Abschnitt: Wenn er zugunsten der Töchter des Soundso verfügt, so sind die weiblichen Nachkommen eingeschlossen, nicht aber andere. Uns ist hierüber keine abweichende Ansicht bekannt, und das intersexuelle Kind (al-khuntha al-mushkil) ist darin nicht eingeschlossen, da wir nicht wissen, ob es weiblich ist.
Abschnitt: Wenn er zugunsten der Kinder (walad) des Soundso oder der Söhne (bani) des Soundso verfügt und diese keinen Stamm bilden, so bezieht sich dies auf seine direkten Kinder (Kinder aus dem eigenen Lenden). Was die Kindeskinder angeht, so sind sie, sofern ein Indiz (qarina) vorliegt, das auf ihre Einbeziehung hindeutet, eingeschlossen. Ein solches Indiz wäre etwa, wenn er zugunsten der Kinder des Soundso verfügt, er aber keine Kinder hat, sondern nur Kindeskinder, oder wenn er sagt: „Den Kindern der Töchter wird nichts gegeben“, oder wenn er sagt: „Außer den Kindern des Soundso“, oder: „Bevorzugt die Kinder des Soundso gegenüber anderen“ und ähnliches. In diesen Fällen sind sie eingeschlossen, da der Wortlaut sie zulässt und das Indiz ihn auf sie lenkt, sodass es einer expliziten Nennung gleichkommt. Wenn das Indiz hingegen auf ihren Ausschluss hindeutet, erhalten sie nichts. Wenn keine Indizien vorliegen, sind sie in der Verfügung nicht eingeschlossen, da der Begriff „Kind“ (walad) in seiner eigentlichen Bedeutung (haqiqatan) die direkten Kinder meint. Sollte man einwenden: „Sie sind doch in dem Wort Gottes, des Erhabenen, eingeschlossen: 'Gott empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Kind wie der Anteil von zwei weiblichen'“, so antworten wir: Sie sind dort nur dann eingeschlossen, wenn keine direkten männlichen Kinder vorhanden sind, und sie treten neben die weiblichen Kinder, wobei sie nur das erben, was nach den Töchtern übrig bleibt, wie es im Detail in den erbrechtlichen Bestimmungen (fara'id) dargelegt ist. Dies ist hier jedoch nicht möglich, also entfällt ihre Einbeziehung. Es ist möglich, dass die Kindeskinder in die Verfügung einbezogen werden, wenn kein Indiz vorliegt, das sie ausschließt, da sie in jedem Fall, in dem Gott, der Erhabene, den Begriff „Kind“ (walad) erwähnt hat – sei es im Erbrecht, im Ausschluss (hajb) oder in anderen Angelegenheiten –, unter diesen Begriff fielen.
Abschnitt: Wenn er zugunsten der Kinder des Soundso oder der Söhne des Soundso verfügt und diese einen Stamm bilden, wie etwa die Banu Hashim oder die Banu Tamim, so sind Jungen, Mädchen und intersexuelle Kinder eingeschlossen. Auch die Kinder des Mannes sind mit ihm eingeschlossen, nicht jedoch die Kinder seiner Töchter, denn dies ist ein Name für den Stamm, der sowohl Männliche als auch Weibliche umfasst. Gott, der Erhabene, sagt: „O ihr Kinder Adams!“ (Sure Al-A'raf 26) und: „Wir haben die Kinder Adams geehrt“ (Sure Al-Isra' 70), womit Er alle meint. Er sagt auch: „Und Wir haben den Kindern Israels die Schrift gegeben“ (Sure Al-Jathiya 16). Es wurde überliefert, dass junge Frauen von den Ansar sagten: „Wir sind junge Frauen aus den Banu Najjar, o wie herrlich ist Muhammad als Nachbar!“ Und man sagt: „Eine Frau aus den Banu Hashim“, wobei die Kinder der Töchter nicht darunter fallen, da sie nicht auf den Stamm zurückgeführt werden.
Abschnitt: Wenn er zugunsten seiner Schwestern (akhawat) verfügt, so gilt dies ausschließlich für die weiblichen Personen. Wenn er zugunsten seiner Geschwister (ikhwa) verfügt, so sind sowohl männliche als auch weibliche Personen eingeschlossen, denn Gott, der Erhabene, sagt: „Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen“ (Sure An-Nisa 176). Und Er sagt: „Wenn er Geschwister hat, so gebührt seiner Mutter ein Sechstel“ (Sure An-Nisa 11), und die Gelehrten sind sich einig, dass sie durch männliche wie weibliche Geschwister vom Erbe ausgeschlossen werden kann. Wenn er sagt: „zugunsten meiner väterlichen Onkel (umumati)“, so ist das Offensichtliche, dass dies dem Begriff der Geschwister gleicht und männliche wie weibliche Personen umfasst, da sie die Brüder seines Vaters sind. Wenn er jedoch sagt: „zugunsten der Söhne meiner Geschwister“ oder „der Söhne meines Onkels“, so ist dies für die männlichen Nachkommen bestimmt, nicht für die weiblichen, sofern sie keinen Stamm bilden. Der Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass für „Geschwister“ und „väterliche Onkel“ kein anderer Begriff existiert, der Männer und Frauen einschließt, außer eben diesem Wortlaut. Für die Söhne der Geschwister und den Onkel hingegen gibt es einen Begriff, der alle umfasst, nämlich „Kinder“ (awlad). Wenn er also vom allgemeinen Begriff zum Begriff „Söhne“ (banin) übergeht, zeigt dies die Absicht, die männlichen Personen zu meinen. Zudem ähnelt der Begriff der „väterlichen Onkel“ dem Begriff der „Geschwister“, während der Begriff der „Söhne der Geschwister und des Onkels“ den „Söhnen des Soundso“ ähnelt, wofür wir bereits Beweise angeführt haben. Die Regel bezüglich der Reichweite des Begriffs auf entfernte Verwandte der väterlichen Onkel und die Kinder der Onkel und Geschwister ist dieselbe wie die, die wir bei den Kindeskindern bezüglich des Vorhandenseins oder Fehlens eines Indizes genannt haben.
Abschnitt: Die Pluralformen lassen sich in vier Kategorien einteilen: Erstens jene, die ihrem Wortlaut nach Männer und Frauen einschließen, wie „Kinder“ (awlad), „Nachkommenschaft“ (dhurriya), „die Weltenbewohner“ (al-'alamin) und Ähnliches. Zweitens solche, die für männliche Personen gesetzt sind, in die aber Frauen eingeschlossen werden, wenn beide Gruppen zusammenkommen, wie etwa der Ausdruck „die Muslime“, „die Gläubigen“, „die Demütigen“, „die Geduldigen“, „die Wahrhaftigen“, „die Schutzbefohlenen“ (Dhimmi), „die Götzendiener“, „die Frevler“ und dergleichen; ebenso verhält es sich mit dem Pronomen für das Maskulinum.
(9) Im Original, A: "li-annahu". (10) Sure Al-A'raf 26, 27, 31, 35. (11) Sure Al-Isra' 70. (12) Sure Al-Jathiya 16.
فصل: وإن أَوْصَى لِبَناتِ فُلَانٍ، دَخَلَ فيه الإِناثُ دون غَيْرِهِنَّ. لا نَعْلَمُ فيه خِلَافًا، ولا يَدْخُلُ فيهنَّ الخُنْثَى المُشْكِلُ؛ لأنا (٩) لا نَعْلَمُ كَوْنَه أُنْثَى.
فصل: وإن أَوصَى لِوَلَدِ فُلَانٍ، أو لِبَنِى فُلانٍ. ولم يكونُوا قَبِيلَةً، فهو لِوَلَدِه لِصُلْبِه، وأمَّا أوْلادُ أَولادِه، فإن كانتْ قَرِينَةٌ تَدُلُ على دُخُولِهِم، مثل أن يُوصِىَ لِوَلَدِ فُلانٍ وليس له إلَّا أَولَادُ أَولادِه، أو قال: ولا يُعْطى وَلَدُ البَناتِ شَيْئًا. أوقال: إلَّا وَلَدَ فُلانٍ. أو فَضِّلُوا وَلَدَ فُلانٍ على غيرِهِم. ونحو ذلك، دَخَلُوا؛ لأنَّ اللَّفْظَ يَحْتَمِلُهُم، والقَرِينَةَ صارِفةٌ له إليهم، فصارَ كالتَّصْرِيحِ بهم. وإن دَلَّتِ القَرِينةُ على إخْرَاجِهِم، فلا شىءَ لهم. وإن انْتَفَتِ القَرَائِنُ، لم يَدْخُلُوا في الوَصِيَّةِ؛ لأنَّ اسْمَ الوَلَدِ حَقِيقَةً عِبَارَةٌ عن وَلَدِ الصُّلْبِ. فإن قِيل: فقد دَخَلُوا في قولِ اللَّه تعالى: {يُوصِيكُمُ اللَّهُ فِي أَوْلَادِكُمْ لِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ الْأُنْثَيَيْنِ}. قُلْنا: إنما دَخَلُوا فيه إذا لم يكُنْ ثَمَّ ابْنٌ من وَلَدِ الصُّلْبِ، ودَخَلُوا مع الإِنَاثِ على أنَّهم إنَّما يَرِثُونَ ما فَضَلَ عن البَناتِ، على ما ذُكِرَ تَفْصِيلُه في الفَرَائضِ، ولا يُمْكِنُ ذلك ههُنا، فانْتَفَى دُخُولُهم. ويَحْتَمِلُ أن يَدْخُلَ وَلَدُ البَنِينَ في الوَصِيَّةِ، إذا لم تكُنْ قَرِينَةٌ تُخْرِجُهُم؛ لأنَّهم دَخَلُوا في اسْمِ الوَلَدِ في كلِّ مَوْضِعٍ ذَكَرَه اللهُ تعالى، من الإِرْثِ والحَجْبِ وغيرِه.
فصل: وإن وَصَّى لِوَلَدِ فُلانٍ، أو بَنِى فُلانٍ، وهم قَبِيلَةٌ، كبَنِى هاشِمٍ وبَنِى تَمِيمٍ، دَخَلَ فيهم الذَّكَرُ والأُنْثَى والخُنْثَى، ويَدْخُلُ وَلَدُ الرَّجُلِ معه، ولا يَدْخُلُ فيه وَلَدُ بَناتِهِم؛ لأنَّ ذلك اسْمٌ لِلْقَبِيلةِ ذَكَرِها وأُنْثاها، قال اللهُ تعالى: {يَا بَنِى آدَمَ} (١٠). {وَلَقَدْ كَرَّمْنَا بَنِى آدَمَ} (١١). يُرِيدُ الجَمِيعَ. وقال: {وَلَقَدْ آتَيْنَا بَنِي إِسْرَائِيلَ الْكِتَابَ} (١٢). ورُوِى أن جَوَارِىَ من الأَنْصارِ قُلْنَ:
(٩) في الأصل، أ: "لأنه".(١٠) سورة الأعراف ٢٦، ٢٧، ٣١، ٣٥.(١١) سورة الإسراء ٧٠.(١٢) سورة الجاثية ١٦.