Und addiere zur Anzahl der Söhne eins und multipliziere es mit dem Nenner des Bruchs, so werden es sechzehn. Du zahlst dem Bevollmächtigten fünf aus und ziehst davon vier ab, es verbleibt für ihn ein Teil, und für jeden Sohn fünf. Wenn du möchtest, kannst du jedem Sohn ein Viertel zuweisen und den verbleibenden Rest durch vier zwischen ihm und ihnen aufteilen. Wenn er sagt: „abzüglich eines Viertels des Rests nach dem Anteil“, so addiere zu den Teilen der Söhne ein Teil und ein Viertel und multipliziere es mit vier, so werden es siebzehn; für den Bevollmächtigten zwei Teile und für jeden Sohn fünf. Mittels Algebra nimmst du ein Vermögen, zahlst davon einen Anteil an den Vermächtnisnehmer aus und ziehst davon ein Viertel des Rests ab, welches ein Viertel des Vermögens abzüglich eines Viertels des Anteils ist. Es verbleiben dir ein Vermögen und ein Viertel abzüglich eines Anteils und eines Viertels, was den Anteilen der Söhne entspricht, und dies sind drei. Berechne und gleiche aus, so ergibt sich der Anteil zu fünf und das Vermögen zu siebzehn. Wenn er sagt: „abzüglich eines Viertels des Rests nach dem Vermächtnis“, so setze den Nenner auf drei, addiere dazu ein Drittel davon, so werden es vier; dies ist der Anteil. Du addierst zur Anzahl der Söhne einen Anteil und ein Drittel und multiplizierst dies mit drei, so werden es dreizehn; dies ist das Vermögen. Wenn du möchtest, sagst du: Das gesamte Vermögen besteht aus drei Anteilen und einem Vermächtnis. Das Vermächtnis ist ein Anteil abzüglich eines Viertels des Rests danach; das sind drei Viertel eines Anteils. Es verbleibt ein Viertel eines Anteils als Vermächtnis. Es zeigt sich, dass das gesamte Vermögen drei und ein Viertel beträgt; löse dies auf, so werden es dreizehn. Für diese Aufgaben gibt es neben dem, was wir erwähnt haben, noch weitere Wege. Und Gott weiß es am besten.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Ich habe dir ein Vermächtnis in Höhe des Anteils eines meiner Söhne abzüglich eines Drittels dessen vermacht, was vom Drittel verbleibt“, so nimm den Nenner des Bruchs für ein Drittel eines Drittels, welches neun ist, und addiere dazu ein Teil, so werden es zehn; dies ist der Anteil. Addiere zu den Anteilen der Söhne ein Teil und ein Drittel und multipliziere dies mit neun, so werden es neununddreißig. Zahle zehn an den Bevollmächtigten aus und ziehe davon ein Drittel des verbleibenden Drittels ab, nämlich ein Teil, so verbleiben für ihn neun, und für jeden Sohn zehn. Wenn er sagt: „abzüglich eines Drittels dessen, was vom Drittel nach dem Vermächtnis verbleibt“, so setze das Vermögen auf sechs und addiere dazu ein Teil, so werden es sieben; dies ist der Anteil. Addiere zu den Anteilen der Söhne ein Teil und die Hälfte.
(21) In A, M: "lahum" (für sie). (22) Fehlt in: al-Asl, A.
وَزِدْ على عَدَدِ البَنِينَ واحِدًا، واضْرِبْه في مَخْرَجِ الكَسْرِ، تكُنْ سِتّةَ عَشَرَ، ، تَدْفَعُ إلى الوَصِىِّ خَمْسةً، وتَسْتَثْنِى منه أرْبَعةً يَبْقَى له (٢١) سَهْمٌ، ولكلِّ ابْنٍ خَمْسةٌ. وإن شِئْتَ خَصَصْتَ كلَّ ابْنٍ بِرُبْعٍ، وقَسَمْتَ الرُّبْعَ الباقِىَ بينه وبينهم على أرْبَعةٍ. فإن قال: إلَّا رُبْعَ الباقِى بعدَ النَّصِيبِ. فَزِدْ على سِهَامِ البَنِينَ سَهْمًا ورُبْعًا، واضْرِبْهُ في أرْبَعةٍ، تكُنْ سَبْعَةَ عَشَرَ، لِلْوَصِىِّ سَهْمانِ، ولكلِّ ابْنٍ خَمْسَةٌ. وبالجَبْرِ، تَأْخُذُ مالًا، وتَدْفَعُ منه نَصِيبًا إلى المُوصَى له، وتَسْتَثْنِى منه رُبْعَ الباقِى، وهو رُبْعُ مالٍ إلَّا رُبْعَ نَصِيبٍ، صارَ معك مالٌ ورُبْعٌ إلَّا نَصِيبًا ورُبْعًا، يَعْدِلُ أنْصِبَاء البَنِين، وهى ثَلَاثةٌ، اجْبُرْ وقابِلْ، يَخْرُجِ النَّصِيبُ خَمْسَةً، والمالُ سَبْعَةَ عَشَرَ. فإن قال: إلَّا رُبْعَ الباقِى بعدَ الوَصِيَّةِ. جَعَلْتَ المَخْرَجَ ثَلَاثةً، وزِدْتَ عليه ثُلُثَه، صارَ أرْبَعةً، فهو النَّصِيبُ، وتَزِيدُ على عَدَدِ البَنِين نَصِيبًا وثُلُثًا، وتَضْرِبُه في ثلاثةٍ، تكُنْ ثَلَاثَةَ عَشَرَ، فهو المالُ. وإن شِئْتَ قلتَ: المالُ كلُّه ثلاثةُ أنْصِبَاء ووَصِيَّةٌ، والوَصِيّةُ هي نَصِيبٌ إلَّا رُبْعَ الباقِى بعدَها، وذلك ثَلَاثَةُ أَرْباعِ نَصِيبٍ، فيبْقَى رُبْعُ نَصِيبٍ، فهو الوَصِيّةُ، وتَبَيَّنَ أنَّ المالَ كلَّه ثَلَاثَةٌ ورُبْعٌ، ابْسُطْها، تكُنْ ثَلَاثةَ عَشَرَ. ولهذه المسائِل طُرُقٌ سِوَى ما ذَكَرْنا. واللهُ أعلمُ.
فصل: وإن قال: أَوْصَيْتُ لك بمثل نَصِيبِ أحَدِ بَنِىَّ إلَّا ثُلُثَ ما يَبْقَى من الثُّلُثِ. فَخُذْ مَخْرَجَ الكَسْرِ (٢٢) ثُلُثَ الثُّلُثِ، وهو تِسْعَةٌ وَزِدْ عليها سَهْمًا، تكُنْ عَشرَةً، فهى النَّصِيبُ، وزِدْ على أنْصِبَاءِ البَنِينَ سَهْمًا وثُلُثًا، واضْرِبْ ذلك في تِسْعةٍ، تكُنْ تِسْعَةً وثَلَاثِينَ، ادْفَعْ عَشرَةً إلى الوَصِىِّ، واستَثْنِ منه ثُلُثَ بَقِيَّةِ الثُّلُثِ سَهْمًا، يَبْقَى له تِسْعَةٌ، ولكلِّ ابْنٍ عَشرَةٌ. وإن قال: إلَّا ثُلُثَ ما يَبْقَى من الثُّلُثِ بعدَ الوَصِيّةِ. جَعَلْتَ المالَ سِتَّةً، وزِدْتَ عليها سَهْمًا، صارَتْ سَبْعةً، فهذا هو النَّصِيبُ، وَزِدْتَ على أنصِباءِ البَنِينَ سَهْمًا ونِصْفًا،
(٢١) في أ، م: "لهم".(٢٢) سقط من: الأصل، أ.