Da er den Kauf testamentarisch verfügt hat, nicht die Auszahlung an sie. Wenn das Drittel für drei Personen ausreicht, darf nicht weniger als diese Anzahl gekauft werden, da dies die Mindestanzahl für einen Plural ist. Wenn man in der Lage ist, mehr als drei Sklaven für den Preis von drei teuren Sklaven zu kaufen, so ist dies besser und vorzüglicher; denn der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - sagte: „Wer einen muslimischen Menschen befreit, dem befreit Allah für jedes Glied von ihm ein Glied von ihm aus dem Höllenfeuer.“ Zudem erlöst man damit eine zusätzliche Person, was besser ist, als dies zu unterlassen. Wenn es möglich ist, drei preiswerte Sklaven und einen Teil eines vierten für den Preis von drei teuren Sklaven zu kaufen, so sind die drei vorzuziehen; denn als der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - nach den besten Sklaven gefragt wurde, sagte er: „Diejenigen mit dem höchsten Preis und die wertvollsten bei ihren Besitzern.“ Das Ziel der Freilassung ist die Vervollständigung der rechtlichen Bestimmungen, von
(24) Im Original und in A steht „qadara“ (er war in der Lage). (25) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel über die Aussage Allahs: {Die Befreiung eines Nackens (13) oder das Speisen an einem Tag der Hungersnot (14) einen Waisen mit Verwandtschaft}, aus dem Buch der Freilassung (Kitab al-Itq), und im Kapitel über die Aussage Allahs: {oder die Befreiung eines Sklaven} und welcher Sklave am reinen ist, aus dem Buch der Sühneleistungen (Kitab al-Kaffarat). Sahih al-Bukhari 3/188, 8/181. Muslim im Kapitel über den Vorzug der Freilassung, aus dem Buch der Freilassung. Sahih Muslim 2/1147. Abu Dawud im Kapitel über den Lohn der Freilassung und im Kapitel darüber, welcher Sklave der beste sei, aus dem Buch der Freilassung. Sunan Abi Dawud 2/354. Al-Tirmidhi im Kapitel darüber, was über den Lohn dessen berichtet wurde, der einen Sklaven befreit, und im Kapitel über den Vorzug dessen, der befreit, aus den Kapiteln über Gelübde. 'Aridat al-Ahwadhi 7/24, 25, 30, 31. Al-Nasa'i im Kapitel über den Lohn dessen, der einen Pfeil auf dem Weg Allahs des Mächtigen und Erhabenen abschoss, aus dem Buch al-Mujtaba 6/23. Ibn Majah im Kapitel über die Freilassung, aus dem Buch der Freilassung. Sunan Ibn Majah 2/843. Imam Ahmad im Musnad 2/420, 422, 429, 431, 447, 525, 4/113, 235, 321, 344, 386, 404. (26) In M steht „'anhu“ (von ihm). (27) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel darüber, welcher Sklave am besten sei, aus dem Buch der Freilassung. Sahih al-Bukhari 3/188. Muslim im Kapitel über die Erklärung, dass der Glaube an Allah den Erhabenen die beste Tat ist, aus dem Buch des Glaubens. Sahih Muslim 1/89. Ibn Majah im Kapitel über die Freilassung, aus dem Buch der Freilassung. Sunan Ibn Majah 2/843. Imam Malik im Kapitel über den Vorzug der Sklavenbefreiung und im Kapitel über die Befreiung der Ehebrecherin und des Kindes aus Ehebruch, aus dem Buch der Freilassung. Al-Muwatta 2/779, 780. Imam Ahmad im Musnad 2/388, 5/150, 171, 265.