Der Begriff "Nachbar" (Jar) ist von der räumlichen Nähe (Mujawara) abgeleitet. Qatada sagte: Der Nachbar ist das Haus und die beiden Häuser. Von Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wurde in Bezug auf die Aussage des Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken): "Es gibt kein Gebet für den Nachbarn der Moschee, außer in der Moschee" überliefert, dass er sagte: "Es ist derjenige, der den Ruf (Adhan) hört." Sa'id ibn 'Amr ibn Ja'da sagte: "Es ist derjenige, der die Iqama hört." Abu Yusuf sagte: Die Nachbarn sind die Bewohner des Wohnviertels, sofern sie eine Moschee vereint. Wenn sich die Bewohner des Viertels auf zwei kleine, nahe beieinander liegende Moscheen verteilen, so sind alle Nachbarn. Wenn es jedoch zwei große Moscheen sind, so sind die Leute jeder Moschee Nachbarn. Was die Städte angeht, in denen es Stämme gibt, so richtet sich die Nachbarschaft nach den Unterstämmen (Afkhadh). Unser Argument ist das, was Abu Huraira überlieferte, dass der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: "Der Nachbar umfasst vierzig Häuser, so und so, und so und so." Dies ist ein ausdrücklicher Text (Nass), von dem nicht abgewichen werden darf, sofern er authentisch ist. Wenn die Überlieferung jedoch nicht als feststehend gilt, so ist der Nachbar derjenige, der in der Nähe wohnt, und man bezieht sich in dieser Hinsicht auf den Brauch (Urf).
Abschnitt: Wenn er ein Vermächtnis für die Bewohner seines Durchgangsweges (Darb) oder seiner Gasse (Sikka) aussetzt, so sind dies die Bewohner des Viertels, deren Weg durch diesen Durchgang führt.
Abschnitt: Wenn er ein Vermächtnis für die im Koran genannten Kategorien (Asnaf) der Zakat aussetzt, so sind dies diejenigen, die Anspruch auf Zakat haben. Es ist angebracht, jedem dieser acht Kategorien ein Achtel des Vermächtnisses zuzuteilen, so als hätte er ein Vermächtnis für acht Stämme ausgesetzt. Der Unterschied zwischen diesem Fall und der Zakat, bei der es zulässig ist, sich auf eine einzige Kategorie zu beschränken, besteht darin, dass der Koranvers über die Zakat dazu dient, aufzuzeigen, an wen eine Zahlung zulässig ist, während beim Vermächtnis beabsichtigt ist, aufzuzeigen, an wen eine Zahlung verpflichtend ist. Es ist zulässig, sich bei jeder Kategorie auf eine einzige Person zu beschränken, da es unmöglich ist, alle Individuen zu umfassen. Dies wurde von den Anhängern der Lehrmeinung (Ashab al-Ra'y) überliefert. Von Muhammad ibn al-Hasan wurde überliefert, dass er sagte: Es ist nicht zulässig, an weniger als zwei Personen zu zahlen. Abu al-Khattab überlieferte eine zweite Überlieferung von Ahmad, dass es nicht zulässig sei, an weniger als drei Personen aus jeder Kategorie zu zahlen. Dies ist auch die Lehrmeinung von al-Shafi'i. Der Ursprung dieser Meinungsverschiedenheit liegt in der Zakat, und wir haben dies bereits erwähnt.
(18) Die Quellenangabe wurde bereits zuvor bei 3/8 aufgeführt. Ergänzend dazu: Wie es al-Bayhaqi im "Kapitel über den Ma'mum, der außerhalb der Moschee betet..." aus dem Buch des Gebets in "al-Sunan al-Kubra" 3/111 von Ali überlieferte; sowie 'Abd al-Razzaq im "Kapitel über denjenigen, der den Ruf hört" aus dem Buch des Gebets in "al-Musannaf" 1/498 als Mawquf-Überlieferung; und al-Hakim im "Kapitel darüber, dass es in keinem Dorf oder unter Nomaden drei Personen gibt, bei denen das Gebet nicht verrichtet wird, ohne dass der Satan über sie gesiegt hätte..." aus dem Buch des Gebets in "al-Mustadrak" 1/246 von Abu Huraira. (19) Ausgefallen in M. (20) Siehe: "Kitab al-Wasaya" in "Talkhis al-Habir" 3/92 sowie "Irwa' al-Ghalil" im "Kapitel über den Begünstigten des Vermächtnisses" aus dem "Kitab al-Wasaya" 6/100. (21) In M steht fälschlicherweise "lakum".
الجارَ مُشْتَقٌّ من المُجَاوَرةِ. وقال قَتَادَةُ: الجارُ الدَّارُ والدَّارَان. ورُوِى عن عَلِىٍّ، رَضِىَ اللَّه عنه، في قولِ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "لَا صَلَاةَ لِجَارِ المَسْجِدِ إلَّا في المَسْجِدِ" (١٨). قال: من سَمِعَ النِّدَاءَ. وقال سَعِيدُ بن عَمْرِو بن جَعْدَةَ: مَنْ سَمِعَ الإِقَامةَ. وقال أبو يوسفَ: الجِيرَانُ أهْلُ المَحلّةِ [إن جَمَعَهم مسجدٌ، فإن تفَرَّق أهلُ المَحَلَّةِ] (١٩) في مَسْجِدَيْنِ صَغِيرَيْنِ مُتَقارِبَيْنِ، فالجَمِيعُ جِيرَانٌ، وإن كانا عَظِيمَيْنِ، فكلُّ أهْلِ مَسْجِدٍ جِيرَانٌ، وأمَّا الأمْصارُ التي فيها القَبائِلُ، فالجِوَارُ على الأَفْخاذِ. ولَنا، ما رَوَى أبو هُرَيْرةَ، أنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "الجارُ أربَعُونَ دَارًا، هكَذَا وهكَذَا وهكَذَا وهكَذَا" (٢٠). وهذا نَصٌّ لا يجوزُ العُدُولُ عنه إن صَحَّ، وإن لم يَثْبُت الخَبَرُ، فالجارُ هو المُقَارِبُ، ويُرْجَعُ في ذلك إلى العُرْفِ.
فصل: وإن وَصَّى لأهْلِ دَرْبِه أو سِكَّتِه، فهم أهْلُ المَحلَّةِ الذين طَرِيقُهُم في دَرْبِه.
فصل: وإن وَصَّى لأَصْنافِ الزَّكَاةِ المَذْكُورِينَ في القُرْآنِ، فهم الذين يَستَحِقُّونَ من الزَّكاةِ، ويَنْبَغِى أن يُجْعَلَ لكلِّ (٢١) صِنْفٍ ثُمُنُ الوَصِيَّةِ، كما لو وَصَّى لِثَمانِ قَبائِلَ، والفَرْقُ بين هذا وبين الزَّكاةِ، حيث يجوزُ الاقْتِصارُ على صِنْفٍ واحدٍ، أنَّ آيةَ الزَّكاةِ أُرِيدَ بها بَيَان مَن يجوزُ الدَّفْعُ إليه، والوَصِيَّةُ أُرِيدَ بها بَيَان مَن يَجِبُ الدَّفْعُ إليه. ويجوزُ الاقْتِصارُ من كلِّ صِنْفٍ على واحدٍ؛ لأنَّه لا يُمْكِنُ اسْتِيعَابُهُم. وحُكِى هذا عن أصْحابِ الرَّأْىِ. وعن محمدِ بن الحَسَنِ أنَّه قال: لا يَجُوزُ الدَّفْعُ إلى أقَلَّ من اثْنَيْنِ. وحَكَى أبو الخَطَّابِ رِوَايةً ثانِيةً عن أحمدَ، أنَّه لا يجوزُ الدَّفْعُ إلى أقَلَّ من ثَلَاثةٍ من كلِّ صِنْفٍ. وهو مذهبُ الشافِعِىِّ. وأصْلُ هذا الاخْتِلَافُ في الزَّكاةِ وقد ذَكَرْناه.
(١٨) تقدم تخريجه في: ٣/ ٨. ويضاف إليه: كما أخرجه البيهقي، في: باب المأموم يصلى خارج المسجد. . ., من كتاب الصلاة. السنن الكبرى ٣/ ١١١ عن على. وعبد الرزاق، في: باب من سمع النداء، من كتاب الصلاة. المصنف ١/ ٤٩٨ موقوفا. والحاكم، في: باب ما من ثلاثة في قرية ولا في بدو لا تقام فيهم الصلاة إلا قد استحوذ عليهم الشيطان. . ., من كتاب الصلاة. المستدرك ١/ ٢٤٦ عن أبي هريرة.(١٩) سقط من: م.(٢٠) انظر: كتاب الوصايا، في: تلخيص الحبير ٣/ ٩٢. وإرواء الغليل، في: باب الموصى له، من كتاب الوصايا ٦/ ١٠٠.(٢١) في م: "لكم" خطأ.