Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 945 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn der Eigentümer eine bekannte Belohnung für denjenigen ausgesetzt hat, der sie findet, so darf er sie nehmen, wenn er sie gefunden hat, nachdem ihn die Belohnungsankündigung erreicht hat) · ShamelaTranslate