dreimal, denn Gott, der Erhabene, wünscht nur eine Vervielfachung der guten Taten gegenüber den schlechten, und dies ist das Bekannte von Seiner Großzügigkeit und Seiner Gnade. Was die Aussage von Abu Ubayda angeht, so haben ihr andere widersprochen und seine Auffassung abgelehnt. Ibn Arafa sagte: „Ich mag die Aussage von Abu Ubayda hinsichtlich der Stelle: ‚... so wird ihr die Strafe zweifach verdoppelt‘ nicht, denn Gott, der Erhabene, sagte an einer anderen Stelle: ‚Wir geben ihr ihren Lohn zweimal‘. Er machte damit deutlich, dass ihr davon zwei Anteile und davon zwei Anteile zustehen.“ Mu'awiya ibn Hisham al-Nahwi hat von den Arabern überliefert, dass sie das Wort für das Doppelte (al-di'f) in der Dual- und Singularform in ein und derselben Bedeutung gebrauchen. Die Übereinstimmung mit dem Sprachgebrauch der Araber, zusammen mit dem, worauf das Wort Gottes, des Erhabenen, sowie die Aussagen der Exegeten unter den Gefährten (Tabi'un) und anderen hindeuten, ist vorzuziehen gegenüber der Aussage von Abu Ubayda, die alldem widerspricht und zudem noch dem Analogieprinzip (Qiyas) entgegensteht; es ist angemessener, ihm einen Fehler zuzuschreiben, als das für falsch zu erklären, was wir dargelegt haben. Was die Aussage von Abu Thawr betrifft, so ist sie offensichtlich fehlerhaft, da sie gegen das Buch (den Koran), die Araber und die Philologen verstößt; es ist nicht zulässig, sich allein auf eine Analogie zu stützen, die dem überlieferten Text (Naql) widerspricht, denn es gibt in der arabischen Sprache Wörter, die rein durch Überlieferung und ohne Analogie verwendet werden. Gott weiß es am besten.
Abschnitt: Wenn jemand ein Vermächtnis in Höhe des Anteils von jemandem macht, der keinen Anteil hat – wie etwa den Anteil seines Sohnes, während dieser zu denjenigen gehört, die nicht erben, weil er ein Sklave ist oder eine andere Religion hat, oder den Anteil seines Bruders, während dieser von dessen Erbschaft ausgeschlossen ist –, dann steht dem Vermächtnisempfänger nichts zu, weil jener keinen Anteil besitzt und daher auch das, was ihm gleichkommt, wertlos ist.
Abschnitt: Wenn er einem Mann ein Drittel, einem anderen ein Viertel, einem dritten ein Fünftel und einem weiteren in Höhe des Vermächtnisses eines von ihnen vermacht, so steht diesem das Fünftel zu. Wenn er einem Mann zehn, einem anderen sechs, einem weiteren vier und einem anderen in Höhe des Vermächtnisses eines von ihnen vermacht, so erhält dieser vier, da dies der Gewissheit entspricht. Wenn er sagt: „So-und-so ist ihr Teilhaber“, so steht ihm ein Fünftel dessen zu, was jeder von ihnen erhält. Wenn er für einen von ihnen einhundert, für einen anderen ein Haus,
(19) In M: „und dies ist“. (20) In M: „so widersprach er ihm in“. (21) In M: „in der Dualform“. (22) In M: „Aussage“.
ثَلَاثَ مَرَّاتٍ، فإنَّ اللَّه تَعالى إنَّما يُرِيدُ تَضْعِيفَ الحَسنَاتِ على السَّيِّئَاتِ، وهذا (١٩) المَعْهُودُ من كَرَمِه وفَضْلِه، وأما قولُ أبى عُبَيْدَةَ [فقد خالَفَهْ] (٢٠) غيرُه، وأنْكَرُوا قولَه. قال ابنُ عَرَفَةَ: لا أُحِبُّ قولَ أبى عُبَيْدَةَ في: {يُضَاعَفْ لَهَا الْعَذَابُ ضِعْفَيْنِ}. لأنَّ اللَّه تَعالى قال في آيةٍ أخرى: {نُؤْتِهَا أَجْرَهَا مَرَّتَيْنِ}. فأعْلَمَ أنَّ لها من هذا حَظَّيْنِ، ومن هذا حَظَّينِ. وقد نَقَلَ مُعَاوِيةُ بن هِشَامٍ النَّحْوِى، عن العَرَبِ، أنَّهم يَنطِقُونَ بالضِّعْفِ مُثَنَّى ومُفْرَدًا بمعنًى (٢١) واحدٍ. ومُوَافَقَةُ العَرَبِ على لِسَانِهِم، مع ما دَلَّ عليه كَلَامُ اللَّه تعالى العَزِيز وأقوالُ (٢٢) المُفَسِّرِينَ من التابِعِينَ وغيرِهم، أَوْلَى من قولِ أبِى عُبَيْدَةَ المُخَالِفِ لذلك كلِّه، مع مُخَالَفَةِ القِيَاسِ، ونِسْبَةُ الخَطَإِ إليه أَوْلَى من تَخْطِئةِ ما ذَكَرْناه. وأمَّا قولُ أبى ثَوْرٍ، فظَاهِرُ الفَسَادِ؛ لما فيه من مُخَالَفةِ الكِتَابِ والعَرَبِ وأهْلِ العَرَبِيَّةِ، ولا يَجُوزُ التَّمَسُّكُ بمُجَرَّدِ القِيَاسِ المُخَالِفِ لِلنَّقْلِ، فقد يَشِذُّ من العَرَبِيَّةِ كَلِماتٌ تُؤْخَذُ نَقْلًا بغير قِيَاسٍ. واللهُ أَعلمُ.
فصل: وإن وَصَّى بمثلِ نَصِيبِ مَنْ لا نَصِيبَ له، مثل أن يُوصِىَ بِنَصِيبِ ابْنِه، وهو مِمَّنْ لا يَرِثُ، لِكَوْنِه رَقِيقًا، أو مُخَالِفًا لِدِينِه، أو بِنَصِيبِ أخِيه وهو مَحْجُوبٌ عن مِيرَاثِه، فلا شَىءَ لِلْمُوصَى له؛ لأنَّه لا نَصِيبَ له، فمِثْلُه لا شَىْءَ له.
فصل: وإن أوْصَى لِرَجُلٍ بِثُلُثٍ، ولآخَرَ بِرُبْعٍ، ولآخَرَ بخُمْسٍ، ولآخَرَ بمثْلِ وَصِيَّةِ أحَدِهِم، فله الخُمْسُ. وإن وَصَّى لِرَجُلٍ بِعَشَرَةٍ، ولآخَرَ بِسِتَّةٍ ولآخَرَ بأَرْبَعةٍ، ولآخَرَ بمِثْلِ وَصِيَّةِ أحَدِهِم، فله أرْبَعةٌ؛ لأنَّها اليَقِينُ. وإن قال: فلانٌ شَرِيكُهم. فله خُمْسُ ما لِكُلِّ واحدٍ منهم. وإن وَصَّى لأَحَدِهِم بمائةٍ، ولآخَرَ بِدَارٍ،
(١٩) في م: "وهذا هو".(٢٠) في م: "فخالفه في".(٢١) في م: "بمثنى".(٢٢) في م: "وقول".