Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 974 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer sein gesamtes Vermögen vermacht und weder agnatische Erben (asaba) noch Klienten (mawla) hat, bei dem ist es gültig. Von Abu Abd Allah, möge Allah ihm gnädig sein, wurde eine weitere Überlieferung berichtet: Es ist nicht mehr als ein Drittel gültig) · ShamelaTranslate