Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 936 – Rechtsfrage: Er sagte: (Es ist einem Schenker nicht erlaubt, seine Schenkung zu widerrufen, und auch nicht dem Geber eines Geschenks, seine Gabe zu widerrufen, selbst wenn er keine Gegenleistung dafür erhalten hat) · ShamelaTranslate