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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 8 · Seite 326Abschnitt

Übersetzung · DE

bei Gleichheit in der Arbeit. Dies gilt hier umso mehr. Sollte jemand, der sagt: "Wer meinen verlorenen Gegenstand zurückbringt, erhält einen Dinar", feststellen, dass ihn drei Personen zurückgebracht haben, so steht ihnen der Dinar untereinander zu gleichen Teilen zu, da sie sich an der Arbeit beteiligt haben, durch welche die Entschädigung verdient wird, und sie sich somit auch an der Entschädigung beteiligen, ähnlich wie der Lohn bei der Mietvertragslehre. Wenn man einwendet: "Ist es nicht so, dass, wenn er sagt: 'Wer diesen Tunnel betritt, erhält einen Dinar', und eine Gruppe diesen betritt, jeder von ihnen einen ganzen Dinar erhält? Warum sollte es hier nicht ebenso sein?", so entgegnen wir: Weil jeder der Eintretenden den Zutritt vollständig vollzogen hat, wie bei einem Einzelnen, weshalb er die Entschädigung vollständig beanspruchen kann. Hier jedoch hat keiner von ihnen die Rückgabe alleine vollständig vollzogen, sondern sie haben sich daran beteiligt, daher beteiligen sie sich an der Entschädigung. Das Gegenstück zur Frage des Tunnelzutritts wäre der Fall, wenn er sagt: "Wer einen meiner Sklaven zurückbringt, erhält einen Dinar", und jeder von ihnen einen Sklaven zurückbringt. Das Gegenstück zur Frage der Rückgabe wäre der Fall, wenn er sagt: "Wer die Mauer durchbricht, erhält einen Dinar", und drei Personen zusammen einen einzigen Durchbruch machen. Wenn er für die Rückgabe einer Person einen Dinar, einer anderen zwei Dinar und einer dritten drei Dinar festsetzt und alle drei ihn zurückbringen, erhält jeder von ihnen ein Drittel dessen, was ihm zugesagt wurde, da er ein Drittel der Arbeit verrichtet hat und somit Anspruch auf ein Drittel des Genannten hat. Wenn er für eine Person einen Dinar und für die anderen eine unbekannte Entschädigung festsetzt und sie ihn gemeinsam zurückbringen, erhält der Besitzer des Dinars ein Drittel, und die anderen erhalten den Arbeitslohn für ihre Arbeit. Wenn er für eine Person etwas für die Rückgabe festsetzt, er sie aber zusammen mit zwei anderen zurückbringt und diese beiden sagen: "Wir haben sie als Unterstützung für ihn zurückgebracht", so steht ihm die gesamte Belohnung zu und ihnen nichts. Sagen sie hingegen: "Wir haben sie zurückgebracht, um die Entschädigung für uns selbst zu beanspruchen", so steht ihnen nichts zu, und er erhält ein Drittel der Belohnung, da er ein Drittel der Arbeit verrichtet hat und somit ein Drittel der Belohnung beanspruchen kann, während die anderen beiden nichts erhalten, da sie ohne eine (vorherige) Vereinbarung über eine Belohnung gearbeitet haben. Dies alles ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i, und mir ist kein Widerspruch dazu bekannt.

Abschnitt: Wenn er sagt: "Wer meinen Sklaven aus einer bestimmten Stadt zurückbringt, erhält einen Dinar", und ihn jemand auf halbem Weg von jener Stadt zurückbringt, so hat er Anspruch auf die Hälfte der Belohnung, da er die Hälfte der Arbeit verrichtet hat. Dasselbe gilt, wenn er sagt:

Anmerkungen

(11) Fehlt in: al-Asl. (12) In M: "wa-lil-akharayn" (und für die anderen beiden). (13) In M: "faradduhu" (sie brachten ihn zurück). (14) In al-Asl: "mukhalifan" (im Widerspruch dazu).

Arabisch (Quelle)

التَّسَاوِى في العَمَلِ، فههُنا أَوْلَى. فإن قال من قال: مَنْ رَدَّ لُقَطَتِى فله دِينارٌ. فرَدَّها ثَلَاثَةٌ، فلهم الدِّينارُ بينهم أثْلَاثًا؛ لأنَّهم اشْتَرَكُوا في العَمَلِ الذي يُسْتَحَقُّ به العِوَضُ، فاشْتَركُوا في العِوَضِ، كالأجْرِ في الإِجَارَةِ. فإن قيل: أليس لو قال: مَن دَخَلَ هذا النَّقْبَ فله دِينارٌ. فدَخَلَه جَماعةٌ، اسْتَحَقَّ كلُّ واحدٍ منهم دِينَارًا كامِلًا، فَلِمَ لا يكونُ ههُنا كذلك؟ قُلْنا: لأنَّ كلَّ واحدٍ من الدَّاخِلِينَ دَخَلَ دُخُولًا كامِلًا، كدُخُولِ المُنْفَرِدِ، فاسْتَحَقَّ العِوَضَ كامِلًا، وههُنا لم يَرُدُّه واحدٌ منهم كامِلًا، إنَّما اشْتَركُوا فيه، فاشْتَركُوا في عِوَضِه. فنَظِيرُ مَسْأَلَةِ الدُّخُولِ ما لو قال: مَنْ رَدَّ عَبْدًا من عَبِيدِى فله دِينارٌ. فرَدَّ كلُّ واحدٍ منهم عَبْدًا. ونَظِيرُ مَسْأَلةِ الرَّدِّ ما لو قال: من نَقَبَ السُّورَ فله دِينارٌ. فنَقَبَ ثَلَاثَةٌ نَقْبًا واحِدًا (١١). فإن جَعَلَ لواحدٍ في رَدِّها دِينارًا، ولآخَرَ دِينارَيْنِ، ولِثالِثٍ ثَلَاثةً، فرَدَّه الثَّلاثَةُ فلكلِّ واحدٍ منهم ثُلُثُ ما جَعَلَ له؛ لأنَّه عَمِلَ ثُلُثَ العَمَلِ، فاسْتَحَقَّ ثُلُثَ المُسَمَّى. فإن جَعَلَ لواحدٍ دِينارًا، وللآخَرَيْنِ (١٢) عِوَضًا مَجْهُولًا، فرَدَّوه (١٣) معا، فلِصَاحِبِ الدِّينارِ ثَلَاثَةُ، وللآخَرَيْنِ أجْرُ عَمَلِهِما. وإن جَعَلَ لواحدٍ شيئًا في رَدِّها، فرَدَّها هو وآخَرَانِ معه، وقالا: رَدَدْنا مُعَاوَنةً له. اسْتَحَقَّ جَمِيعَ الجُعْلِ، ولا شىءَ لهما، وإن قالا: رَدَدْناه لنَأْخُذَ العِوَضَ لأَنْفُسِنَا. فلا شىءَ لهما، وله ثُلُثُ الجُعْلِ؛ لأنَّه عَمِلَ ثُلُثَ العَمَلِ، فاسْتَحَقَّ ثُلُثَ الجُعْلِ، ولم يَسْتَحِقَّ الآخَرانِ شيئًا؛ لأنَّهما عَمِلَا من غيرِ جُعْلٍ. وهذا كلُّه مذهبُ الشافِعِيِّ. ولا أعْلَمُ فيه خِلَافًا (١٤).

فصل: وإن قال: مَنْ رَدَّ عَبْدِى من بَلَدِ كذا فله دِينارٌ. فرَدَّه إنْسانٌ من نِصْفِ طَرِيقِ ذلك البَلَدِ، اسْتَحَقَّ نِصْفَ الجُعْلِ؛ لأنَّه عَمِلَ نِصْفَ العَمَلِ. وكذلك لو قال:

Anmerkungen

(١١) سقط من: الأصل.(١٢) في م: "ولآخرين".(١٣) في م: "فرده".(١٤) في الأصل: "مخالفا".

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