Abschnitt: An jedem Ort, an dem die Zurückweisung gültig ist, wird das Vermächtnis durch die Zurückweisung ungültig und kehrt in die Erbmasse zurück, sodass es allen Erben gemeinsam zusteht. Denn der Grundsatz ist die Feststellung des Rechts für sie, und es ist nur durch das Vermächtnis daraus ausgeschieden; wenn also das Vermächtnis ungültig wird, kehrt es in den Zustand zurück, in dem es war, als ob das Vermächtnis nie existiert hätte. Wenn er durch die Zurückweisung eine einzelne Person bestimmte und beabsichtigte, diese speziell mit dem Zurückgewiesenen zu begünstigen, so ist ihm dies nicht gestattet, und es steht stattdessen allen zu; denn seine Zurückweisung ist eine Enthaltung vom Eigentumserwerb, sodass es bei dem verbleibt, was es vorher war, und weil er nicht befugt war, es an einen Fremden zu übergeben, ist er auch nicht befugt, es einem bestimmten Erben zuzuweisen. An jedem Ort, an dem eine Zurückweisung aufgrund der Gefestigtheit seines Eigentums daran ausgeschlossen ist, darf er es einem einzigen Erben zuweisen; denn dies ist der Beginn einer Schenkung, und er ist befugt, es einem Fremden zu übergeben, also ist er auch befugt, es einem Erben zu übergeben. Wenn er also sagt: "Ich habe dieses Vermächtnis für So-und-so zurückgewiesen." wird er gefragt: Was wolltest du mit deiner Aussage für So-und-so? Wenn er sagt: Ich wollte, dass er Eigentümer wird und ihn damit begünstigen. Und derjenige nimmt es an, so bekommt er es allein. Wenn er sagt: Ich wollte es an alle zurückgeben, damit So-und-so zufrieden ist. So kehrt es zu allen zurück, wenn sie es annehmen; wenn es einige von ihnen annehmen und andere nicht, so steht jedem, der es annahm, sein Anteil daran zu.
Abschnitt: Die Zurückweisung erfolgt durch seine Worte: "Ich habe das Vermächtnis zurückgewiesen" oder "Ich nehme es nicht an" oder was auch immer diese Bedeutung vermittelt. Ahmad sagte: Wenn jemandem tausend vermacht werden und er sagt: Ich nehme es nicht an. So gehört es seinen Erben, das heißt den Erben des Erblassers.
960 – Problem: Er sagte: (Wenn er jedoch stirbt, bevor er annimmt oder zurückweist, tritt sein Erbe an seine Stelle, sofern sein Tod nach dem Tod des Erblassers eingetreten ist.)
Unsere Gefährten sind uneins darüber, wenn der Vermächtnisnehmer vor der Annahme und Zurückweisung nach dem Tod des Erblassers verstirbt,
(4) In M: „al-hukm“ (das Urteil). (5) In M mit dem Zusatz: „fihi“ (darin). (6) In M: „yakhtass“ (er bestimmt jemanden speziell). (7) Fehlt in M. (8) In M: „qala ausaytu“ (er sagte: Ich habe vermacht).
فصل: وكلُّ مَوْضِعٍ صَحَّ الرَّدُّ فيه، فإنَّ الوَصِيّةَ تَبْطُلُ بالرَّدِّ، وتَرْجِعُ إلى التَّرِكَة، فتكونُ للْوُرَّاثِ جميعِهم؛ لأنَّ الأصْلَ ثُبُوتُ الحَقِّ (٤) لهم، وإنّما خرجَ بالوَصِيَّةِ، فإذا بَطَلَتِ الوَصِيّةُ، رَجَعَ إلى ما كان عليه، كأن الوَصِيَّةَ لم تُوجَدْ. ولو عَيَّنَ بالرَّدِّ واحِدًا، وقَصَدَ تَخْصِيصَه بالمَرْدُودِ، لم يكُنْ له ذلك، وكان لجَمِيعِهِم؛ لأنَّ رَدَّهُ امتِناعٌ من تَمَلُّكِه، فيَبْقَى على ما كان عليه، ولأنَّه لم يَمْلِكْ دَفْعَه إلى أجْنَبِىٍّ، فلم يَمْلِكْ دَفْعَه إلى وارِثٍ يَخُصُّه به. وكلُّ مَوْضِعٍ امْتَنَعَ الرَّدُّ (٥) لِاسْتِقْرارِ مِلْكِه عليه، فله أن يَخُصَّ (٦) به واحِدًا من الوَرَثةِ؛ لأنَّه ابْتِدَاءُ هِبَةٍ، ويَمْلِكُ أن يَدْفَعَه إلى أجْنَبِىٍّ، فمَلَكَ دَفْعَه إلى وارِثٍ. فلو قال: رَدَدْتُ هذه الوَصِيَّةَ لِفُلانٍ. قيل له: ما أرَدْتَ بقَوْلِكَ لِفُلانٍ؟ فإن قال (٧): أرَدْتُ تَمْلِيكَه إيَّاها، وتَخْصِيصَه بها. فقَبِلَها، اخْتَصَّ بها، وإن قال: أرَدْتُ رَدَّها إلى جَمِيعِهم، لِيَرْضَى فُلانٌ. عادَتْ إلى جِمِيعِهم إذا قَبِلُوها، فإن قَبِلَها بَعْضُهم دون بعضٍ، فلمَن قَبِلَ حِصَّتُه منها.
فصل: ويَحْصُلُ الرَّدُّ بقولِه: رَدَدْتُ الوَصِيَّةَ. وقوله: لا أَقْبَلُها. وما أَدَّى هذا المَعْنَى. قال أحمدُ: إذا أوْصَى (٨) لِرَجُلٍ بأَلْفٍ، فقال: لا أقْبَلُها. فهى لِوَرَثتِه. يعني لِوَرَثةِ المُوصِى.
٩٦٠ - مسألة؛ قال: (فَإنْ مَاتَ قَبْلَ أنْ يَقْبَلَ أوْ يَرُدَّ، قَامَ وارِثُهُ فِي ذلِكَ مَقَامَهُ، إذَا كَانَ مَوْتُهُ بَعْدَ مَوْتِ الْمُوصِى)
اخْتَلَفَ أصْحابُنا فيما إذا ماتَ المُوصَى له قبلَ القَبُولِ والرَّدِّ، بعدَ مَوْتِ المُوصِى،
(٤) في م: "الحكم".(٥) في م زيادة: "فيه".(٦) في م: "يختص".(٧) سقط من: م.(٨) في م: "قال أوصيت".