Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 965 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn jemand den Kindern von Soundso vermacht, gilt dies gleichermaßen für männliche und weibliche Nachkommen. Wenn er jedoch sagt: an seine Söhne [banīhi], so gilt dies für die männlichen Nachkommen unter Ausschluss der weiblichen.) · ShamelaTranslate