Abschnitt: Wenn er sagt: „Wenn du dieses Kleidungsstück heute nähst, erhältst du einen Dirham, und wenn du es morgen nähst, erhältst du einen halben Dirham.“ Dazu gibt es von Ahmad zwei Überlieferungen. Die erste besagt, dass es nicht gültig ist und ihm der Lohn des Gleichwertigen (Ujrat al-Mithl) zusteht. Dies wurde von Abu al-Harith von Ahmad überliefert. Dies ist auch die Lehrmeinung von Malik, al-Thawri, al-Shafi'i, Ishaq und Abu Thawr, weil es ein einziger Vertrag ist, bei dem sich der Ersatz durch Vorverlegung oder Verzögerung unterscheidet, weshalb es nicht gültig ist, so als ob er sagte: „Ich habe dir dies gegen Barzahlung für einen Dirham oder für zwei Dirham bei Aufschub verkauft.“ Die zweite Überlieferung besagt, dass es gültig ist; dies ist die Ansicht von al-Harith al-'Ukli, Abu Yusuf und Muhammad, da er für jede Arbeit einen bekannten Lohn festgelegt hat, weshalb es gültig ist, so als ob er sagte: „Jeder Eimer für eine Dattel.“ Abu Hanifa sagte: Wenn er es heute näht, erhält er einen Dirham, und wenn er es morgen näht, darf er nicht mehr als einen Dirham und nicht weniger als einen halben Dirham erhalten; denn der Vermieter hat ihm einen halben Dirham zugestanden, also darf es nicht darunter liegen, und er hat bei der umfangreicheren Arbeit einem Dirham zugestimmt, also darf es nicht darüber liegen. Dies ist jedoch nicht korrekt, denn wenn der Vertrag gültig ist, steht ihm der vereinbarte Betrag zu, und wenn er ungültig ist, dann ist sein Bestehen wie Nichtbestehen, und es wird der Lohn des Gleichwertigen fällig, wie bei allen ungültigen Verträgen.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Wenn du es nach römischer Art nähst, erhältst du einen Dirham, und wenn du es nach persischer Art nähst, erhältst du einen halben Dirham.“ Hierzu gibt es zwei Ansichten, basierend auf der vorangegangenen Frage. Die Meinungsverschiedenheit darin ist wie in der vorherigen; [jedoch] stimmte Abu Hanifa hier seinen beiden Gefährten in der Gültigkeit zu. Unsere Ansicht ist, dass es ein Austauschvertrag ist, bei dem weder der Ersatz noch das Ausgetauschte bestimmt ist, weshalb es nicht gültig ist, so als ob er sagte: „Ich habe dir dieses für einen Dirham oder jenes für zwei Dirham verkauft.“ Dies unterscheidet sich aus zwei Gründen von der Aussage „jeder Eimer für eine Dattel“: Erstens schließt sich die zweite Arbeit an die erste an, und für jede von ihnen gibt es einen geschätzten Ersatz, was dem ähnelt, als ob er sagte: „Ich habe dir diesen Getreidehaufen verkauft, jeder Qafiz für einen Dirham.“ Hier jedoch handelt es sich um eine einzige Näharbeit, für die er einen Ersatz bedingte, falls sie in einer Weise erfolgt, und einen anderen, falls sie in einer anderen erfolgt, was dem gleicht, als hätte er es für zehn einwandfreie oder [elf] defekte (Dirham) verkauft. Zweitens hat er die Miete an eine Bedingung geknüpft, indem er sagte: „Wenn du es so nähst, erhältst du...“
(10) Im Original: "an". (11) In B, M: "li-anna". (12) In B, M: "sahibihi". (13) In B, M: "ihda 'ashrata".