eines Mannes und dessen Kinder, wie die Großväter, die Onkel väterlicherseits und deren Kinder, wobei darin Männer und Frauen gleichgestellt sind. Der Qadi erwähnte, dass die Kinder eines Mannes nicht unter den Begriff der Verwandtschaft oder die Angehörigen seines Hauses fallen. Dies ist jedoch nichts Wertvolles, denn das Kind des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) gehört zu seinen Angehörigen und Verwandten, denen die Sadaqa untersagt war und denen vom Anteil der Verwandten (Dhu al-Qurba) gegeben wurde, und sie gehören zu seinen engsten Verwandten; wie könnten sie also nicht zu seinen Verwandten gehören? Hat der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) doch zu Fatima, ihren beiden Söhnen und ihrem Ehemann gesagt: "O Allah, dies sind meine Angehörigen (Ahl Bayti), so halte den Unrat von ihnen fern und reinige sie durch eine vollkommene Reinigung." Hätte er eine Stiftung für die Verwandten eines Mannes errichtet oder ein Vermächtnis für seine Verwandten ausgesetzt, so würde sein Kind unbestritten – soweit mir bekannt – darunter fallen. Al-Khiraqi zählte sie zu den Verwandten mit den Worten: "Er geht damit nicht über vier Ahnen hinaus, da der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) den Stamm der Banu Hashim beim Anteil der Verwandten nicht überschritt." Er machte also Hashim zum vierten Ahnen, und er kann nur dann der vierte sein, wenn man den Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) als Ahnen mitzählt, da Hashim nur der vierte Ahne des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) ist.
Abschnitt: Wenn er ein Vermächtnis für seine Sippe (Al) aussetzt, so ist dies gleichbedeutend mit seinen Verwandten, denn in einigen Überlieferungen von Zayd ibn Arqam heißt es: Wer sind die Angehörigen der Sippe des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm)? Er sagte: Sein Stamm und sein Clan, denen die Sadaqa nach ihm untersagt wurde: die Sippe Al-Ali, die Sippe Al-Abbas, die Sippe Al-Jafar und die Sippe Al-Aqil. Der Ursprung des Wortes "Al" (Sippe) ist "Ahl" (Angehörige), wobei das H durch ein Hamza ersetzt wurde, wie sie sagten: "haraqtu al-ma'a" (ich verschüttete das Wasser) und "araqtuhu". Es wurde gedehnt, damit nicht zwei Hamzas aufeinandertreffen. Wenn er ein Vermächtnis für seine Sippe (Itra) aussetzt, so hat Ahmad diesbezüglich innegehalten. Nach dem Verständnis der Leute bezeichnet es den engsten Clan, seine männlichen und weiblichen Kinder, auch wenn sie in der Abstammung nach unten gehen; das Vermächtnis wird also an sie verteilt. Ibn Qutaiba interpretierte es so und sagte: Darauf deutet die Aussage von Abu Bakr (Allahs Wohlgefallen auf ihm) hin: "Wir sind die Sippe (Itra) des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) und seine Schale, die aus ihm hervorgegangen ist." Thalab und Ibn al-A'rabi sagten: Die Itra sind die Kinder und die Kinder der Kinder. Sie haben den Clan nicht dazu gezählt, doch die erste Auffassung ist zutreffender und in der allgemeinen Auffassung der Leute bekannter, zumal ihre Richtigkeit durch die Aussage von Abu Bakr (Allahs Wohlgefallen auf ihm) vor einer Versammlung der Gefährten des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) belegt wurde, und niemand hat ihm widersprochen.
(6) Überliefert von al-Tirmidhi im Kapitel "Vorzüge von Fatima bint Muhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm)" aus den Kapiteln über die Vorzüge (Manaqib). Aridat al-Ahwadhi 13/249. Und von Imam Ahmad im Musnad 6/292, 298, 304. (7) Ausgefallen in A, M. (8) In Gharib al-Hadith 1/230. (9) Im Original: "alayhi".
الرَّجُلِ وأوْلَادُهُم، كالأجْدَادِ والأعْمامِ وأَوْلَادِهم، ويَسْتَوِى فيه الذُّكُورُ والإِنَاثُ. وذَكَرَ القاضي أنَّ أوْلَادَ الرَّجُلِ لا يَدْخُلُوَنَ في اسْمِ القَرَابةِ، ولا أهْل بَيْتِه. وليس هذا بشيءٍ، فإنَّ وَلَدَ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- من أهلِ بَيْتِه وأقَارِبهِ الذين حُرِمُوا الصَّدَقَةَ، وأُعْطُوا من سَهْمِ ذِى القُرْبَى، وهم مِن أقْرَبِ أقَارِبِه، فكيف لا يَكُونُونَ من أقَارِبه، وقد قال النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لِفَاطِمَةَ ووَلَدَيْها وزَوْجِها: "اللَّهُمَّ هؤُلاءِ أهْلُ بَيْتِى، فأَذْهِبْ عَنْهُمُ الرِّجْسَ وطَهِّرْهُمْ تَطْهِيرًا" (٦)؟ ولو وَقَفَ على أقَارِب رَجُلٍ، أو أوْصَى لأقَارِبِه، دَخَلَ فيه ولدُه، بغير خِلَافٍ عَلِمْتُه. والخِرَقِىُّ قد (٧) عَدَّهُم في القَرَابةِ بقولِه: "لا يُجَاوِزُ بها أرْبَعةَ آباءٍ؛ لأنَّ النَّبىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يُجَاوِزْ بَنِى هاشِمٍ بسَهْمِ ذِى القُرْبَى". فجعل هاشِمًا الأَب الرَّابِعَ، ولا يكونُ رَابِعًا إلَّا أن يَعُدَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أبًا، لأنَّ هاشِمًا إنَّما هو رابِعُ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-.
فصل: وإن وَصَّى لآلِه، فهو مثلُ قَرَابَتِه، فإنَّ في بعضِ ألْفاظِ زَيْدِ بن أرْقَمَ: من آل رَسُولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-؟ قال: أصْلُه، وعَشِيرَتُه الذين حُرِمُوا الصَّدَقَة بعدَه؛ آل عَلِىٍّ، وآل العَبَّاسِ، وآل جَعْفَرٍ، وآل عَقِيلٍ. والأصْلُ في آلِ أهْلٌ، فقُلِبَتِ الهاءُ هَمْزَةً، كما قالوا: هَرَقْتُ الماءَ وأَرَقْتُه. ومُدَّتْ لئَلَّا تَجْتَمِعَ هَمْزَتَانِ. وإن وَصَّى لِعِتْرَتِه، فقد تَوَقَّفَ أحْمدُ في ذلك، وهو في عُرْفِ الناسِ عَشِيرَتُه الأدْنُون، وولدُه الذُّكُور والإِنَاثُ وإن سَفَلُوا، فتُصْرَفُ الوَصِيّةُ إليهم، وبذلك فَسَّرَهُ ابن قُتَيْبةَ، قال (٨): ويَدُلُّ [على ذلك] (٩) قولُ أبى بَكْرٍ، رَضِىَ اللَّه عنه: نحن عِتْرَةُ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، وبَيضَتُه التي تَفَقَّأَتْ عنه. وقال ثَعْلَبٌ، وابنُ الأعْرَابِىِّ: العِتْرَةُ الأَوْلادُ، وأوْلَادُ الأَوْلَادِ. ولم يُدْخِلَا في ذلك العَشِيرَةَ، والأوَّلُ أصَحُّ وأشْهَرُ في عُرْفِ الناسِ، مع أنَّه قد دَلَّ على صِحّتِه قولُ أبى بكرٍ، رَضِىَ اللَّه عنه، في مَحْفَلٍ من أصْحابِ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فلم يُنْكِرْهُ أحدٌ، وهم
(٦) أخرجه الترمذي، في: باب فضل فاطمة بنت محمد -صلى اللَّه عليه وسلم-، من أبواب المناقب. عارضة الأحوذى ١٣/ ٢٤٩. والإِمام أحمد، في: المسند ٦/ ٢٩٢، ٢٩٨، ٣٠٤.(٧) سقط من: أ، م.(٨) في غريب الحديث ١/ ٢٣٠.(٩) في الأصل: "عليه".