euch bei eurem Tod ein Drittel eures Vermögens als Almosen gewährt." Beide wurden von Ibn Madscha (14) überliefert. Al-Scha'bi sagte: Wer ein Testament macht, ohne dabei ungerecht zu sein oder den Rahmen zu überschreiten, für den gibt es den gleichen Lohn, als hätte er es gegeben, während er bei Gesundheit war. Was den Armen betrifft, der bedürftige Erben hat, so ist es für ihn nicht empfehlenswert, ein Testament zu verfassen, denn Gott sagte über das Testament: {sofern er Vermögen hinterlässt}. Und der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sagte zu Sa'd: "Dass du deine Erben wohlhabend hinterlässt, ist besser, als dass du sie mittellos zurücklässt, so dass sie die Menschen um Almosen anbetteln." Er sagte auch: "Beginne mit dir selbst, dann mit denen, für die du sorgst" (15). Ali, Gott wohlgefallen mit ihm, sagte zu einem Mann, der ein Testament verfassen wollte: Du wirst nichts Großes hinterlassen; du hast nur eine geringe Sache hinterlassen, also lass es für deine Erben. Von ihm wird auch berichtet: Vierhundert Dinar sind kein Überschuss gegenüber den Erben. Es wurde von Aischa, Gott wohlgefallen mit ihr, berichtet, dass ein Mann zu ihr sagte: Ich habe dreitausend Dirham und vier Kinder, soll ich ein Testament verfassen? Sie sagte: Gib die Dreitausend den Vieren. Von Ibn Abbas wird berichtet, dass er sagte: Wer siebenhundert Dirham hinterlässt, für den gibt es kein Testament. Urwa sagte: Ali besuchte einen Freund von ihm, um ihn zu krankenbesuchen, da sagte der Mann: Ich möchte ein Testament verfassen. Ali sagte zu ihm (16): Gott, der Erhabene, sagt: {sofern er Vermögen hinterlässt}, und du hinterlässt nur eine geringe Sache, also lass es für deine Erben. Die Gelehrten sind sich uneins über die Höhe des Vermögens, bei der das Testament für seinen Besitzer nicht empfehlenswert ist (17). Von Ahmad wurde berichtet: Wenn er weniger als tausend hinterlässt, ist das Testament für ihn nicht empfehlenswert. Von Ali wurden vierhundert Dinar berichtet. Ibn Abbas sagte: Wenn der Verstorbene siebenhundert Dirham hinterlässt, soll er kein Testament verfassen. Er sagte: Wer sechzig Dinar hinterlässt, hat kein Vermögen (Khayr) hinterlassen. Tawus sagte: Vermögen sind achtzig Dinar. An-Nacha'i sagte: Eintausendfünfhundert. Abu Hanifa sagte: Das Wenige ist, wenn der kleinste Anteil der Erben (18) fünfzig Dirham beträgt. Was mir am stärksten erscheint, ist, dass, sobald das Hinterlassene nicht über den Wohlstand der Erben hinausgeht, ein Testament nicht empfehlenswert ist; denn
(14) In: Kapitel über das Testament mit einem Drittel, aus dem Buch der Testamente. Sunan Ibn Madscha 2/904. (15) Die Überlieferungskette wurde bereits bei 4/308 angeführt. (16) Weggelassen in M. (17) Weggelassen in A; in M steht: "für ihn". (18) In A und M: "von beiden" (eine Textverfälschung).
عَلَيْكُمْ عِنْدَ وَفَاتِكُمْ بِثُلُثِ أمْوالِكُم". رَوَاهُما ابنُ ماجَه (١٤). وقال الشَّعْبِىُّ: مَنْ أوْصَى بِوَصِيَّةٍ، فلم يَجُرْ، ولم يَحِفْ، كان له من الأجْرِ مثلُ ما لو أعْطاها وهو صَحِيحٌ. وأمَّا الفَقِيرُ الذي له وَرَثَةٌ مُحْتاجُونَ، فلا يُسْتَحَبُّ له أن يُوصِىَ؛ لأنَّ اللهَ قال في الوَصِيَّةِ: {إِنْ تَرَكَ خَيْرًا}. وقال النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لِسَعْدٍ: "إنَّكَ أنْ تَدَعَ وَرَثَتَكَ أغْنِيَاءَ، خَيْرٌ مِنْ أَنْ تَدَعَهُمْ عالَةً يَتَكَفَّفُونَ الناسَ". وقال: "ابْدَأْ بِنَفْسِكَ، ثُمَّ بِمَنْ تَعُولُ" (١٥). وقال علىٌّ، رَضِىَ اللهُ عنه، لِرَجُلٍ أَرادَ أن يُوصِىَ: إنَّك لن تَدَعَ طائِلًا، إنَّما تَرَكْتَ شَيْئًا يَسِيرًا، فدَعْهُ لِوَرَثَتِكَ. وعنه: أَرْبَعُمائة دِينَارٍ ليس فيها فَضْلٌ عن الوَرَثةِ. ورُوِى عن عائِشَةَ رَضِىَ اللَّه عنها، أنَّ رَجُلًا قال لها: لِي ثَلاثَةُ آلافِ دِرْهَمٍ، وأرْبَعَةُ أوْلادٍ، أفَأُوصِى؟ فقالت: اجْعَل الثَّلَاثَةَ للأَرْبَعةِ. وعن ابن عَبَّاسٍ قال: مَنْ تَرَكَ سَبْعَمائة دِرْهَمٍ ليس عليه وَصِيَّةٌ. وقال عُرْوَةُ: دَخَلَ عَلِيٌّ على صَدِيقٍ له يَعُودُه، فقال الرَّجُلُ: إنِّي أُرِيدُ أن أُوصِىَ. فقال له علىٌّ (١٦): إنَّ اللهَ تَعالى يقولُ: {إِنْ تَرَكَ خَيْرًا}، وإنك إنما تَدَعُ شَيْئًا يَسِيرًا، فدَعْهُ لِوَرَثَتِكَ. واخْتَلَفَ أهْلُ العِلْمِ في القَدْرِ الذي لا تُسْتَحَبُّ الوَصِيَّةُ (١٧) لمَالِكِه، فرُوِىَ عن أحْمَدَ: إذا تَرَكَ دون الأَلْفِ لا تُسْتَحَبُّ له (١٦) الوَصِيَّةُ. وعن عليٍّ، أرْبَعمائة دِينَارٍ. وقال ابنُ عَبّاسٍ: إذا تَرَكَ المَيِّتُ سَبْعَمائة دِرْهَمٍ، فلا يُوصِى. وقال: مَنْ تَرَكَ سِتِّينَ دِينَارًا، ما تَرَكَ خَيرًا. وقال طاوُسٌ: الخَيْرُ ثَمانُونَ دِينَارًا. وقال النَّخعِىُّ: ألْفٌ وخَمْسُمائة. وقال أبو حَنِيفَةَ: القَلِيلُ أن يُصِيبَ أقَلُّ الوَرَثَةِ سَهْمًا (١٨) خَمْسُونَ دِرْهَمًا. والذي يَقْوَى عندى، أنَّه متى كان المَتْرُوكُ لا يَفْضُلُ عن غِنَى الوَرَثةِ، فلا تُسْتَحَبُّ الوَصِيَّةُ؛ لأنَّ
(١٤) في: باب الوصية بالثلث، من كتاب الوصايا. سنن ابن ماجه ٢/ ٩٠٤.(١٥) تقدم تخريجه في ٤/ ٣٠٨.(١٦) سقط من: م.(١٧) سقط من: أ، وفي م: "له".(١٨) في أ، م: "منهما" تحريف.