des dritten Vermächtnisses, es verbleiben vierzehn; dies ist der Anteil. Zahle diesen an denjenigen aus, dem der Anteil vermacht wurde. Zahle dann an den Zweiten die Hälfte dessen aus, was vom Drittel verbleibt, dies sind sieben, und an den Dritten ein Viertel des Vermögens, einundzwanzig; es verbleiben zweiundvierzig, für jeden Sohn vierzehn. Nach der zweiten Methode addierst du zur Anzahl der Söhne einen halben Teil und multiplizierst dreieinhalb mit vierundzwanzig, was vierundachtzig ergibt. Nach der dritten Methode verfährst du bei diesem Fall so, wie du es bei dem davor getan hast; wenn du bei einundzwanzig ankommst, multiplizierst du es mit vier wegen des Viertels, was vierundachtzig ergibt. Nach der Methode des Anteils setzt du das Vermögen als sechs Teile und drei Anteile an. Zahle einen Anteil an den Inhaber des Anteils aus, an den anderen einen Teil und an den Inhaber des Viertels einen Teil, eine Hälfte und drei Viertel eines Anteils. Es verbleibt vom Vermögen ein Anteil, ein Viertel, drei Teile und eine Hälfte für die Erben, was drei Anteilen entspricht. Streiche einen Anteil und ein Viertel durch deren Äquivalent, es verbleiben drei Teile und eine Hälfte, was einem Anteil und drei Vierteln entspricht. Der Anteil ist demnach zwei Teile. Löse die drei Anteile auf, was sechs ergibt; das Vermögen beträgt folglich zwölf, woraus es sich berechnen lässt: Für den Inhaber des Anteils zwei Teile, für den anderen die Hälfte des Restes vom Drittel, ein Teil, und für den Inhaber des Viertels drei; es verbleiben sechs, für jeden Sohn zwei. Dies ist kürzer und besser. Mittels Algebra nimmst du ein Vermögen, von dem du einen Anteil abziehst; es verbleibt ein Vermögen abzüglich eines Anteils. Du zahlst die Hälfte des Restes seines Drittels, dies ist ein Sechstel abzüglich eines halben Anteils. Vom Vermögen verbleiben fünf Sechstel abzüglich eines halben Anteils. Du zahlst davon ein Viertel des Vermögens, es verbleibt ein Drittel des Vermögens und ein Viertel davon abzüglich eines halben Anteils, was drei Anteilen entspricht. Führe den Ausgleich, den Vergleich, die Umkehrung und Umwandlung durch; der Anteil ergibt sieben und das Vermögen zweiundvierzig. Dann multiplizierst du dies mit zwei, damit der Bruch verschwindet; es ergibt sich vierundachtzig.
Abschnitt: Wenn das dritte Vermächtnis ein Viertel dessen ist, was vom Vermögen nach den beiden ersten Vermächtnissen verbleibt, so berechne es nach der Methode des Anteils, wie wir es erwähnt haben. Es verbleiben dir drei Teile und drei Viertel eines Teils, was anderthalb Anteilen entspricht. Löse dies in Viertel auf, es ergeben sich fünfzehn Teile.
(13) Fehlt in: al-Asl (dem Originalmanuskript), M. (14) Fehlt in: M. (15) In M: „absuthuma“ (löse beide auf).
الوَصِيَّةِ الثالثةِ (١٣)، يَبْقَى أرْبَعَةَ عَشَرَ، فهى النَّصِيبُ، فادْفَعْها إلى المُوصَى له بالنَّصِيبِ، ثم ادْفَعْ إلى الثانِى نِصْفَ ما يَبْقَى من الثُّلُثِ، وهو سَبْعَةٌ، وإلى الثالِثِ رُبْعَ المالِ أحَدًا وعِشْرِينَ، يَبْقَى اثْنانِ وأرْبَعُونَ، لكلِّ ابنٍ أرْبَعَةَ عَشَرَ. وبالطَّرِيقِ الثاني، تَزِيدُ على عَدَدِ البَنِينَ نِصْفَ سَهْمٍ، وتَضْرِبُ ثَلَاثَةً ونِصْفًا في أرْبَعةٍ وعِشْرِينَ، تكن أرْبَعةً وثَمانِينَ. وبالطَّرِيقِ الثالِثِ، تَعْمَلُ في هذه كما عَمِلْتَ في التي قَبْلَها، فإذا بَلَغَتْ أحَدًا وعِشْرِينَ، ضَرَبْتَها في أرْبعةٍ من أجْلِ الرُّبْعِ، تكُنْ أرْبَعةً وثَمانِينَ. وبِطَرِيقِ النَّصِيبِ تَفْرِضُ المالَ سِتَّةَ أسْهُمٍ، وثَلَاثةَ أنْصِبَاء، تَدْفَعُ نَصِيبًا إلى صاحِبِ النَّصِيبِ، وإلى الآخَرِ سَهْمًا، وإلى صاحِبِ الرُّبْعِ سَهمًا ونِصْفًا وثَلَاثَةَ أرْباعِ نَصِيبٍ، ويَبْقَى من المالِ نَصِيبٌ ورُبْعٌ وثَلَاثةُ أسْهُمٍ ونِصْفٌ لِلْوَرَثةِ، يَعْدِلُ ثَلَاثَةَ أنْصِبَاء، فأَسْقِطْ نَصِيبًا ورُبْعًا بمثلِها، يَبْقَى ثَلَاثَةُ أسْهُمٍ ونِصْفٌ، يَعْدِلُ نَصِيبًا وثَلَاثَةَ أرْباعٍ، فالنَّصِيبُ إذًا سَهْمانِ، فابْسُط الثَّلاثَةَ الأنْصِباءَ، تكُنْ سِتّةً، فصارَ المالُ اثْنَى عَشَرَ، ومنها يَصِحُّ، لِصَاحِبِ النَّصِيبِ سَهْمانِ، وللآخَرِ نِصْفُ باقِى الثُّلُثِ سَهْمٌ، ولِصَاحِبِ الرُّبْعِ ثَلَاثَةٌ، تَبْقَى سِتّةٌ، لكلِّ ابْنٍ سَهْمانِ. وهذا أخْصَرُ وأحْسَنُ. وبالجَبْرِ، تَأْخُذُ مالًا تَدْفَعُ منه نَصِيبًا، يَبْقَى مالٌ إلَّا نَصِيبًا، تَدْفَعُ نِصْفَ باقِى ثُلُثِه، وهو سُدُسٌ إلَّا نِصْفَ نَصِيبٍ، يَبْقَى من المالِ خَمْسَةُ أسْداسٍ إلَّا نِصْفَ نَصِيبٍ، تَدْفَعُ منها رُبْعَ المالِ، يبْقَى ثُلُثُ المالِ (١٤) ورُبْعُه إلَّا نِصْفَ نَصِيبٍ، يَعْدِلُ ثَلَاثةَ أنْصِبَاء، اجْبُرْ وقابِلْ وقَلِّبْ وحَوِّلْ، يكُن النَّصِيبُ سَبْعةً، والمالُ اثْنَيْنِ وأرْبَعِينَ، ثم تَضْرِبُها في اثْنَيْنِ، لِيَزُولَ الكَسْرُ، يَرْجِعُ إلى أرْبَعةٍ وثَمانِينَ.
فصل: فإن كانت الوَصِيّةُ الثالِثةُ بِرُبْعِ ما بَقِىَ من المالِ بعدَ الوَصِيّتَيْنِ الأُولَيَيْنِ، فاعْمَلْها بطَرِيقِ النَّصِيبِ، كما ذَكَرْنا، يَبْقَى معك ثلاثَةُ أسْهُمٍ وثلاثةُ أرْباعِ سَهْمٍ (١٤) تَعْدِلُ نَصِيبًا ونِصْفًا، ابْسُطْهَا (١٥) أرْباعًا، تكُنِ السِّهَامُ خَمْسَةَ عَشَرَ،
(١٣) سقط من: الأصل، م.(١٤) سقط من: م.(١٥) في م: "ابسطهما".