und das Vermächtnis des Onkels väterlicherseits beträgt zwei Drittel davon, also zwei Dinar und zwei Drittel, und das gesamte Drittel beträgt sechs und zwei Drittel, und das gesamte Vermögen zwanzig. Wenn nun neben ihnen ein Vermächtnis über ein Sechstel des Vermögens besteht und dem Onkel mütterlicherseits sechs entfallen, so sind dies drei Fünftel seines Vermächtnisses. Jedem der anderen stehen also drei Fünftel seines Vermächtnisses zu, was neun Zehntel des Drittels ausmacht. Es verbleibt davon ein Zehntel, welches dem entspricht, was der Onkel väterlicherseits erhielt, nämlich sechs, und das Drittel beträgt sechzig. Wenn dem Inhaber des Sechstels ein Zehntel des Vermögens entfällt, so entfällt auf den Inhaber des Drittels dessen Fünftel; es verbleibt vom Drittel ebenfalls dessen Zehntel, welches das Vermächtnis des Onkels mütterlicherseits ist, und dies sind drei Fünftel seines Vermächtnisses, also sechs, womit das Drittel sechzig beträgt, wie wir bereits erwähnt haben. Eine weitere Art: Er hinterließ drei Söhne und vermachte seinem Onkel väterlicherseits das Gleiche wie den Anteil eines von ihnen, abzüglich eines Drittels des Vermächtnisses seines Onkels mütterlicherseits, und seinem Onkel mütterlicherseits das Gleiche wie den Anteil eines von ihnen, abzüglich eines Viertels des Vermächtnisses seines Onkels väterlicherseits. Multipliziere also den Nenner des Drittels mit dem Nenner des Viertels, das ergibt zwölf. Ziehe einen Teil ab, es verbleiben elf, was den Anteil eines Sohnes darstellt. Ziehe zwei Teile ab, es verbleiben neun, was das Vermächtnis des Onkels mütterlicherseits ist. Wenn du drei abziehst, verbleiben acht, was das Vermächtnis des Onkels väterlicherseits ist. Durch algebraische Berechnung (al-jabr) fügst du dem Onkel väterlicherseits vier Dirham hinzu und dem Onkel mütterlicherseits drei Dinar. Dann fügst du zu den Dirham einen Dinar und zu den Dinar einen Dirham hinzu, sodass jeder von ihnen einen Anteil erreicht. Wende die algebraischen Regeln der Wiederherstellung (al-jabr) und der Gegenüberstellung (al-muqabala) an und hebe das Gemeinsame auf; es bleiben zwei Dinar, die drei Dirham entsprechen. Tausche und wende um, so ergeben sich acht Dirham und neun Dinar, wie wir bereits sagten. Wenn er seinem Onkel väterlicherseits zehn abzüglich eines Viertels des Vermächtnisses seines Onkels mütterlicherseits vermacht, und seinem Onkel mütterlicherseits zehn abzüglich eines Fünftels des Vermächtnisses seines Onkels väterlicherseits, so multipliziere den Nenner des Viertels mit dem Nenner des Fünftels, das ergibt zwanzig. Ziehe einen Teil ab, das sind neunzehn, durch die geteilt wird. Füge dann dem Onkel mütterlicherseits vier hinzu, ziehe einen Teil ab, es verbleiben drei. Multipliziere dies mit zehn, dann mit dem, was beim Onkel väterlicherseits ist, nämlich fünf, das ergibt einhundertfünfzig. Teile dies durch neunzehn, das Ergebnis ist sieben und siebzehn Neunzehntel, was das Vermächtnis seines Onkels väterlicherseits ist, und füge hinzu...
(6) Fehlt im Original und in A. (7) In M: "zehn". (8) In A: "für den Onkel mütterlicherseits".