Er sagte: „Dann also nicht.“ (13) Er wusste zwar, dass frische Datteln schrumpfen, aber er machte den Fragenden damit auf den Grund des Verkaufsverbots aufmerksam, und ebenso verhält es sich hier.
Abschnitt: Es besteht unter den Gelehrten kein Dissens über die Empfehlenswertheit der Gleichbehandlung und die Missbilligung der Bevorzugung. Ibrahim sagte: Sie pflegten es für empfehlenswert zu halten, sie sogar bei Küssen gleich zu behandeln. Wenn dies feststeht, so besteht die empfehlenswerte Gleichbehandlung darin, dass er unter ihnen gemäß der Aufteilung Gottes des Erhabenen für das Erbe teilt, sodass der Sohn den Anteil von zwei Töchtern erhält. Dies vertraten auch 'Ata', Shuraih, Ishaq und Muhammad ibn al-Hasan. Shuraih sagte zu einem Mann, der sein Vermögen unter seinen Kindern aufteilte: „Führe sie auf die Anteile Gottes des Erhabenen und seine Pflichtteile zurück.“ Und 'Ata' sagte: „Sie pflegten nur nach dem Buch Gottes des Erhabenen aufzuteilen.“ Abu Hanifa, Malik, al-Shafi'i und Ibn al-Mubarak sagten: Die Tochter erhält das Gleiche wie der Sohn, da der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – zu Bashir ibn Sa'd sagte: „Behandle sie gleich.“ [Und er begründete dies mit seiner Aussage: „Würde es dich freuen, wenn sie dich in deiner Güte gleichbehandeln?“ Er sagte: Ja. Er sagte: „Dann behandle sie gleich.“] (14) Die Tochter ist wie der Sohn im Anspruch auf seine Güte und ebenso bei ihrer Schenkung. Von Ibn 'Abbas wurde überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Gottes sagte: „Behandelt eure Kinder bei der Schenkung gleich, und wenn ich jemanden bevorzugen würde, (15) dann hätte ich die Frauen gegenüber den Männern bevorzugt.“ Überliefert von Sa'id in seinen „Sunan“ (16). Dies gilt, weil es eine Schenkung zu Lebzeiten ist, bei der Sohn und Tochter gleichgestellt sind, wie bei Unterhalt und Kleidung. Unsere Ansicht ist, dass Gott der Erhabene die Anteile zwischen ihnen aufteilte, wobei Er dem männlichen Geschlecht den Anteil von zwei weiblichen Geschlechtern gab, und das Beste, woran man sich halten kann, ist die Aufteilung Gottes. Zudem ist die Schenkung zu Lebzeiten einer der beiden Zustände der Schenkung, daher ist dem Sohn davon so viel zu geben wie dem Anteil von zwei Töchtern, wie im Falle des Todes, d. h. des Erbes. Dies wird dadurch bestätigt, dass die Schenkung ein Vorziehen dessen ist, was nach dem Tod geschieht, daher sollte sie
(13) Die Überlieferungsnachweise wurden bereits bei 6/67 dargelegt. (14) Fehlt im Original. Es ist eine Übertragung/Abschrift. (15) Fehlt in M. (16) Al-Bayhaqi hat dies überliefert im Kapitel über die Sunna zur Gleichbehandlung unter den Kindern bei der Schenkung aus dem Buch der Schenkungen (al-Hibat), al-Sunan al-Kubra 6/177. Der Verfasser von Kanz al-'Ummal schreibt dies Sa'id ibn Mansur und al-Tabarani zu, im Kapitel über die Gerechtigkeit bei der Schenkung an sie, aus dem Buch der Ehe (al-Nikah), mit dem Wortlaut: „Wenn ich jemanden bevorzugen würde, dann hätte ich die Frauen bevorzugt.“ Kanz al-'Ummal 16/446. (17) Fehlt in M.