Wir sind junge Frauen aus den Banu Najjar ... o wie herrlich ist Muhammad als Nachbar! (13)
Und man sagt: „Eine Frau aus den Banu Hashim“. Die Kinder der Töchter fallen nicht darunter, da sie nicht auf den Stamm zurückgeführt werden.
Abschnitt: Wenn er zugunsten seiner Schwestern (akhawat) verfügt, so ist dies ausschließlich für die weiblichen Personen bestimmt. Wenn er zugunsten seiner Geschwister (ikhwa) verfügt, so sind sowohl männliche als auch weibliche Personen eingeschlossen, denn Gott, der Erhabene, sagt: „Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen“ (Sure An-Nisa 176). Und Er sagt: „Wenn er Geschwister hat, so gebührt seiner Mutter ein Sechstel“ (Sure An-Nisa 11), und die Gelehrten sind sich einig, dass sie durch männliche wie weibliche Geschwister vom Erbe ausgeschlossen werden kann. Wenn er sagt: „zugunsten meiner väterlichen Onkel (umumati)“, so ist das Offensichtliche, dass dies dem Begriff der Geschwister gleicht und männliche wie weibliche Personen umfasst, da sie die Brüder seines Vaters sind. Wenn er jedoch sagt: „zugunsten der Söhne meiner Geschwister“ oder „der Söhne meines Onkels“, so ist dies für die männlichen Nachkommen bestimmt, nicht für die weiblichen, sofern sie keinen Stamm bilden. Der Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass für „Geschwister“ und „väterliche Onkel“ kein anderer Begriff existiert, der Männer und Frauen einschließt, außer eben diesem Wortlaut. Für die Söhne der Geschwister und den Onkel hingegen gibt es einen Begriff, der alle umfasst, nämlich „Kinder“ (awlad). Wenn er also vom allgemeinen Begriff zum Begriff „Söhne“ (banin) übergeht, zeigt dies die Absicht, die männlichen Personen zu meinen. Zudem ähnelt der Begriff der „väterlichen Onkel“ dem Begriff der „Geschwister“, während der Begriff der „Söhne der Geschwister und des Onkels“ den „Söhnen des Soundso“ ähnelt, wofür wir bereits Beweise angeführt haben. Die Regel bezüglich der Reichweite des Begriffs auf entfernte Verwandte der väterlichen Onkel und die Kinder der Onkel und Geschwister ist dieselbe wie die, die wir bei den Kindeskindern bezüglich des Vorhandenseins oder Fehlens eines Indizes genannt haben.
Abschnitt: Die Pluralformen lassen sich in vier Kategorien einteilen: Erstens jene, die ihrem Wortlaut nach Männer und Frauen einschließen, wie „Kinder“ (awlad), „Nachkommenschaft“ (dhurriya), „die Weltenbewohner“ (al-'alamin) und Ähnliches. Zweitens solche, die für männliche Personen gesetzt sind, in die aber Frauen eingeschlossen werden, wenn beide Gruppen zusammenkommen, wie etwa der Ausdruck „die Muslime“ (al-muslimin), „die Gläubigen“, „die Demütigen“, „die Geduldigen“, „die Wahrhaftigen“, „die Schutzbefohlenen“ (Dhimmi), „die Götzendiener“, „die Frevler“ und dergleichen; ebenso verhält es sich mit dem Pronomen für das Maskulinum.
(13) Siehe: Subul al-huda wa-l-rashad 3/390. (14) Sure An-Nisa 176. (15) Sure An-Nisa 11. (16) In A: "ka-l-muslimin".
نَحْنُ جَوَارٍ مِنْ بَنِى النَّجَارِ ... يا حَبَّذَا مُحَمَّدٌ مِنْ جَارِ (١٣)
ويقال: امْرَأةٌ من بَنِى هاشِمٍ، ولا يَدْخُلُ وَلَدُ البَناتِ فيهم؛ لأنَّهم لا يَنْتَسِبُونَ إلى القَبِيلَةِ.
فصل: وإن أَوْصَى لأَخَوَاتِه، فهو للإِنَاثِ خاصّةً، وإن أَوْصَى لإِخْوَتِه، دَخَلَ فيه الذَّكَرُ والأُنْثَى جَمِيعًا؛ لأنَّ اللهَ تعالى قال: {وَإِنْ كَانُوا إِخْوَةً رِجَالًا وَنِسَاءً} (١٤). وقال: {فَإِنْ كَانَ لَهُ إِخْوَةٌ فَلِأُمِّهِ السُّدُسُ} (١٥). وأجْمَعَ العُلَماءُ على حَجْبِها بالذَّكَرِ والأُنْثَى. وإن قال: لِعُمُومَتِه. فالظاهِرُ أنَّهُ مثلُ الإِخْوَةِ، يَشْمَلُ الذَّكَرَ والأُنْثَى؛ لأنَّهم إخْوَةُ أَبِيه. وإن قال: لِبَنِى إخْوَتِه. أو لِبَنِى عَمِّه. فهو لِلذُّكُورِ دون الإِنَاثِ، إذا لم يكونُوا قَبِيلَةً. والفَرْقُ بينهما أنَّ الإِخْوَةَ والعُمُومَةَ ليس لهما لَفْظٌ مَوْضُوعٌ يَشْمَلُ الذَّكَرَ والأُنْثَى سِوَى هذا اللَّفْظِ، وبَنُو الإِخْوَةِ والعَمِّ لهم لَفْظٌ يَشْمَلُ الجَمِيعَ وهو لَفْظُ الأَوْلادِ، فإذا عَدَلَ عن اللَّفْظِ العامِّ إلى لَفْظِ البَنِينَ، دَلَّ على إرَادَةِ الذُّكُورِ، ولأنَّ لَفْظَ العُمُومَةِ أشْبَهُ بلَفْظِ الإِخْوَةِ، ولَفْظُ بَنِى الإِخْوَةِ والعَمِّ يُشْبِهُ بَنِى فُلانٍ، وقد دَلَّلْنَا عليهما. والحُكْمُ في تَنَاوُلِ اللَّفْظِ لِلْبَعِيدِ من العُمُومةِ وبَنِى العَمِّ والإِخْوَة، حُكْمُ ما ذَكَرْنا في وَلَدِ الوَلَدِ، مع القَرِينَةِ وعَدَمِها.
فصل: وألْفاظُ الجُمُوعِ على أرْبَعةِ أَضْرُبٍ؛ أحدها، ما يَشْمَلُ الذَّكَرَ والأُنْثَى بِوَضْعِه، كالأَوْلادِ والذُّرِّيَّةِ والعَالَمِينَ وشِبْهِه. والثانى، مَوْضُوعٌ لِلذُّكُورِ ويَدْخُلُ فيه الإِنَاثُ إذا اجْتَمَعُوا، [كلَفظِ المسلمين] (١٦) والمؤمنِينَ والقانِتِينَ والصَّابِرِينَ والصّادِقِينَ والذِّمِّيِّينَ والمُشْرِكِينَ والفاسِقِينَ ونحوه، وكذلك ضَمِيرُ المُذَكّرِ،
(١٣) انظر: سبل الهدى والرشاد ٣/ ٣٩٠.(١٤) سورة النساء ١٧٦.(١٥) سورة النساء ١١.(١٦) في أ: "كالمسلمين".