Und die Anteile sind sechs. Bringe sie in Übereinstimmung und führe sie auf ihre beiden Entsprechungen zurück, so werden es fünf Teile, was zwei Anteilen entspricht. Kehre es um und mache den Anteil zu fünf und das Teil zu zwei. Löse das auf, was du hast, so wird es siebenundzwanzig. Zahle fünf an den Inhaber des Anteils aus, an den anderen die Hälfte des Restes vom Drittel, nämlich zwei Teile, und an den anderen ein Viertel des Restes, nämlich fünf. Es verbleiben fünfzehn, für jeden Sohn fünf. Dieser Weg ist kürzer. Wenn du nach der zweiten Methode verfährst, nimmst du vierundzwanzig, ziehst davon ein Sechstel und ein Viertel des Restes ab, es verbleiben fünfzehn; dies ist der Anteil. Dann addierst du zur Anzahl der Söhne ein Teil, ziehst davon dessen Hälfte und ein Viertel des Restes ab, es verbleiben drei Achtel. Füge diese den Teilen der Söhne hinzu, so werden es drei und drei Achtel. Multipliziere dies mit vierundzwanzig, so werden es einundachtzig, woraus es sich berechnen lässt. Mittels Algebra führt es ebenfalls zu diesem Ergebnis.
Abschnitt: Wenn er eine Mutter, eine Schwester und einen Onkel väterlicherseits hinterlässt und einem Mann ein Vermächtnis in Höhe des Anteils des Onkels und eines Sechstels dessen, was verbleibt, vermacht, einem anderen in Höhe des Anteils der Mutter und eines Viertels dessen, was verbleibt, und einem weiteren in Höhe des Anteils der Schwester und eines Drittels dessen, was verbleibt, so berechne es nach der rückwärtigen Methode (al-mankus) und sage: Der Ursprung des Falls ist sechs. Beginne mit den letzten Vermächtnissen und sage: Dies ist ein Vermögen, von dem ein Drittel vergangen ist. Addiere dazu die Hälfte, also drei, und den Anteil der Schwester, drei, so werden es zwölf. Sage dann: Dies ist der Rest eines Vermögens, von dem ein Viertel vergangen ist. Addiere dazu ein Drittel davon und den Anteil der Mutter, sechs, so werden es achtzehn. Sage dann: Dies ist der Rest eines Vermögens, von dem ein Siebtel vergangen ist. Addiere dazu ein Sechstel davon und den Anteil des Onkels, so werden es zweiundzwanzig, woraus es sich berechnen lässt.
Abschnitt: Über den Ausschluss (al-istithna'). Wenn er drei Söhne hinterlässt und ein Vermächtnis in Höhe des Anteils eines von ihnen abzüglich eines Viertels des Vermögens bestimmt, so nimm den Nenner des Bruchs, vier, und addiere dazu ein Teil, so werden es fünf; dies ist der Anteil.
(16) Im Original: "tuwafiquhuma". (17) In A: "ma baqiya" (was verbleibt). (18) In M: "takfa" (genügen). (19) Fehlt in: al-Asl, A. (20) Fehlt in: M.
والأنْصِبَاءُ سِتّةً، تُوَفِّقُهُما (١٦) وتَرُدُّهُما إلى وَفْقَيْهِما، تَصِيرُ خَمْسَةَ أسْهُمٍ، تَعْدِلُ نَصِيبَيْنِ، اقْلِبْ واجْعَلِ النَّصِيبَ خَمْسَةً والسَّهْمَ اثْنَيْنِ، وابْسُطْ ما معك، يَصِرْ سَبْعةً وعِشْرِينَ، فَادْفَعْ خَمْسَةً إلى صاحِبِ النَّصِيبِ، وإلى الآخَرِ نِصْفَ باقِي الثُّلُثِ سَهْمَيْنِ، وإلى الآخَرِ رُبْعَ الباقِى خَمْسَةً، يَبْقَى خَمْسَةَ عَشَرَ، لكلِّ ابْنٍ خَمْسَةٌ. وهذا الطَّرِيقُ أخْصَرُ. وإن عَمِلْتَ بالطَّرِيقِ الثاني, أخَذَتْ أرْبَعةً وعِشْرِينَ، فنَقَصْتَ سُدُسَها ورُبْعَ الباقِى، يَبْقَى خَمْسَةَ عَشَرَ، فهى النَّصِيبُ، ثم زِدْتَ على عَدَدِ البَنِينَ سَهْمًا، ونَقَصْتَ نِصْفَه ورُبْعَ الباقِى (١٧) منه، يَبْقَى ثلاثةُ أثْمانٍ، رُدَّهَا على سِهَامِ البَنِينَ، تكُنْ (١٨) ثَلَاثةً، وثلاثةَ أثْمانِ، تَضرِبُها في أرْبعَةٍ وعِشْرِينَ، تكُنْ أحَدًا وثَمانِينَ، ومنها تَصِحُّ، وبالجَبْرِ تُفْضِى إلى ذلك أيضًا.
فصل: وإن خَلَّفَ أُمًّا وأُخْتًا وعَمًّا، وأَوْصَى لِرَجُلٍ بمثلِ نَصِيبِ العَمِّ، وسُدُسِ ما يَبْقَى، ولآخَرَ بمثل نَصِيبِ الأُمِّ ورُبْعِ ما يَبْقَى، ولآخَرَ بمثل نَصِيبِ الأُخْتِ وثُلُثِ ما يَبْقَى، فاعْمَلْها بالمَنْكُوسِ، وقُلْ: أصْلُ المَسْألةِ سِتّةٌ، فابْدَأ بآخِرِ الوَصَايَا، فقل: هذا مالٌ ذَهَبَ ثُلُثُه، فَزِدْ عليه نِصْفَه ثَلَاثةً، ومثلَ نَصِيبِ الأُخْتِ ثَلَاثَةً، صارَتْ اثْنَى عَشَرَ، ثم قُلْ: هذا بَقِيّةُ مالٍ ذَهَبَ رُبْعُه، فَزِدْ عليه (١٩) ثُلُثَه، ومثلَ نَصِيبِ الأُمِّ سِتّةً، صار ثمانِيةَ عشرَ (٢٠)، ثم قُلْ: هذا بَقِيّةُ مالٍ ذَهَبَ سُبْعُه، فَزِدْ عليه سُدُسَه، ونَصِيبَ العَمِّ، صارَ اثْنَيْنِ وعِشْرِينَ، ومنه تَصِحُّ.
فصل: في الاسْتِثْناءِ، إذا خَلَّفَ ثلاثةَ بَنِينَ، وأَوْصَى بمثلِ نَصِيبِ أحَدِهم إلَّا رُبْعَ المالِ، فخُذْ مَخْرَجَ الكَسْرِ أرْبَعةً، وزِدْ عليها سَهْمًا، تكُنْ خَمْسةً، فهذا النَّصِيبُ،
(١٦) في الأصل: "توافقهما".(١٧) في أ: "ما بقى".(١٨) في م: "تكفى".(١٩) سقط من: الأصل، أ.(٢٠) سقط من: م.