bayhaqi im Kapitel „Die Ermunterung zur Schenkung und zum Geschenk...“ aus dem Buch der Schenkungen. al-Sunan al-Kubra 6/169. (7) Sure al-Baqara 271. (8) Die Überlieferungsnachweise wurden bereits auf 4/104 aufgeführt, hinzuzufügen ist: Berichtet von al-Bukhari im Kapitel „Ob man seine Almosen gabe zurückkaufen darf...“ aus dem Buch der Zakat, und im Kapitel „Es ist niemandem erlaubt, in seine Schenkung und Almosen gabe zurückzukehren“ aus dem Buch der Schenkung, und im Kapitel „Wenn er ein Pferd als Almosen gabe gibt und es dann zum Verkauf sieht“ aus dem Buch des Dschihad. Sahih al-Bukhari 2/157, 3/215, 4/71. Sowie von Muslim im Kapitel „Die Abneigung eines Menschen, das zurückzukaufen, was er als Almosen gabe gegeben hat...“ aus dem Buch der Schenkungen. Sahih Muslim 3/1239. Sowie von al-Tirmidhi im Kapitel „Was über die Abneigung gegen die Rücknahme der Schenkung berichtet wurde“ aus den Kapiteln über den Verkauf, und Kapitel „Was über die Abneigung gegen die Rücknahme der Schenkung berichtet wurde“ aus den Kapiteln über die Klientelschaft. 'Aridat al-Ahwadhi 5/301, 8/293. Sowie von al-Nasa'i im Kapitel „Der Kauf der Almosen gabe“ aus dem Buch der Zakat. al-Mujtaba 5/82. Sowie von Ibn Madscha im Kapitel „Die Rücknahme der Schenkung“ aus dem Buch der Schenkungen. Sunan Ibn Madscha 2/797. Sowie von Imam Malik im Kapitel „Der Kauf der Almosen gabe und die Rückkehr in sie“ aus dem Buch der Zakat. al-Muwatta 1/282.
إلى إنْسانٍ شيئًا لِلتَّقَرُّبِ إليه، والمَحَبَّةِ له، فهو هَدِيّةٌ. وجَمِيعُ ذلك مَنْدُوبٌ إليه، ومَحْثُوثٌ عليه (٥)؛ فإن النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "تَهَادُوا تَحَابُّوا" (٦). وأمَّا الصَّدَقَةُ، فما وَرَدَ في فَضْلِها أكْثَرُ من أن يُمْكِنَنا حَصْرُه، وقد قال اللهُ تعالى: {إِنْ تُبْدُوا الصَّدَقَاتِ فَنِعِمَّا هِيَ وَإِنْ تُخْفُوهَا وَتُؤْتُوهَا الْفُقَرَاءَ فَهُوَ خَيْرٌ لَكُمْ وَيُكَفِّرُ عَنْكُمْ مِنْ سَيِّئَاتِكُمْ} (٧). إذا ثَبَتَ هذا، فإن المَكِيلَ والمَوْزُونَ لا تَلْزَمُ فيه الصَّدَقَةُ والهِبَةُ إلَّا بالقَبْضِ. وهو قولُ أكْثَر الفُقَهاءِ منهم؛ النَّخَعِىُّ، والثَّوْرِىُّ، والحَسَنُ بن صالِحٍ، وأبو حنيفةَ، والشافِعِىُّ. وقال مالِكٌ، وأبو ثَوْرٍ: يَلْزَمُ ذلك بمُجَرَّدِ العَقْدِ؛ لِعُمُومِ قوله عليه السَّلامُ: "الْعائِدُ فِي هِبَتِه، كَالْعائِدِ في قَيْئِهِ" (٨). ولأنَّه إزَالةُ مِلْكٍ بغيرِ
(٥) في م: "إليه".(٦) أخرجه الإِمام مالك، في: باب ما جاء في المهاجرة، من كتاب حسن الخلق. الموطأ ٢/ ٩٠٨. والبيهقي، في: باب التحريض على الهبة والهدية. . ., من كتاب الهبات. السنن الكبرى ٦/ ١٦٩.(٧) سورة البقرة ٢٧١.(٨) تقدم تخريجه في: ٤/ ١٠٤، ويضاف إليه: وأخرجه البخاري، في: باب هل يشترى صدقته. . ., من كتاب الزكاة، وفى: باب لا يحل لأحد أن يرجع في هبته وصدقته، من كتاب الهبة، وفى: باب إذا حمل على فرس فرآها تباع، من كتاب الجهاد. صحيح البخاري ٢/ ١٥٧، ٣/ ٢١٥، ٤/ ٧١. ومسلم، في: باب كراهة شراء الإِنسان ما تصدق به. . ., من كتاب الهبات. صحيح مسلم ٣/ ١٢٣٩. والترمذي، في: باب ما جاء في كراهية الرجوع في الهبة، من أبواب البيوع، وباب ما جاء في كراهية الرجوع في الهبة، من أبواب الولاء. عارضة الأحوذى ٥/ ٣٠١، ٨/ ٢٩٣. والنسائي، في: باب شراء الصدقة، من كتاب الزكاة. المجتبى ٥/ ٨٢. وابن ماجه، في: باب الرجوع في الهبة، من كتاب الهبات. سنن ابن ماجه ٢/ ٧٩٧ والإِمام مالك، في: باب شراء الصدقة والعود فيها، من كتاب الزكاة. الموطأ ١/ ٢٨٢.