schenkte mir im Alter Isma'il (Ismael) und Ishaq (Isaak)“. Und was ihm geschenkt war, darüber durfte er verfügen, wie über seinen Sklaven. Sufyan ibn 'Uyayna sagte bezüglich Seines Wortes: „Und es ist kein Vergehen für euch, dass ihr aus euren Häusern oder den Häusern eurer Väter esst“. Er erwähnte dann die Häuser der übrigen Verwandten, außer den Kindern, die er nicht erwähnte, weil sie bereits unter Seinem Wort „eure Häuser“ subsumiert waren. Da also die Häuser ihrer Kinder wie ihre eigenen Häuser sind, erwähnte er die Häuser ihrer Kinder nicht. Und weil ein Mann das Vermögen seines Kindes ohne Vormundschaft (Tawliya) verwaltet, war es ihm gestattet, darüber zu verfügen wie über sein eigenes Vermögen. Was nun ihre Überlieferungen betrifft, so spezifizieren und erklären unsere Überlieferungen diese, denn der Prophet, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, bezeichnete das Vermögen des Sohnes als Vermögen des Vaters mit seinen Worten: „Du und dein Vermögen gehören deinem Vater“. Es besteht also kein Widerspruch zwischen beiden. Sein Ausspruch: „Er hat mehr Anspruch darauf als sein Erzeuger und sein Kind“ ist ein Mursal-Hadith. Zudem deutet er auf die Vorrangigkeit seines Rechts gegenüber dessen Recht hin, nicht auf die gänzliche Aufhebung des Rechts. Das Kind hat mehr Anspruch als der Vater, was dasjenige betrifft, worauf sich sein Bedürfnis erstreckt.
Abschnitt: Ein Kind ist nicht berechtigt, seinen Vater wegen einer Schuld, die er bei ihm hat, zu belangen. Dies vertrat auch al-Zubayr ibn Bakkar, und dies ist die Konsequenz aus der Auffassung von Sufyan ibn 'Uyayna. Abu Hanifa, Malik und al-Schafi'i sagten: Es ist ihm gestattet, denn es ist eine feststehende Schuld, daher ist die Forderung danach zulässig, wie bei anderen. Unsere Begründung ist, dass ein Mann zum Propheten, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, mit seinem Vater kam, um eine Schuld von ihm einzufordern. Er sagte: „Du und dein Vermögen gehören deinem Vater.“ Dies überlieferte Abu Muhammad al-Khallal mit seiner Überlieferungskette. Al-Zubayr ibn Bakkar überlieferte in seinem Buch „al-Muwaffaqiyyat“ mit seiner Überlieferungskette, dass ein Mann von seinem Sohn Geld lieh, es dann zurückhielt und das Zurückhalten in die Länge zog. Da rief der Sohn 'Ali ibn Abi Talib, möge Gott mit ihm zufrieden sein, als Richter gegen ihn an. Er erwähnte seine Geschichte in einem Gedicht, und sein Vater antwortete ihm ebenfalls mit einem Gedicht, woraufhin 'Ali, möge Gott mit ihm zufrieden sein, sagte:
(24) Sure Ibrahim 39. (25) Sure al-Nur 61. (26) Im Original: „für den Menschen“. (27) In M weggelassen. (28) Die Überlieferungskette wurde bereits auf S. 273 dargelegt. (29) Al-Muwaffaqiyyat 111, 112.
وَهَبَ لِي عَلَى الْكِبَرِ إِسْمَاعِيلَ وَإِسْحَاقَ} (٢٤). وما كان مَوْهُوبًا له، كان له أخْذُ مالِه، كعَبْدِه. وقال سُفْيانُ بن عُيَيْنةَ، في قولِه: {وَلَا عَلَى أَنْفُسِكُمْ أَنْ تَأْكُلُوا مِنْ بُيُوتِكُمْ أَوْ بُيُوتِ آبَائِكُمْ} (٢٥). ثم ذَكَرَ بُيُوتَ سائِر القَرَاباتِ إلَّا الأَوْلَادَ لم يَذْكُرْهُم؛ لأنَّهم دَخَلُوا في قوله: {بُيُوتِكُمْ}. فلما كانت بُيُوتُ أوْلادِهِم كَبُيُوتِهِم، لم يَذْكُرْ بُيُوتَ أوْلَادِهِم. ولأنَّ الرَّجُلَ يَلِى مالَ وَلَدِه من غيرِ تَوْلِيةٍ، فكان له التَّصَرُّفُ فيه كمالِ نَفْسِه. وأمَّا أحادِيثُهُم، فأحَادِيثُنا تَخُصُّها وتُفَسِّرُها، فإنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- جَعَلَ مالَ الابْنِ مالًا لأبِيه، بقوله: "أنْتَ ومَالُكَ لأَبِيكَ". فلا تَنَافِىَ بينهما. وقوله: "أحَقُّ بِهِ مِنْ وَالِدِه وَوَلَدِهِ". مُرْسَلٌ، ثم هو يَدُلُّ على تَرْجِيحِ حَقِّه على حَقِّه، لا على نَفْىِ الحَقِّ بالكُلِّيَةِ، والوَلَدُ أحَقُّ من الوالِدِ بما تَعَلَّقَتْ به حاجَتُه.
فصل: وليس لِلْوَلَدِ (٢٦) مُطَالَبةُ أبِيه بِدَيْنٍ عليه. وبه قال الزُّبَيْرُ بن بَكَارٍ. وهو مُقْتَضَى قول سُفْيانَ بن عُيَيْنةَ. وقال أبو حنيفةَ، ومالِكٌ، والشافِعِيُّ: له ذلك؛ لأنَّه دَيْنٌ ثابِتٌ، فجازَتِ المُطَالَبةُ به (٢٧)، كغيرِه. ولَنا، أن رَجُلًا جاءَ إلى النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بأبِيه يَقْتَضِيه دَيْنًا عليه، فقال: "أنْتَ ومَالُكَ لأبِيكَ". رَوَاهُ أبو محمدٍ الخَلَّالُ بإسْنادِه (٢٨). ورَوَى الزُّبَيْرُ بن بكارٍ، في كِتَابِ "المُوَفَّقِيّاتِ" (٢٩)، بإسْنادِه، أن رَجُلًا اسْتَقْرَضَ من ابْنِه مالًا، فحَبَسَه، فأطَالَ حَبْسَه، فاسْتَعْدَى عليه الابْنُ عَلِىَّ بن أبي طالِبٍ، رَضِىَ اللَّه عنه، وذَكَرَ قِصَّتَه في شِعْرٍ، فأجَابَه أبُوه بِشِعْرٍ أيضًا، فقال عليٌّ رَضِىَ اللَّه عنه:
(٢٤) سورة إبراهيم ٣٩.(٢٥) سورة النور ٦١.(٢٦) في الأصل: "للمرء".(٢٧) سقط من: م.(٢٨) تقدم تخريجه في صفحة ٢٧٣.(٢٩) الموفقيات ١١١، ١١٢.