Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 979 - Rechtsfall: Er sagte: „Wer seinen Verwandten etwas vermacht, so ist dies gleichmäßig zwischen männlichen und weiblichen zu verteilen, und es geht nicht über vier Generationen von Vorfahren hinaus; denn der Prophet (Friede sei mit ihm) ging bei dem Anteil der Verwandten nicht über die Banū Hāschim hinaus“ · ShamelaTranslate