Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 964 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn jemand die Hälfte seines Vermögens Zayd und ein Viertel Amr vermacht, und die Erben dies [hinsichtlich des Überschusses über das Drittel] nicht zulassen, so wird das Drittel zwischen ihnen in drei Anteile aufgeteilt; Amr erhält einen Anteil, Zayd erhält zwei Anteile.) · ShamelaTranslate