Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 961 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er ihm einen Anteil an seinem Vermögen vermacht hat, wird ihm ein Sechstel gegeben; von Abū ʿAbd Allāh, möge Gott ihm gnädig sein, gibt es eine weitere Überlieferung, dass ihm ein Anteil entsprechend dem Erbanteil zugesprochen wird) · ShamelaTranslate