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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 8 · Seite 73Abschnitt

Übersetzung · DE

Die Gelehrten sind sich über die Zulässigkeit der Anmietung einer Amme (Ẓi'r) einig; das ist die Stillende. Dies findet sich im Buche Gottes, des Erhabenen, in Seinem Wort: "Wenn sie für euch stillen, so gebt ihnen ihren Lohn" (Sure 65:6). Der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) suchte eine Amme für seinen Sohn Ibrahim. Zudem macht es die Notwendigkeit erforderlich, und zwar mehr als dies bei anderen Dingen der Fall ist, da der Säugling gewöhnlicherweise nur durch das Stillen überlebt und es mitunter unmöglich ist, dass er von seiner Mutter gestillt wird. Daher ist dies zulässig, wie die Vermietung bei anderen Nutzen. Wir betrachten nun: Wenn er sie für das Stillen ohne die Pflege (Hadana) anmietet, oder für die Pflege ohne das Stillen, oder für beides, so ist dies zulässig. Wenn er jedoch den Vertrag allgemein auf das Stillen bezieht, ist dann die Pflege darin enthalten? Hierzu gibt es zwei Auffassungen: Die erste ist, dass sie nicht enthalten ist; dies ist die Ansicht von Abu Thaur und Ibn al-Mundhir, da der Vertrag sie nicht ausdrücklich umfasst. Die zweite ist, dass sie enthalten ist; dies ist die Ansicht der Anhänger der Meinung (Ahl al-Ra'y), da es dem Brauch entspricht, dass die Amme das Kind auch pflegt; daher wurde die allgemeine Bezeichnung auf das ausgelegt, was dem Brauch und der Gewohnheit entspricht. Bei den Anhängern von al-Schafi'i gibt es ebenfalls zwei Auffassungen, wie diese beiden. Die Pflege (Hadana) bedeutet: das Kind erziehen, bewahren, es in sein Bett legen, es binden, es einölen, es mit Kohl (Kuhl) bestreichen, es reinigen, seine Tücher waschen und Ähnliches. Die Ableitung stammt von "Hidn", was der Bereich unter der Achsel und dessen Umgebung bezeichnet. Die Erziehung wurde als "Hadana" bezeichnet, in metaphorischer Anlehnung an das Brüten der Vögel über ihren Eiern und Jungen, da der Vogel diese unter seine Flügel nimmt; so wurde die Erziehung des Kindes danach benannt, entlehnt aus dem Handeln des Vogels.

Abschnitt: Für diesen Vertrag sind vier Bedingungen vorgeschrieben: Erstens, dass die Dauer des Stillens bekannt ist, da eine Einschätzung ohne sie nicht möglich ist, denn das Tränken und die Arbeit dabei variieren. Zweitens, die Kenntnis des Kindes durch Besichtigung, da das Stillen je nach Kind variiert, hinsichtlich seines Alters, seiner Größe, seines Appetits und seiner Genügsamkeit. Al-Qadi sagte: Es wird durch die Beschreibung bekannt, wie bei einem Reitenden. Drittens, der Ort des Stillens, da dies variiert; denn es ist für die Amme mühsam in seinem Haus, während es in ihrem Haus leichter für sie ist. Viertens, die Kenntnis der Gegenleistung und dass diese bekannt ist, wie bereits zuvor erwähnt.

Anmerkungen

(1) Sure at-Talaq 6. (2) Überliefert von Muslim, im Kapitel: Über die Barmherzigkeit des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) gegenüber Kindern und Angehörigen..., aus dem Buch der Vorzüge (Fada'il). Sahih Muslim 4/1808.

Arabisch (Quelle)

وأجْمَعَ أهْلُ العِلْمِ على جَوازِ اسْتِئْجارِ الظِّئْرِ، وهى: المُرْضِعَةُ. وهو في كِتَابِ اللَّه تعالى، في قولِه سُبْحَانَه وتعالى: {فَإِنْ أَرْضَعْنَ لَكُمْ فَآتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ} (١). واسْتَرْضَعَ النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لِوَلَدِه إبْراهِيمَ (٢). ولأنَّ الحاجةَ تَدْعُو إليه فوقَ دُعَائِها إلى غيرِه، فإن الطِّفْلَ في العادَةِ إنَّما يَعِيشُ بالرَّضَاعِ، وقد يَتَعَذَّرُ رَضَاعُه من أُمِّه، فجازَ ذلك، كالإِجَارَةِ في سائِر المنَافِعِ، ثم نَنْظُرُ؛ فإن اسْتَأْجَرَها للرَّضَاعِ دُونَ الحَضَانةِ، أو لِلْحَضَانةِ دونَ الرَّضَاعِ، أولهما، جازَ. وإن أطْلَقَ العَقْدَ على الرَّضَاعِ، فهل تَدْخُلُ فيه الحَضَانَةُ؟ فيه وَجْهانِ؛ أحدُهما، لا تَدْخُلُ. وهو قولُ أبى ثَورٍ، وابنِ المُنْذِرِ؛ لأنَّ العَقْدَ ما تَنَاوَلَها. والثانى: تَدْخُلُ. وهو قولُ أصْحابِ الرَّأْى؛ لأنَّ العُرْفَ جارٍ بأن المُرْضِعَةَ تَحْضُنُ الصَّبِىَّ، فحُمِلَ الإِطْلَاقُ على ما جَرَى به العُرْفُ والعادَةُ. ولأَصْحابِ الشافِعِىِّ وَجْهَانِ، كهذَيْنِ. والحَضَانَةُ: تَرْبِيَةُ الصَّبِىِّ، وحِفْظُه، وجَعْلُه في سَرِيرِه، ورَبْطُه، ودَهْنُه، وكَحْلُه، وتَنْظِيفُه، وغَسْلُ خِرَقِه، وأشْباهُ ذلك، واشْتِقَاقُه من الحِضْنِ، وهو ما تَحْتَ الإِبْطِ وما يَلِيه. وسُمِّيَتِ التَّرْبِيةُ حَضَانةً تَجَوُّزًا، من حَضَانةِ الطَّيْرِ لِبَيْضِه وفِرَاخِه؛ لأنَّه يَجْعَلُها تحت جَنَاحَيْهِ، فسُمِّيَتْ تَرْبِيةُ الصَّبِىِّ بذلك أخْذًا من فِعْلِ الطّائِرِ.

فصل: ويُشْتَرَطُ لهذا العَقْدِ أرْبَعةُ شُرُوطٍ؛ أحدُها، أن تكونَ مُدَّةُ الرَّضَاعِ مَعْلُومةً؛ لأنَّه لا يُمْكِنُ تَقْدِيرُه إلَّا بها، فإنَّ السَّقْىَ والعَمَلَ فيها يَخْتَلِفُ. الثاني، مَعْرِفةُ الصَّبِىِّ بالمُشَاهَدةِ؛ لأنَّ الرَّضَاعَ يَخْتَلِفُ بِاخْتِلافِ الصَّبِىِّ، في كِبَرِه وصِغَرِه، ونَهْمَتِه وقَنَاعَتِه. وقال القاضي: يُعْرَفُ بالصِّفَةِ، كالرَّاكِبِ. الثالث، مَوْضِعُ الرَّضَاعِ؛ لأنَّه يَخْتَلِفُ، فيَشُقُّ عليها في بَيْتِه، ويَسْهُلُ عليها في بَيْتِها. الرابع، مَعْرِفةُ العِوَضِ، وكونُه مَعْلُومًا، كما سَبَقَ.

Anmerkungen

(١) سورة الطلاق ٦.(٢) أخرجه مسلم، في: باب رحمته -صلى اللَّه عليه وسلم- الصبيان والعيال. . ., من كتاب الفضائل. صحيح مسلم ٤/ ١٨٠٨.

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