und der eine (von beiden) zugenommen hat, und der andere Käufer einen Mangel daran gefunden hat, so sagen wir: Der Verkäufer der mangelhaften Sache hat seinem Käufer durch den Verkauf der mangelhaften Sache die Auflösung (des Vertrags) ermöglicht, sodass es so ist, als ob die Auflösung von ihm selbst ausgegangen wäre. Aus diesem Grund sagten wir in dem Fall, dass der Ehemann die Ehe aufgrund eines Mangels der Frau vor dem Vollzug auflöst: Sie hat keinen Anspruch auf eine Morgengabe, so als ob sie selbst (den Vertrag) aufgelöst hätte. Demnach gibt es keinen Unterschied zwischen der Zunahme an der Substanz, wie Fettleibigkeit, Größe und Ähnlichem, oder an den Merkmalen, wie das Erlernen eines Handwerks, des Schreibens, des Korans, von Wissen, der Konversion zum Islam oder der Tilgung einer Schuld für ihn. Dies ist die Ansicht von Muhammad ibn al-Hasan. Abu Hanifa sagte: Die Zunahme durch das Erlernen des Korans und die Tilgung einer Schuld für ihn hindert die Rücknahme nicht. Wir entgegnen: Dies ist eine Zunahme, die einen Gegenwert im Preis hat, daher hindert sie die Rücknahme, wie Fettleibigkeit und das Erlernen eines Handwerks. Wenn es durch die Genesung von einer Krankheit oder Taubheit zugenommen hat, so hindert dies die Rücknahme, wie alle anderen Zunahmen auch. Wenn die Zunahme an der Substanz oder durch das Erlernen den Wert nicht steigert oder ihn sogar mindert, so hindert dies die Rücknahme nicht, da dies keine Zunahme am finanziellen Wert darstellt. Was die getrennte Zunahme anbelangt, wie das Jungtier eines Viehbestandes, die Frucht eines Baumes und der Erwerb eines Sklaven, so hindert diese die Rücknahme ohne uns bekannten Widerspruch nicht. Die Zunahme gehört dem Kind, da sie in seinem Eigentum entstanden ist und bei Vertragsauflösungen nicht als Anhang betrachtet wird, daher folgt sie auch hier nicht (dem Schenker). Al-Qadi erwähnte eine weitere Auffassung, dass sie dem Vater gehöre, was jedoch abwegig ist. Wenn die Zunahme das Kind einer Sklavin ist, von der das Kind nicht getrennt werden darf, so hindert dies die Rücknahme, da daraus eine Trennung zwischen Kind und Mutter resultieren würde, was verboten ist, es sei denn, wir sagen, dass die getrennte Zunahme dem Vater gehört; dann hindert dies die Rücknahme nicht, da er in beiden Fällen zurücknimmt oder die Mutter zurücknimmt und sich das Kind aus dem Vermögen seines Kindes aneignet.
Abschnitt: Wenn er ein Gewand bearbeitet oder zugeschnitten hat und sein Wert dadurch nicht gestiegen ist, so hindert dies die Rücknahme nicht, da weder die Substanz noch der Wert zugenommen haben. Wenn sein Wert jedoch gestiegen ist, so ist dies eine verbundene Zunahme. Hindert diese die Rücknahme oder nicht? Dies basiert auf den zwei Überlieferungen zur Fettleibigkeit. Es ist möglich, dass diese Zunahme die Rücknahme in jedem Fall hindert, da sie durch das Handeln des Sohnes zustande gekommen ist und somit den Status einer durch sein Handeln entstandenen Substanz einnimmt, anders als bei Fettleibigkeit; denn es ist möglich, dass diese dem Vater gehört, weshalb sie die Rücknahme nicht hindert, da sie ein Ertrag der Substanz ist und somit als deren Anhang gilt.
(41) Im Original: "das Handwerk oder das Schreiben oder der Koran". (42) Im Original: "es ist verboten". (43) Im Original: "und er eignet sich an". (44) Qasr al-Thawb (das Bearbeiten eines Gewandes): es schlagen und bleichen. (45) Im Original: "basiert".