Wie wäre es zulässig, den expliziten Text des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) und seine eindeutige Aussage zugunsten eines Analogieschlusses (Qiyas) zu seinem Text an einer anderen Stelle aufzugeben! Zudem unterscheidet sich das Kamel vom Schaf durch seine Schwäche und seine geringe Geduld gegenüber dem Durst.
Abschnitt: Wenn es sich um Wildtiere handelt, die scheu sind und in die Wüste zurückkehren, wenn man sie ihrem Schicksal überlässt, und der Besitzer nicht mehr in der Lage ist, sie einzufangen, dann ist ihre Aufnahme als Fundstück zulässig. Denn sie ihrem Schicksal zu überlassen, bedeutet für sie einen größeren Verlust als bei anderem Eigentum, und das Ziel ist ihre Bewahrung für den Besitzer, nicht ihre Bewahrung in ihrer physischen Form selbst. Wäre das Ziel die Bewahrung in ihrer physischen Form, so wäre die Aufnahme von Währungen nicht zulässig, denn ein Dinar bleibt ein Dinar, wo auch immer er sich befindet.
Abschnitt: Die Kuh ist wie das Kamel. Dies hat Ahmad explizit festgelegt, und es ist die Ansicht von al-Shafi'i und Abu 'Ubayd. Von Malik wird berichtet, dass die Kuh wie das Schaf sei. Wir aber stützen uns auf den Bericht über Jarir, da er die Kuh vertrieb und sie nicht aufnahm, und weil sie imstande ist, sich gegen kleine Raubtiere zu wehren, und sie als Opfertier sowie als Hadj-Opfer für sieben Personen ausreicht, weshalb sie dem Kamel gleicht. Dasselbe Urteil gilt für Pferde und Maultiere. Was Esel betrifft, so haben unsere Gefährten sie dieser Kategorie zugeordnet, für die eine Aufnahme als Fundstück nicht zulässig ist; denn sie besitzen große, stattliche Körper, weshalb sie Maultieren und Pferden gleichen, und weil sie zu den Reit- und Lasttieren zählen, weshalb sie Maultieren gleichen. Es ist jedoch treffender, sie dem Schaf zuzuordnen; denn der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) begründete das Urteil bezüglich der Kamele damit, dass sie ihre Hufe und ihren Wassersack bei sich tragen. Er meinte damit ihre große Geduld gegenüber dem Durst aufgrund der großen Menge an Wasser, die sie in ihrem Magen speichern können, und ihre Kraft, das Wasser aufzusuchen. Die Erlaubnis, entlaufene Schafe aufzunehmen, begründete er damit, dass sie der Gefahr ausgesetzt sind, vom Wolf gerissen zu werden, mit seinem Wort: „Sie ist entweder für dich, für deinen Bruder oder für den Wolf.“ Esel sind dem Schaf in ihrem Grund (der 'Illa) gleich, da sie sich nicht gegen den Wolf verteidigen können, und sie unterscheiden sich vom Kamel in dessen Grund, da sie keine Geduld gegenüber dem Durst haben. Deshalb wird das sprichwörtliche Beispiel für mangelnde Geduld beim Trinken auf sie bezogen, wenn man sagt: „Von seiner Zeit blieb nur noch der Durst eines Esels.“ Etwas dem zuzuordnen, dem es im Grund des Urteils gleichkommt, auch wenn es sich in der Form unterscheidet, ist vorzuziehen, als es dem zuzuordnen, dem es in der Form nahesteht, sich aber im Grund des Urteils unterscheidet. Was Nicht-Lebewesen betrifft, so ist alles, was sich selbst bewahren kann, wie Mühlsteine, große Holzstücke und Kupferkessel, hinsichtlich des Verbots der Aufnahme wie das Kamel, ja sogar noch strenger als dieses; denn das Kamel ist generell der Gefahr des Untergangs ausgesetzt, sei es durch Löwen, Hunger oder Durst und dergleichen, während dies bei jenen Gegenständen nicht der Fall ist. Zudem gehen diese Gegenstände kaum ihrem Besitzer verloren und verlassen ihren Ort nicht, anders als Tiere. Wenn also die Aufnahme von Tieren verboten ist, so ist dies bei jenen Gegenständen umso mehr der Fall.
(6) Fällt in M weg. (7) Die Überlieferungsnachweisung (Takhrij) wurde bereits auf Seite 290 dargelegt. (8) In M: „ihrer Zeit“. (9) Der Zame' (al-Zim'): die Zeit zwischen zwei Tränkungen.