Wenn er also testamentarisch den Bau einer Kirche oder eines Feuertempels, deren Instandsetzung oder die Ausgabe für diese verfügt, so ist dies nichtig. Dies ist die Auffassung von al-Shafi'i und Abu Thawr. Die Anhänger der Ra'y-Schule (Rationalisten) sagen: Es ist zulässig. Abu Hanifa erlaubte ein Testament bezüglich seines Landes, auf dem eine Kirche erbaut wird. Seine beiden Gefährten widersprachen ihm jedoch darin. Die Anhänger der Ra'y-Schule erlaubten zudem, den Kauf von Wein oder Schweinen testamentarisch zu verfügen, um diese an die Leute des Dhimma-Schutzes (Nichtmuslime unter islamischer Herrschaft) zu spenden. Dies sind nichtige Testamente und verbotene Handlungen, da es sich um Ungehorsam (Ma'siya) handelt; daher ist ein Testament darüber nicht zulässig, genauso wie wenn er seinen Sklaven oder seine Sklavin für unsittliche Zwecke testamentarisch vermachen würde. Wenn er das Schreiben der Tora und des Evangeliums verfügt, so ist dies nicht zulässig, da es sich um abgesetzte (naskh) Schriften handelt, die Veränderungen enthalten, und die Beschäftigung mit ihnen nicht erlaubt ist. Der Prophet (s.a.w.) wurde zornig, als er bei Umar etwas Geschriebenes aus der Tora sah (17). Der Qadi erwähnte, dass wenn er testamentarisch verfügt, den Matten von Kirchen, ihren Lampen oder Ähnlichem etwas zukommen zu lassen, und er damit nicht deren Verehrung beabsichtigt, das Testament gültig sei, da die Zuwendung an die Leute des Dhimma-Schutzes erfolgt, der Nutzen also an sie zurückfällt und ein Testament zugunsten von ihnen grundsätzlich zulässig ist. Das Korrekte ist jedoch, dass dies zu den Dingen gehört, für die ein Testament nicht zulässig ist, da dies eine Unterstützung für sie in ihrem Ungehorsam bedeutet und eine Verehrung ihrer Kirchen darstellt. Von Ahmad wurde eine Aussage überliefert, die [auf die Gültigkeit] (18) eines Testaments seitens eines Dhimmi für den Dienst an der Kirche hindeutet. Die erste Ansicht ist jedoch vorzuziehen und korrekter. Wenn er den Bau eines Hauses verfügt, in dem durchreisende Leute des Dhimma-Schutzes und Leute aus dem Kriegsgebiet (Harb) wohnen können, so ist dies zulässig, da der Bau ihrer Unterkünfte kein Ungehorsam ist.
973 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wer zugunsten der Leute eines Dorfes verfügt, demjenigen, der dort an Ungläubigen ist, wird nichts gegeben, es sei denn, er nennt sie namentlich.)
Er meint damit den Muslim, wenn er für die Leute seines Dorfes oder seine Verwandten mit einem allgemeinen Ausdruck verfügt, der sowohl Muslime als auch Ungläubige einschließt; dann ist es ausschließlich für die Muslime bestimmt und für die Ungläubigen ist nichts vorgesehen. Al-Shafi'i sagte: Die Ungläubigen sind darin eingeschlossen, weil der Ausdruck (1) sie aufgrund seiner Allgemeinheit umfasst und weil, wenn ein Ungläubiger zugunsten der Leute seines Dorfes...
(17) Überliefert von al-Darimi in: Kapitel über das, was man bei der Auslegung der Hadithe des Propheten (s.a.w.) zu meiden hat..., Sunan al-Darimi 1/115, 116. Und von Imam Ahmad im Musnad 3/387. (18) In M: "zur Gültigkeit". (1) In Z: "allgemein".
فلو وَصَّى بِبِنَاءِ كَنِيسَةٍ أو بَيْتِ نارٍ، أو عِمَارَتِهِما، أو الإِنْفَاقِ عليهما، كان باطِلًا. وبهذا قال الشافِعِيُّ، وأبو ثَوْرٍ. وقال أصحابُ الرَّأْىِ: يَصِحُّ. وأجازَ أبو حنيفةَ الوَصِيّةَ بأرْضِه تُبْنَى كَنِيسَةً. وخالَفَه صاحِبَاه. وأجاز أصْحابُ الرَّأْىِ أن يُوصِىَ بشِرَاءِ خَمْرٍ أو خَنَازِيرَ، ويَتَصَدَّقَ بها على أهْلِ الذِّمَّةِ. وهذه وَصَايَا باطِلَةٌ، وأفْعالٌ مُحَرَّمةٌ؛ لأنَّها مَعْصِيَةٌ، فلم تَصِحَّ الوَصِيّةُ بها، كما لو وَصَّى بِعَبْدِه أو أَمَتِه لِلْفُجُورِ. وإن وَصَّى لِكَتْبِ التَّوْراةِ والإِنْجِيلِ، لم تَصِحَّ؛ لأنَّها كُتُبٌ مَنْسُوخةٌ، وفيها تَبْدِيلٌ، والاشْتِغالُ بها غيرُ جائِزٍ، وقد غَضِبَ النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- حين رَأى مع عمرَ شيئًا مَكْتُوبًا من التَّوْراةِ (١٧). وذَكَرَ القاضي أنَّه لو أَوْصَى لِحُصُرِ الْبِيَعِ وقَنَادِيلِها، وما شاكَلَ ذلك، ولم يَقْصِدْ إعْظَامَها بذلك، صَحَّتِ الوَصِيَّةُ؛ لأنَّ الوَصِيَّةَ لأَهْلِ الذِّمَّةِ، فإنَّ النَّفْعِ يَعُودُ إليهم، والوَصِيَّةُ لهم صَحِيحَةٌ. والصَّحِيحُ أنَّ هذا ممَّا لا تَصِحُّ الوَصِيّةُ به؛ لأنَّ ذلك إنَّما هو إعانَةٌ لهم على مَعْصِيَتِهِم، وتَعْظِيمٌ لِكَنَائِسِهم. ونُقِلَ عن أحمدَ كَلَامٌ يَدُلُّ [على صِحَّةِ] (١٨) الوَصِيَّةِ من الذِّمِّىِّ بخِدْمةِ الكَنِيسَةِ. والأَوَّلُ أَوْلَى وأصَحُّ. وإن وَصَّى بِبِنَاءِ بَيْتٍ يَسْكُنُه المُجْتازُونَ من أهْلِ الذِّمَّةِ وأهْلِ الحَرْبِ، صَحَّ؛ لأنَّ بِنَاءَ مَسَاكِنِهم ليس بمَعْصِيَةٍ.
٩٧٣ - مسألة؛ قال: (وَمَنْ أوْصَى لِأَهْلِ قَرْيةٍ، لَمْ يُعْطَ مَنْ فِيهَا مِنَ الْكُفَّارِ، إلَّا أنْ يَذْكُرَهُمْ)
يَعْنِى به المُسْلِمَ، إذا أَوْصَى لأَهْلِ قَرْيَتِه أو لِقَرَابَتِهِ بِلَفْظٍ عَامٍّ، يَدْخُلُ فيه مُسْلِمُونَ وكُفَّارٌ، فهى لِلْمُسْلِمِينَ خاصَّةً، ولا شىءَ لِلْكُفَّارِ. وقال الشافِعِيُّ: يَدْخُلُ فيه الكُفّارُ؛ لأنَّ اللَّفْظَ (١) يَتَنَاوَلُهُم بعُمُومِه، ولأنَّ الكافِرَ لو أوْصَى لأَهْلِ قَرْيَتِه
(١٧) أخرجه الدارمي، في: باب ما يتقى من تفسير حديث النبي -صلى اللَّه عليه وسلم-. . ., سنن الدارمي ١/ ١١٥، ١١٦. والإِمام أحمد، في: المسند ٣/ ٣٨٧.(١٨) في م: "لصحة".(١) في ازيادة: "عام".