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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 8 · Seite 323945 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn der Eigentümer eine bekannte Belohnung für denjenigen ausgesetzt hat, der sie findet, so darf er sie nehmen, wenn er sie gefunden hat, nachdem ihn die Belohnungsankündigung erreicht hat)

Übersetzung · DE

denn der Grundsatz ist ihr Fortbestand über die Zeit nach dem Jahr hinaus, ihr Übergang in sein Eigentum und die Verpflichtung zum Ersatz ihrer Substanz durch ihn. Wenn nun eingewendet wird: Ihr habt doch gesagt, dass, wenn ihr Besitzer nach dem Verkauf durch den Finder oder nach dessen Schenkung kommt, ihm nichts anderes zusteht als ihr Ersatz – warum sagt ihr dann, dass, wenn sie auf den Erben übergegangen ist, ihr Besitzer sie zurückfordern darf? Wir antworten: Weil der Erbe der Nachfolger des Erblassers ist und das Eigentum an der Sache für ihn in der Weise begründet wird, wie es für seinen Erblasser begründet war. Das Eigentum des Erblassers an ihr war jedoch ein vorläufiges, das an die Bedingung geknüpft war, dass ihr Besitzer nicht erscheint; ebenso verhält es sich mit dem Eigentum seines Erben, im Gegensatz zum Eigentum des Käufers oder des Beschenkten, da diese ein dauerhaftes Eigentum erwerben.

945 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn ihr Besitzer demjenigen, der sie findet, eine bestimmte Belohnung ausgesetzt hat, so darf er sie annehmen, falls er sie gefunden hat, nachdem ihn die Nachricht von der Belohnung erreicht hat.)

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Aussetzung einer Belohnung (Ja'ala) für die Rückgabe eines entlaufenen Tieres, eines entflohenen Sklaven und ähnlichem ist zulässig. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa, Malik und al-Shafi'i. Wir wissen von niemandem, der dem widerspricht. Die Grundlage hierfür ist das Wort Allahs, des Erhabenen: "...wer ihn bringt, erhält eine Kamellast, und ich bürge dafür." (1). Und Abu Sa'id berichtete, dass eine Gruppe von Gefährten des Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) zu einem arabischen Stamm kam, der sie jedoch nicht bewirtete. Während sie sich dort aufhielten, wurde ihr Anführer gestochen. Sie fragten: "Gibt es unter euch einen, der Ruqya (Heilbeschwörung) beherrscht?" Sie antworteten: "Ihr habt uns nicht bewirtet, also werden wir es nicht tun, es sei denn, ihr setzt eine Belohnung für uns aus." Daraufhin versprachen sie ihnen eine Herde Schafe. Ein Mann begann, die Umm al-Qur'an (al-Fatiha) zu rezitieren, sammelte seinen Speichel und spie ihn darauf, woraufhin der Mann genas. Sie kamen zu ihnen mit den Schafen, und die Gefährten sagten: "Wir nehmen sie nicht an, bis wir den Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) darüber befragt haben." Sie befragten den Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm), worauf er sagte: "Woher wusstest du, dass es eine Heilbeschwörung ist? Nehmt sie an und gebt mir einen Anteil zusammen mit euch." Berichtet von al-Bukhari (2). Zudem gebietet die Notwendigkeit dies, da die Arbeit manchmal unbekannt sein kann, wie bei der Rückgabe eines entflohenen Sklaven oder eines verlorenen Tieres und Ähnlichem, wobei ein regulärer Mietvertrag (Ijara) hierfür nicht zustande kommen kann, obgleich die Notwendigkeit zur Rückgabe gegeben ist und man vielleicht niemanden findet, der dies unentgeltlich tut. Daher führte die Notwendigkeit dazu, das Aussetzen einer Belohnung dafür zu erlauben, auch bei Unkenntnis über den genauen Arbeitsaufwand; denn dies ist kein verbindlicher Vertrag, im Gegensatz zur Miete. Siehst du nicht, dass die Miete, da sie verbindlich ist, eine Zeitbestimmung erfordert, während bei zulässigen Verträgen wie der Partnerschaft (Sharika) oder der Bevollmächtigung (Wakala) keine Zeitbestimmung erforderlich ist? Und weil es jedem der beiden Parteien freisteht, den Vertrag zu beenden, führt dies nicht dazu, dass eine ihm unbekannte Verpflichtung für ihn verbindlich wird.

Anmerkungen

(3) Weggelassen in: al-Asl. (1) Sure Yusuf 72. (2) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 137 dargelegt.

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