davon oder ihnen gleichkommt. Es unterscheidet sich vom Fall der beiden Männer; denn bei diesen ist es möglich, dass es von ihnen stammt, da es zulässig ist, dass die Spermien zweier Männer im Schoß einer Frau zusammentreffen, sodass es möglich ist, dass aus beiden ein Kind erschaffen wird, wie es aus dem Sperma des Mannes und der Frau erschaffen wird. Deshalb sagte der Qafa zu Umar: "Sie beide sind daran beteiligt." Aus der Zuschreibung zu jemandem, bei dem es denkbar ist, dass es von ihm stammt, folgt nicht die Zuschreibung zu jemandem, bei dem es unmöglich ist, dass es von ihm stammt, so wie aus der Zuschreibung zu jemandem, dessen Gleiches von seinem Gleichen geboren wird, nicht die Zuschreibung zu jemandem folgt, der jünger ist als er.
Abschnitt: Wenn ein Mann und eine Frau den Anspruch auf die Abstammung erheben, so gibt es keinen Widerspruch zwischen ihnen; denn es ist möglich, dass das Kind von beiden durch eine Ehe oder ein intimes Verhältnis aus Täuschung (Wati' Shubuha) stammt. Somit wird es ihnen beiden zugeschrieben und es gilt durch ihre bloße Behauptung als ihr Kind, so als ob jeder von ihnen alleine den Anspruch erhoben hätte. Wenn der Mann sagt: "Dies ist mein Sohn von meiner Ehefrau", seine Ehefrau dies ebenfalls behauptet, und eine andere Frau dies ebenfalls behauptet, dann ist es der Sohn des Mannes. Ist jedoch seine Ehefrau gegenüber der anderen vorzuziehen? Es gibt dazu zwei Auffassungen: Eine davon ist, dass sie bevorzugt wird, denn ihr Ehemann ist der Vater, und es ist daher offensichtlich, dass sie die Mutter ist. Es ist aber auch möglich, dass sie gleichgestellt sind, denn jede von ihnen würde, wenn sie alleine stünde, als Mutter anerkannt werden; wenn sie also beide zusammentreffen, sind sie gleichgestellt.
Abschnitt: Wenn zwei Frauen einen Jungen und ein Mädchen gebären und jede von ihnen behauptet, der Junge sei ihr Kind und nicht das Mädchen, gibt es zwei Möglichkeiten: Die erste ist, dass der Qafa die beiden Frauen zusammen mit den beiden Kindern betrachtet und jedes Kind derjenigen zugeschrieben wird, der es laut Qafa zugeordnet wurde, so als ob sie kein anderes Kind hätten. Die zweite ist, dass wir ihre Milch den Experten der Medizin und des Wissens vorlegen, denn die Milch des Jungen unterscheidet sich von der Milch des Mädchens in ihrer Beschaffenheit und ihrem Gewicht. Es wurde gesagt, dass die Milch für einen Jungen schwer und die Milch für ein Mädchen leicht sei, daher werden sie nach ihrer Beschaffenheit, ihrem Gewicht und dem, worin sie sich nach Ansicht der Experten unterscheiden, bewertet. Diejenige, deren Milch der für den Jungen entspricht, ist seine Mutter, und das Mädchen gehört der anderen.
(76) Im Original: "nutfatay ar-rajulayn" (die Spermien der beiden Männer). (77) Dies wurde bereits auf Seite 377 erwähnt. (78) In M: "li-mithl" (für ein Gleiches). (79) Im Original: "bi-d-da'wa" (durch den Anspruch). (80) Im Original: "labanuhuma" (ihre beide Milch). (81) Aus dem Original gefallen.
منهما أو مِثْلَهُما، وفارَقَ الرَّجُلَيْنِ، فإنَّ كَوْنَه منهما مُمْكِنٌ، فإنَّه يجوزُ اجْتِماعُ [النُّطْفَتَيْنِ لِرَجُلَيْنِ] (٧٦) في رَحِمِ امْرَأةٍ، فيُمْكِنُ أن يُخْلَقَ منهما وَلَدٌ، كما يُخْلَقُ من نُطْفَةِ الرَّجُلِ والمَرْأَةِ؛ ولذلك قال القائِفُ لِعُمَرَ: قد اشْتَرَكَا فيه (٧٧). ولا يَلْزَمُ من إلْحَاقِه بمن يُتَصَوَّرُ كَونُه منه، إلْحَاقُه بمَن يَسْتَحِيلُ كَوْنُه منه، كما لم يَلْزَمْ من إلْحَاقِه بمَنْ يُولَد مِثْلُه لِمِثْلِه (٧٨) إلْحَاقُه بأَصْغَرَ منه.
فصل: فإن ادَّعَى نسَبَه رَجُلٌ وامْرَأةٌ، فلا تَنافِىَ بينهما؛ لأنَّه يُمْكِنُ أن يكونَ منهما بِنِكاحٍ كان بينهما، أو وَطْءِ شُبْهةٍ، فيُلْحَقَ بهما جَمِيعا، ويكونَ ابْنَهُما بمُجَرَّدِ دَعْوَاهُما، كما لو انْفَرَدَ كلُّ واحدٍ منهما بالدَّعْوَى (٧٩). وإن قال الرَّجُلُ: هذا ابْنِى من زَوْجَتِى. وادَّعَتْ زَوْجَتُه ذلك، وادَّعَتْهُ امْرَأةٌ أخرى، فهو ابنُ الرَّجُلِ، وهل تُرَجَّحُ زَوْجَتُه على الأُخْرَى؟ يَحْتَمِلُ وَجْهَيْنِ؛ أحدهما، تُرَجَّحُ؛ لأنَّ زَوْجَها أبُوه، فالظاهِرُ أنَّها أُمُّه. ويَحْتَمِلُ أن يَتَسَاوَيا؛ لأنَّ كلَّ واحِدَةٍ منهما لو انْفَرَدَتْ، لَألْحِقَ بها، فإذا اجْتَمَعَتَا تَسَاوَتَا.
فصل: وإن وَلَدَتِ امْرَأَتانِ ابْنًا وبِنْتًا، فادَّعَتْ كلُّ واحِدَةٍ منهما أنَّ الابنَ وَلَدُها دون البِنْتِ، احْتَمَلَ وَجْهَيْنِ؛ أحدهما، أن تَرَى المَرْأَتَيْنِ القَافَةُ مع الوَلَدَيْنِ، فيُلْحَقُ كلُّ واحِدٍ منهما بمَنْ أَلْحَقَتْهُ، به، كما لو لم يكُنْ لهما وَلَدٌ آخَرُ. والثانى، أن نَعْرِضَ لَبَنَيْهِمَا (٨٠) على أهْلِ الطِّبِّ والمَعْرِفَةِ، فإنَّ لَبَنَ الذَّكَرِ يُخَالِفُ لَبَنَ الأُنْثَى في طَبْعِه وزِنَتِه، وقد قيل: إنَّ (٨١) لَبَنَ الابْنِ ثَقِيلٌ، ولَبن البِنْتِ خَفِيفٌ، فيُعْتَبَرانِ
(٧٦) في الأصل: "نطفتى الرجلين".(٧٧) تقدم في صفحة ٣٧٧.(٧٨) في م: "لمثل".(٧٩) في الأصل: "بالدعوة".(٨٠) في الأصل: "لبنهما".(٨١) سقط من: الأصل.