Und du hast die Vervollständigung ihrem Inhaber gegeben und ein Fünftel des Restes seinem Inhaber, und für jeden Sohn verbleibt ein Teil. Du hast bereits gewusst, dass der Anteil eines Sohnes mitsamt der Vervollständigung ein Drittel des Vermögens ausmacht und dass der Rest nach diesen beiden zwei Drittel sind, was vier Teilen entspricht. Stelle also diesen die Hälfte der vier gegenüber, was zwei Teile sind, so wird klar, dass die Vervollständigung ein Teil ist.
Kapitel: Wenn er einem Mann so viel wie den Anteil eines seiner Söhne vermacht – und es sind ihrer drei –, einem anderen ein Drittel dessen, was vom Drittel verbleibt, und einem dritten einen Dirham, so mache das Vermögen zu neun Dirham und drei Anteilen. Gib dem ersten Bevollmächtigten einen Anteil und dem zweiten sowie dem dritten zwei Dirham, es verbleiben sieben und zwei Anteile. Gib zwei Anteile an zwei Söhne, es verbleiben sieben für den dritten Sohn. Der Anteil ist also sieben und das Vermögen dreißig. Wenn das dritte Vermächtnis zwei Dirham beträgt, so ist der Anteil sechs und das Vermögen siebenundzwanzig.
Kapitel: Wenn er sechshundert hinterlässt und einem Fremden einhundert vermacht und einem anderen den Rest des Drittels, so stehen jedem der beiden einhundert zu. Wenn der erste sein Vermächtnis ausschlägt, so stehen dem anderen einhundert zu. Wenn er dem ersten zweihundert vermacht und dem anderen den Rest des Drittels, so steht dem zweiten nichts zu, egal ob der erste sein Vermächtnis annimmt oder ausschlägt. Dies ist die Analogie zur Aussage von asch-Schafi'i und den Leuten von Basra. Die Leute des Irak sagten: Wenn der erste ausschlägt, stehen dem zweiten in beiden Fällen zweihundert zu. Unser Standpunkt ist, dass zweihundert weder der Rest des Drittels noch dessen Vervollständigung sind, daher wird es dem zweiten nicht vermacht, so wie es wäre, wenn der erste es akzeptieren würde. Wenn er einem Erben ein Drittel vermacht und einem anderen die Vervollständigung des Drittels, so steht dem zweiten nichts zu. Nach der Aussage der Leute des Irak steht ihm das Drittel vollständig zu.
Kapitel: Wenn er einem Mann ein Drittel seines Vermögens vermacht, einem anderen einhundert und einem dritten die Vervollständigung des Drittels auf die einhundert, und das Drittel nicht mehr als einhundert beträgt, so verfällt das Vermächtnis der Vervollständigung. Wenn es jedoch mehr als einhundert beträgt und die Erben dies genehmigen, so werden ihre Vermächtnisse gemäß dem, was er ihnen vermacht hat, ausgeführt. Wenn sie es jedoch ablehnen, so gibt es zwei Ansichten: Die eine ist, dass jeder der beiden auf die Hälfte seines Vermächtnisses zurückgestuft wird, da die Vermächtnisse auf ihre Hälfte zurückgefallen sind, sodass die Kürzung jeden von ihnen proportional zu seinem Anteil am Vermächtnis trifft, wie bei allen anderen Vermächtnissen. Die zweite Ansicht ist, dass nichts
(33) In M: "einen Teil". (34) In M: "ebenfalls".