so steht ihm nichts zu, denn er hat ihm den Aufschlag zugesichert, und hier liegt kein Aufschlag vor, er ist also wie der Mudaraba-Nehmer, wenn dieser keinen Gewinn erzielt. Wenn er es unter dem genannten Preis verkauft, ist der Verkauf nicht gültig, da er ein abweichender Bevollmächtigter ist. Wenn die Rückgabe unmöglich ist, muss er den Minderwert ersetzen. Ahmad sagte: Er garantiert den Minderwert in jedem Fall. Dies ist bereits ähnlich im Kapitel über die Stellvertretung (Wakalah) vergangen. Wenn er es auf Kredit verkauft, ist der Verkauf nicht gültig; denn das absolute Wort "Verkauf" impliziert Barzahlung, wegen des Schadens durch die Verzögerung und der Gefahr für das Vermögen bei Kreditgeschäften, um den Nutzen des Gewinns für ihn zu erzielen. Er unterscheidet sich vom Mudaraba-Nehmer gemäß einer Überlieferung, da diesem der Verkauf auf Kredit gestattet ist, weil dem Kapitalgeber ein Nutzen durch den Gewinn entsteht, der den Nachteil durch die Kreditgewährung aufwiegt, während hier für den Kapitalgeber in keinem Fall ein Vorteil im Gewinn liegt. Zudem ist das Ziel der Mudaraba die Erzielung von Gewinn, was beim Kreditverkauf stärker möglich ist, während das Ziel des Kapitalgebers hier nicht der Gewinn ist und er keinen Anteil daran hat, weshalb für ihn kein Nutzen im Kreditverkauf besteht. Ahmad sagte in der Überlieferung von al-Athram: "Er erhält nichts", das heißt, wenn er die zehn übersteigt; denn die allgemeine Erlaubnis implizierte lediglich einen sofortigen Verkauf. Wenn er also auf Kredit verkaufte, hat er den Befehl nicht befolgt und somit keinen Anspruch auf etwas.
Abschnitt: Ahmad sagte in der Überlieferung von Muhanna: Es ist nichts einzuwenden dagegen, die Ernte einzubringen und die Datteln zu ernten für ein Sechstel dessen, was dabei herauskommt, und das ist mir lieber als die Pauschalvereinbarung. Dies ist hier nur deshalb zulässig, weil er, sobald er es gesehen hat, es durch Besichtigung kennt, was die höchste Form der Erkenntnis ist, und wer eine Sache kennt, kennt auch ihren ungeteilten Teil, sodass es ein bekannter Lohn ist. Ahmad bevorzugte dies gegenüber der Pauschalvereinbarung, obwohl diese zulässig ist, da manchmal von der Ernte nicht das herauskommt, worauf er sich pauschal geeinigt hatte, und hier ist es notwendigerweise weniger als das.
901 - Rechtsfrage; er sagte: (Und ebenso die Amme)
Er meint, dass es zulässig ist, sie gegen ihre Verpflegung und Kleidung zu mieten. Dies haben wir bereits erwähnt, ebenso wie die Meinungsverschiedenheiten darüber.
(17) Fehlt im Original. Siehe Text. (18) In M: "fihi" (darin). (19) In M: "ba'aha" (verkaufte sie). (20) In M: "al-ard" (das Land).
فلا شىءَ له؛ لأنَّه جَعَلَ له الزِّيَادةَ، ولا زِيَادةَ ههُنا، فهو كالمُضَارِبِ إذا لم يَرْبَحْ. وإن باعَه بِنَقْصٍ عنه، لم يَصِحَّ البَيْعُ؛ لأنَّه وَكِيلٌ مُخَالِفٌ. وإن تَعَذّرَ رَدُّه، ضَمِنَ النَّقْصَ. وقد قال أحمدُ: يَضْمَنُ النُّقْصَانَ مُطْلَقًا. وهذا قد مَضَى مثلُه في الوَكَالَةِ. وإن باعَه نَسِيئةً، لم يَصِحَّ البَيْعُ؛ لأنَّ إطْلَاقَ البَيْعِ يَقْتَضِى النَّقْدَ، لما في النَّسِيئَةِ من ضَرَرِ التَّأْخِيرِ والخَطرَ بالمالِ، لِيَحْصُلَ له نَفْعُ الرِّبْحِ. ويُفَارِقُ المُضَارِبَ على رِوَايةٍ، حيث يجوزُ له البَيْعُ نَسَاءً؛ لأنَّه يَحْصُلُ لِرَبِّ المالِ [نَفْعٌ بما يَحْصُلُ من الرِّبْحِ في مُقَابَلةِ ضَرَرِه بالنَّسِيئَةِ، وههُنا لا فائِدَةَ لِرَبِّ المالِ] (١٧) في الرِّبْحِ بحالٍ، ولأنَّ مَقْصُودَ المُضَارَبةِ تَحْصِيلُ الرِّبْحِ، وهو في النَّسِيئَةِ أكْثَر، وههُنا ليس مَقْصُودُ رَبِّ المالِ الرِّبْحَ، ولا حَظَّ له فيه، فلا فائِدَةَ له [في النَّسِيئَةِ] (١٨). وقال أحمدُ، في رِوَايَةِ الأَثْرَمِ: ليس له شيءٌ. يَعْنِى إذا زادَ على العَشرَةِ؛ لأنَّ الإِطْلَاقَ إنَّما اقْتَضَى بَيْعَها حالًا، فإذا بَاعَ (١٩) نَسِيئةً، فلم يَمْتَثِل الأمْرَ، فلم يَسْتَحِقَّ شَيْئًا.
فصل: قال أحمدُ، في رِوَايَةِ مُهَنَّا: لا بَأْسَ أن يَحْصُدَ الزَّرْعَ، ويَصْرِمَ النَّخْلَ، بِسُدُسِ ما يَخْرُجُ منه، وهو أحَبُّ إلىَّ من المُقَاطَعةِ. إنَّما جازَ ههُنا؛ لأنَّه إذا شَاهَدَه فقد عَلِمَه بالرُّؤْيةِ، وهى أعْلَى طُرُقِ العِلْمِ، ومن عَلِمَ شَيْئًا عَلِمَ جُزْأَهُ المُشَاعَ، فيكونُ أجْرًا مَعْلُومًا. واخْتارَه أحمدُ على المُقَاطَعةِ مع أنَّها جائِزَةٌ؛ لأنَّه ربَّما لم يَخْرُجْ من الزَّرْعِ (٢٠) مثلُ الذي قاطَعَه عليه، وههُنا يكونُ أقَلَّ منه ضَرُورَة.
٩٠١ - مسألة؛ قال: (وَكَذلِكَ الظِّئْرُ)
يعني أنَّه يجوزُ اسْتِئْجارُها بطَعَامِها وكُسْوَتِها. وقد ذَكَرْنا ذلك، والخِلَافَ فيه.
(١٧) سقط من: الأصل. نقل نظر.(١٨) في م: "فيه".(١٩) في م: "باعها".(٢٠) في م: "الأرض".