Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 903 - Rechtsproblem: Er sagte: (Wer ein Tier bis zu einem bestimmten Ort mietet und diesen überschreitet, schuldet die vereinbarte Miete sowie die ortsübliche Miete für die Überschreitung, und falls es zugrunde geht, schuldet er zudem seinen Wert) · ShamelaTranslate