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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 8 · Seite 343949 - Rechtsfrage: Er sagte: (Man darf ein Kamel oder alles, was die Kraft hat, sich selbst zu verteidigen, nicht an sich nehmen)

Übersetzung · DE

über die entlaufenen Schafe: „Nimm sie, denn sie ist entweder für dich, für deinen Bruder oder für den Wolf.“ Dies ist eine Erlaubnis zum Verzehr. Wenn dies bereits bei dem erlaubt ist, was sich selbst schützen kann, dann ist es bei dem, was durch sein Verbleiben verdirbt, umso zulässiger.

949 – Rechtsproblem: Er sagte: (Und man soll sich nicht an ein Kamel oder an etwas, das die Kraft hat, sich selbst zu verteidigen, heranmachen.)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass jedes Tier, das stark genug ist, sich gegen kleine Raubtiere zu wehren und zum Wasser zu gelangen, nicht aufgenommen oder angegriffen werden darf, unabhängig davon, ob es aufgrund seiner Größe wie Kamele, Pferde und Rinder, aufgrund seiner Flugfähigkeit wie alle Vögel, aufgrund seiner Schnelligkeit wie Gazellen und Wildtiere oder aufgrund seiner Reißzähne wie Hunde und Geparden ist. Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wer ein entlaufenes Tier (Dalla) aufnimmt, der ist im Irrtum“, das heißt, ein Fehlerhafter. Dies sagten auch al-Shafi'i, al-Awza'i und Abu 'Ubayd. Malik und al-Layth sagten bezüglich entlaufener Kamele: Wer sie in Dörfern findet, soll sie bekannt machen; wer sie in der Wüste findet, soll sie nicht anrühren. Dies überlieferte auch al-Muzani von al-Shafi'i. Al-Zuhri pflegte zu sagen: Wer ein Schlachtkamel findet, soll es bekannt machen; wenn er den Besitzer nicht findet, soll er es schlachten, bevor die drei Tage verstrichen sind. Abu Hanifa sagte: [Es handelt sich um ein Fundstück], dessen Aufnahme erlaubt ist, da es sich um ein Fundstück handelt, das den Schafen ähnelt. Wir jedoch stützen uns auf das Wort des Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm), als er danach gefragt wurde: „Was hast du damit zu schaffen? Es trägt seine Hufe und seinen Wassersack bei sich, sucht das Wasser auf und frisst von den Bäumen, bis es sein Besitzer findet.“ Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) wurde ebenfalls gefragt und es wurde gesagt: O Gesandter Allahs, wir finden entlaufene Kamele. Er sagte: „Das entlaufene Tier (Dalla) des Muslims ist ein Feuerbrand.“ Es wird von Jarir ibn 'Abd Allah berichtet, dass er anordnete, eine Kuh zu vertreiben, die sich seiner Rinderherde angeschlossen hatte, bis sie aus seinem Blickfeld verschwand, und er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagen: „Niemand außer einem Irrenden nimmt ein entlaufenes Tier bei sich auf.“ Abu Dawud überlieferte es in dieser Bedeutung. Ihr Analogieschluss (Qiyas) steht im Widerspruch zum expliziten Text (Nass).

Anmerkungen

(1) In M: „in einem Wortlaut“. (2) Die Überlieferungsnachweisung (Takhrij) wurde bereits auf Seite 290 dargelegt. (3) Die Überlieferungsnachweisung wurde bereits auf Seite 307 dargelegt. (4) Im Original: „y'awi“ (nimmt auf). (5) Die Überlieferungsnachweisung wurde bereits auf Seite 315 dargelegt.

Arabisch (Quelle)

في ضَالَّةِ الغَنَمِ: "خُذْهَا، فإنَّما هِىَ لَكَ، أو لِأَخِيكَ، أو لِلذِّئْبِ". وهذا تَجْوِيزٌ لِلأَكلِ، فإذا جازَ فيما هو مَحْفُوظٌ بِنَفْسِه، ففيما يَفْسُدُ بِبَقَائِه أَوْلَى.

٩٤٩ - مسألة؛ قال: (وَلَا يَتَعَرَّضُ لِبَعِيرٍ، وَلَا لِمَا فيهِ قُوَّةٌ يَمْنَعُ عَنْ نَفْسِهِ)

وجملةُ ذلك أنَّ كلَّ حَيَوانٍ يَقْوَى على الامْتِناعِ من صِغَارِ السِّباعِ، وَوُرُودِ الماءِ، لا يجوزُ الْتِقَاطُه، ولا التَّعَرُّضُ له، سواءٌ كان لِكِبَرِ جُثَّتِه، كالإِبِلِ، والخَيْلِ، والبَقَرِ، أو لِطَيَرانِه كالطُّيُورِ كلِّها، أو لِسُرْعَتِه، كالظِّبَاءِ والصُّيُودِ، أو بِنَابِه كالكِلَابِ والفُهُودِ. قال عمرُ، رَضِىَ اللَّه عنه: مَن أخَذَ ضَالّةً، فهو ضَالٌّ. أي مُخْطِئٌ. وبهذا قال الشافِعِىُّ، والأوْزَاعِيُّ، وأبو عُبَيْدٍ. وقال مالِكٌ، واللَّيْثُ، في ضالَّةِ الإِبِلِ: مَنْ وَجَدَها في القُرَى عَرَّفَها، ومَنْ وَجَدَها في الصَّحْراءِ لا يَقْرَبُها. ورَوَاه المُزَنِىُّ عن الشافِعِيِّ. وكان الزُّهْرِيُّ يقول: مَنْ وَجَدَ بَدَنةً فَلْيُعَرِّفْها، فإن لم يَجِدْ صَاحِبَها فلْيَنْحَرْها قبلَ أن تَنْقَضِىَ الأيامُ الثَّلَاثةُ. وقال أبو حنيفةَ: [هي لُقَطَةٌ] (١) يُباحُ الْتِقاطُها؛ لأنَّها لُقَطَةٌ أشْبَهَتِ الغَنَمَ. ولَنا، قولُ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- لمَّا سُئِلَ عنها: "مالكَ ولَهَا؟ مَعَهَا حِذَاؤُها وسِقَاؤُها، تَرِدُ الْماءَ، وتَأْكُلُ الشَّجَرَ، حَتَّى يَجِدَها رَبُّها" (٢). وسُئِلَ رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- فقيل: يا رسولَ اللَّه، إنَّا نُصِيبُ هَوَامِىَ الإِبِلِ. قال: "ضَالَّةُ المُسْلِمِ حَرَقُ النَّارِ" (٣). ورُوِى عن جَرِيرِ بن عبدِ اللَّه، أنَّه أمر بِطَرْدِ بَقَرَةٍ لَحِقَتْ بِبَقَرِه حتى تَوَارَتْ، وقال: سَمِعْتُ رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- يقول: "لا يُؤْوِى (٤) الضَّالّةَ إلَّا ضَالٌ" رَوَاه أبو دَاوُدَ بمَعْناه (٥). وقِيَاسُهُم يُعَارِضُ صَرِيحَ النَّصِّ،

Anmerkungen

(١) في م: "في لفظ".(٢) تقدم تخريجه في صفحة ٢٩٠.(٣) تقدم تخريجه في صفحة ٣٠٧.(٤) في الأصل: "يأوى".(٥) تقدم تخريجه في صفحة ٣١٥.

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