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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 8 · Seite 436Abschnitt

Übersetzung · DE

an denjenigen, dem es vermacht wurde, und an den anderen einen Anteil; es verbleibt ein Anteil für die Söhne, der einem Drittel entspricht, das gesamte Vermögen ist also sieben. Mittels Algebra nimmt man ein Vermögen, zieht davon einen Anteil ab, es verbleibt ein Vermögen abzüglich eines Anteils. Man übergibt die Hälfte des Rests an den anderen Vermächtnisempfänger; es verbleibt ein halbes Vermögen abzüglich eines halben Anteils, was drei Anteilen entspricht. Führe den Ausgleich (jabr) durch Hinzufügen eines halben Anteils durch und addiere diesen zu den drei Anteilen, es verbleibt ein ganzer halber Anteil, der dreieinhalb entspricht; das gesamte Vermögen ist also sieben.

Abschnitt: Wenn das zweite Vermächtnis die Hälfte dessen umfasst, was vom Drittel verbleibt, so nehme man den Nenner der Hälfte und des Drittels, also sechs. Zieht man davon eins ab, verbleiben fünf; dies ist der Anteil. Dann addiere man eins zu den Anteilen der Söhne und multipliziere sie mit dem Nenner, was vierundzwanzig ergibt. Zieht man davon drei ab, verbleibt einundzwanzig; dies ist das Vermögen. Man übergibt dem Inhaber des Anteils fünf, es verbleiben vom Drittel zwei; davon übergibt man einen Teil an den anderen Vermächtnisempfänger, es verbleiben fünfzehn, für jeden Sohn fünf. Nach der zweiten Methode addiert man einen halben zu den Anteilen der Söhne und multipliziert dies mit dem Nenner, was einundzwanzig ergibt. Nach der dritten Methode verfährt man wie bei der ersten, und wenn man sieben erreicht, multipliziert man diese mit drei, da das zweite Vermächtnis die Hälfte des Drittels beträgt. Nach der vierten Methode macht man das Drittel zu zwei Teilen und einem Anteil, übergibt den Anteil an seinen Inhaber und an den anderen einen Teil; vom Vermögen verbleiben fünf Teile und zwei Anteile. Man übergibt zwei Anteile an zwei Söhne, es verbleibt fünf für den dritten, dies ist der Anteil; wenn man dies auflöst, ergibt es einundzwanzig. Mittels Algebra nimmt man ein Vermögen, zieht davon ein Drittel als Anteil ab und übergibt dem anderen die Hälfte des verbleibenden Drittels; vom Vermögen verbleiben fünf Sechstel abzüglich eines halben Anteils. Führe den Ausgleich durch Hinzufügen eines halben Anteils durch, addiere diesen zu den Anteilen der Söhne, es ergibt sich dreieinhalb, was fünf Sechsteln entspricht. Durch Umkehrung und Umwandlung ergibt sich, dass der Anteil fünf ist und jeder Teil sechs, was einundzwanzig ergibt.

Abschnitt: Wenn er einem Dritten ein Viertel des Vermögens vermacht, so nehme man die Nenner, nämlich zwei, drei und vier, und multipliziere sie miteinander, was vierundzwanzig ergibt. Addiere eins zur Anzahl der Söhne, das macht vier, und multipliziere dies mit vierundzwanzig, was sechsundneunzig ergibt. Ziehe davon die Multiplikation von einem halben Anteil mit vierundzwanzig ab, das sind zwölf, es verbleiben vierundachtzig; dies ist das Vermögen. Betrachte dann die vierundzwanzig, ziehe ein Sechstel davon ab wegen des zweiten Vermächtnisses und ein Viertel wegen

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