Der Streit beruht auf dem Streit bezüglich seines Verkaufs, und wir haben ihn bereits erwähnt. Die dritte: Er sagte: „Damit du ihn für mich Qafiz für Qafiz für einen Dirham trägst, und was darüber hinausgeht, nach der Berechnung dessen.“ Dies ist zulässig, so als ob er sagte: „Jeden Qafiz für einen Dirham.“ Ebenso jeder Wortlaut, der auf die Absicht hinweist, alles davon zu tragen, wie sein Spruch: „Damit du davon einen Qafiz für einen Dirham trägst, und den Rest oder das Übrige davon nach der Berechnung dessen“, oder er sagte: „Und was darüber hinausgeht, nach der Berechnung dessen“, womit er alles Übrige meint, wenn beide dies aus dem Wortlaut verstehen, aufgrund seiner Indikation bei ihnen darauf, oder aufgrund eines Indizes, der darauf hinweist. Die vierte: Er sagte: „Damit du davon einen Qafiz für einen Dirham trägst, und was darüber hinausgeht, nach der Berechnung dessen“, womit er meint: „Wann immer du vom Rest davon trägst.“ Dies ist nicht gültig. Dies erwähnte der Qadi, und es ist die Rechtsschule von al-Shafi'i; denn der Gegenstand des Vertrages ist ein Teil davon, und dieser ist unbekannt. Es ist möglich, dass es gültig ist; denn es befindet sich im Sinne von „Jeder Eimer für eine Dattel“. Die fünfte: Er sagte: „Damit du für mich davon jeden Qafiz für einen Dirham beförderst.“ Dies ist genau wie die vierte. Die sechste: Er sagte: „Damit du davon einen Qafiz für einen Dirham trägst, unter der Bedingung, dass du den Rest nach der Berechnung dessen trägst.“ Dies ist nicht gültig; denn es ist im Sinne von zwei Verkäufen in einem Verkauf. Es ist möglich, dass es gültig ist; denn seine Bedeutung ist: „Damit du für mich jeden Qafiz davon für einen Dirham trägst.“ Die siebente: Er sagte: „Damit du für mich diesen Getreidehaufen, jeden Qafiz für einen Dirham, trägst und für mich einen anderen Getreidehaufen im Haus nach der Berechnung dessen beförderst.“ Wenn sie beide den Getreidehaufen, der im Haus ist, durch Besichtigung kennen, ist es bei beiden gültig; denn sie sind wie der eine Getreidehaufen. Wenn einer von ihnen darüber im Unklaren ist, ist es beim ersten gültig und beim zweiten nichtig; denn es sind zwei Verträge, einer über einen bekannten Gegenstand und der zweite über einen unbekannten, daher ist es beim Bekannten gültig und beim Unbekannten nichtig. So als ob er sagte: „Ich habe dir diesen meinen Sklaven für zehn verkauft, und meinen Sklaven, der im Haus ist, für zehn.“ Die achte: Er sagte: „Damit du für mich diesen Getreidehaufen und denjenigen, der im Haus ist, für zehn trägst.“ Wenn sie beide denjenigen kennen, der im Haus ist, ist es bei beiden gültig. Wenn sie beide darüber im Unklaren sind, ist es bei beiden nichtig; denn es ist ein einziger Vertrag, für eine einzige Gegenleistung, über einen bekannten und einen unbekannten Gegenstand, im Gegensatz zu dem, was davor kam. Wenn sie beide denjenigen kennen, der im Haus ist, dieser aber widerrechtlich angeeignet wurde (maghsūb), oder die Bestätigung des Vertrages darüber aufgrund eines Hindernisses, das ihn betrifft, nicht möglich ist, ist der Vertrag darüber nichtig. Und bezüglich seiner Gültigkeit
(19) Im Original: "kullu qafīz". (20) Weggelassen in: M.
الخِلَافِ على الخِلَافِ في بَيْعِها، وقد ذَكَرْنَاهُ. الثالثة، قال: لِتَحْمِلَها لي قَفِيزًا (١٩) بدِرْهَمٍ، وما زادَ فبِحِسَابِ ذلك. فيجوزُ، كما لو قال: كلَّ قَفِيزٍ بدِرْهَمٍ. وكذلك كلُّ لَفْظٍ يَدُلُّ على إرَادَةِ حَمْلِ جَمِيعِها، كقوله: لِتَحْمِلَ منها قَفِيزًا بدِرْهَمٍ، وسائِرَها أو باقِيها بحِسَابِ ذلك. أو قال: وما زادَ بحِسَابِ ذلك. يُرِيدُ به باقِيَها كلَّه، إذا فَهِمَا ذلك من اللَّفْظِ، لِدَلَالَتِه عندهما عليه، أو لِقَرِينَةٍ صُرِفَتْ إليه. الرابعة، قال: لِتَحْمِلَ منها قَفِيزًا بدِرْهَمٍ، وما زادَ فبِحِسَابِ ذلك. يُرِيدُ مهما حَمَلْتَ من باقِيَها. فلا يَصِحُّ. ذَكَرَه القاضي، وهو مذهبُ الشافِعيِّ؛ لأنَّ المَعْقُودَ عليه بعضُها، وهو مَجْهُولٌ. ويَحْتَمِلُ أن يَصِحَّ؛ لأنَّه في مَعْنَى كلَّ دَلْوٍ بِتَمْرَةٍ. الخامسة، قال: لِتَنْقُلَ لي منها كلَّ قَفِيزٍ بدِرْهَمٍ. فهى كالرَّابعةِ سواءً. السادسة، قال: لِتَحْمِلَ منها قَفِيزًا بدِرْهَمٍ، على أن تَحْمِلَ الباقِى بحِسَابِ ذلك. فلا يَصِحُّ؛ لأنَّه في مَعْنَى بَيْعَتَيْنِ في بَيْعةٍ. ويَحْتَمِلُ أن يَصِحَّ؛ لأنَّ مَعْناه لِتَحْمِلَ لي كلَّ قَفِيزٍ منها (٢٠) بِدِرْهَمٍ. السابعة، قال: لِتَحْمِلَ لي هذه الصُّبْرةَ، كلَّ قَفِيزٍ بدِرْهَمٍ، وتَنْقُلَ لي صُبْرَةً أخرى في البَيْتِ بحِسَابِ ذلك. فإن كانا يَعْلَمانِ الصُّبْرةَ التي في البَيْتِ بالمُشَاهَدةِ، صَحَّ فيهما؛ لأنَّهما كالصُّبْرَةِ الواحِدَةِ، وإن جَهِلَها أحَدُهُما، صَحَّ في الأُولَى وبَطَلَ في الثانيةِ؛ لأنَّهما عَقْدَانِ أحَدُهُما على مَعْلُومٍ، والثانى على مَجْهُولٍ، فصَحَّ في المَعْلُومِ، وبَطَلَ في المَجْهُولِ. كما لو قال: بِعْتُكَ عَبْدِى هذا بعَشَرَةٍ، وعَبْدِى الذي في البَيْتِ بعَشَرَةٍ. الثامنة، قال: لِتَحْمِلَ لي هذه الصُّبْرةَ والتى في البَيْتِ بعَشَرَةٍ. فإن كانا يَعْلَمانِ التي في البَيْتِ، صَحَّ فيهما، وإن جَهِلَاهَا، بَطَلَ فيهما؛ لأنَّه عَقْدٌ واحِدٌ، بِعِوَضٍ واحدٍ، على مَعْلُومٍ ومَجْهُولٍ، بخِلَافِ التي قبلَها. فإن كانا يَعْلَمانِ التي في البَيْتِ، لكنَّها مَغْصُوبةٌ، أو امْتَنَعَ تَصْحِيحُ العَقْدِ فيها لِمَانِعٍ اخْتَصَّ بها، بَطَلَ العَقْدُ فيها. وفى صِحَّتِه
(١٩) في الأصل: "كل قفيز".(٢٠) سقط من: م.