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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 8 · Seite 454Abschnitt

Übersetzung · DE

„Wenn du heiratest, so heirate auch ich; und wenn du unverheiratet bleibst, so bleibe auch ich unverheiratet, obwohl ich jünger bin als ihr.“

Unser Argument ist, dass der allgemeine Sprachgebrauch (al-urf) diesen Begriff den Frauen vorbehält, und das rechtliche Urteil richtet sich nach dem gebräuchlichen Namen. Der Ausspruch des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm): „Ich suche Zuflucht bei Allah vor der Not des Alleinstehens (al-ayyim)“, bezieht sich nur auf die Frau, denn sie ist es, die so beschrieben wird und deren Not im Alleinstehen schadet.

Abschnitt: Die „Uzzab“ (Unverheirateten) sind diejenigen, die keinen Ehepartner haben, sowohl Männer als auch Frauen. Man sagt: Ein Mann ist „azab“ und eine Frau ist „azaba“. Er wird nur deshalb als „azab“ bezeichnet, weil er allein ist; alles, was allein steht, ist ein „azab“. Dhu ar-Rumma beschrieb einen Wildstier, der sich abgesondert hatte:

„Der Blitz erhellt einen kompakten, weißen Stier, als trüge er ein Qaba-Gewand und stünde allein da.“

Es ist möglich, dass „azab“ auf den Mann beschränkt ist, da dies dem Sprachgebrauch entspricht. „Thayyib“ (ehemals verheiratet) und „bikr“ (Jungfrau) bezeichnen sowohl den Mann als auch die Frau. Der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Die Jungfrau für die Jungfrau: hundert Peitschenhiebe und ein Jahr Verbannung; und die ehemals Verheirateten: die Auspeitschung und die Steinigung.“ Die „Anis“ (Alte Jungfer/Junggeselle) sind jene Männer oder Frauen, die alt geworden sind, ohne zu heiraten. Qais ibn Rifa'a al-Waqifi sagte:

Anmerkungen

(31) Die zweite Hälfte des Verses lautet in „Al-Lisan“: „...durch die Zeiten hindurch, solange du nicht heiratest, bleibe ich unverheiratet.“ In „At-Taj“ steht: „für die Ewigkeit“. (32) Der Vers stammt von Dhu ar-Rumma. Sein Diwan 1/87. (33) In M: „über einen kompakten, weißen Stier, als wäre er ein Erbrechender“. „Mujrammiz“: ein Stier, der sich zusammengezogen und auf einen Haufen gesetzt hat. „Lahq“: weiß. „Mutaqabbi“: einer, der ein Qaba (Gewand) trägt. „Azab“: allein. (34) In M: „auf Männer“. (35) Überliefert von Muslim, in: Kapitel über die Strafe für Unzucht, aus dem Buch der Strafen (Hudud). Sahih Muslim 3/1316, 1317. Abu Dawud, in: Kapitel über die Steinigung, aus dem Buch der Strafen. Sunan Abi Dawud 2/455. At-Tirmidhi, in: Kapitel über das, was über die Steinigung von bereits Verheirateten überliefert wurde, aus dem Buch der Strafen. 'Aridat al-Ahwadhi 6/210. Ibn Majah, in: Kapitel über die Strafe für Unzucht, aus dem Buch der Strafen. Sunan Ibn Majah 2/852, 853. Ad-Darimi, in: Kapitel über die Auslegung des Wortes Allahs: {oder Allah ihnen einen Weg weist}, aus dem Buch der Strafen. Sunan ad-Darimi 2/181. Imam Ahmad, in: Musnad 3/476, 5/313, 317, 318, 320, 321, 327. (36) „Al-Lisan“ und „At-Taj“ (a-n-s).

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