Wenn man sich bei ihm (1) nicht mit der Beschreibung begnügen würde, so wäre es dem Reiter nicht erlaubt, einen anderen an seine Stelle zu setzen; denn er weiß nur, dass dieser ihm gleichwertig ist, weil beide in ihren Eigenschaften übereinstimmen. Was also nicht durch Beschreibungen erfasst werden kann, bei dem kann man die Gleichwertigkeit nicht feststellen. Da zudem die Beschreibung beim Kauf ausreicht, genügt sie auch bei der Miete, genau wie die Besichtigung. Die Abweichung nach der Angabe der äußeren Merkmale ist geringfügig und wird toleriert, wie bei einem Kaufgeschäft mit Vorauszahlung (Salamat).
Kapitel: Es ist zulässig, Kamele und Lasttiere für den Transport von Lasten zu mieten. Allah der Erhabene sagt: "Und sie tragen eure Lasten in ein Land, das ihr nicht (ohne große) Mühsal erreichen würdet" (2). Das Wort "Hamūla" mit Damma (vokalisiert als Ḥumūla) bezeichnet die Lasten selbst. "Hamūla" mit Fatha (vokalisiert als Ḥamūla) bezeichnet das Tier, auf dem geladen wird. Allah der Erhabene sagt: "Und vom Vieh (gibt es) Lasttiere und Kleinvieh" (3). "Hamūla" bezeichnet dabei die großen Tiere, "Farsh" die kleinen. Es wurde auch gesagt: "Hamūla" bezeichnet Kamele, "Farsh" Schafe, da diese keine Lasten tragen. Es ist nicht erforderlich, die Lasttiere selbst genau zu kennen, da das Ziel der Transport der Ware ist und nicht das Tier, das sie trägt. Dies ist anders als beim Reiten, denn der Reiter (4) hat einen Zweck bezüglich des Reittieres, etwa dessen Bequemlichkeit [und seine Tragfähigkeit sowie seine Schnelligkeit] (5). Wenn jedoch ein Zweck in Bezug auf das Lasttier besteht, etwa wenn das Transportgut empfindlich gegenüber starker Bewegung ist, wie Obst oder Glas, oder wenn der Weg für bestimmte Tiere schwieriger ist als für andere, so sollte dies im Mietvertrag erwähnt werden. Was die Lasten betrifft, so ist ihre genaue Kenntnis unabdingbar; wenn er sie nicht kennt, ist der Vertrag nicht zulässig, da dies stark variiert und (6) der Zweck dadurch beeinträchtigt wird. Wenn er bedingt, dass es trägt, was er will, ist der Vertrag ungültig, da dies nicht sicher erfüllt werden kann und auch Dinge einschließen könnte, die das Tier töten. Wenn er sagt: "Es soll seine Lastkraft (7) tragen", so ist dies ebenfalls nicht zulässig, da es dafür keinen festen Maßstab gibt. Die Kenntnis wird auf zwei Wegen erlangt: durch Besichtigung (Muschāhada), da sie (8) ...
(1) Fehlt im Original. (2) Sure An-Nahl 7. (3) Sure Al-An'ām 142. (4) In B und M: "al-markab". (5) In M: "wa-ḥālat sur'atihi". (6) Im Original und in B: "wa-yaḥtamil". (7) In B und M: "iḥtamala". (8) In M ein Zusatz: "min".
لو لم يُكْتَفَ فيه (١) بالصِّفَةِ، لَما جازَ لِلرَّاكِبِ أن يُقِيمَ غيرَه مُقَامَه؛ لأنَّه إنَّما يَعْلَمُ كَوْنَه مثلَه لِتَسَاوِيهِما في الصِّفَاتِ، فما لا تَأْتِى عليه الصِّفَاتُ لا يُعْلَمُ التَّسَاوِى فيه، ولأنَّ الوَصْفَ يُكْتَفَى به في البَيْعِ، فاكْتُفِىَ به في الإِجَارَةِ، كالرُّؤْيةِ، والتَّفَاوُتُ بعد ذِكْرِ الصِّفاتِ الظاهِرَة يَسِيرٌ تَجْرِى المُسَامَحةُ فيه، كالمُسْلَمِ فيه.
فصل: ويجوزُ اكْتِراءُ الإِبِلِ والدِّوَابِّ لِلْحُمُولةِ، قال اللهُ تعالى: {وَتَحْمِلُ أَثْقَالَكُمْ إِلَى بَلَدٍ لَمْ تَكُونُوا بَالِغِيهِ إِلَّا بِشِقِّ الْأَنْفُسِ} (٢). والحُمُولَةُ بالضَّمِّ: الأحْمَالُ. والحَمُولَةُ بالفَتْحِ: التي يُحْمَلُ عليها. قال اللهُ تعالى: {وَمِنَ الْأَنْعَامِ حَمُولَةً وَفَرْشًا} (٣) الحَمُولَةُ: الكِبَارُ. والفَرْشُ: الصّغَارُ. وقيل: الحَمُولَةُ: الإِبِلُ. والفَرْشُ: الغَنَمُ؛ لأنَّها لا تَحْمِلُ. ولا يحْتَاجُ إلى مَعْرِفَةِ الحَمُولةِ؛ لأنَّ الغَرَضَ حَمْلُ المَتاعِ، دُونَ ما يَحْمِلُه، بخِلَافِ الرُّكُوبِ، فإنَّ للرَّاكِبِ (٤) غَرَضًا في المَرْكُوبِ، من سُهُولَتِه [وحَمالتِه وسُرْعَتِه] (٥). وإن اتَّفَقَ وُجُودُ غَرَضٍ في الحَمُولَةِ، مثل أن يكونَ المَحْمُولُ شَيْئًا يَضُرُّه كَثْرَةُ الحَرَكةِ، كالفاكِهةِ والزُّجَاجِ، أو كَوْن الطَّرِيقِ ممَّا يَعْسُرُ على بعضِها دُونَ بعضٍ، فيَنْبَغِى أن يُذْكَرَ في الإِجَارَةِ. وأمَّا الأحْمَالُ، فلا بُدَّ من مَعْرِفَتِها، فإن لم يَعْرِفْها، لم يَجُزْ؛ لأنَّ ذلك يَتَفاوَتُ كَثِيرًا، ويَخْتَلِفُ (٦) الغَرَضُ به. فإن شَرَطَ أن تَحْمِلَ ما شاءَ، بَطَلَ؛ لأنَّ ذلك لا يُمْكِنُ الوَفاءُ به، ويَدْخُلُ فيه ما يَقْتُلُ البَهِيمَةَ. وإن قال: لِتَحْمِلْ (٧) عليها طَاقَتَها. لم يَجُزْ أيضًا؛ لأنَّ ذلك لا ضَابِطَ له. وتَحْصُلُ المَعْرِفةُ بِطَرِيقَيْنِ: المُشَاهَدَةُ؛ لأنَّها (٨)
(١) سقط من: الأصل.(٢) سورة النحل ٧.(٣) سورة الأنعام ١٤٢.(٤) في ب، م: "المركب".(٥) في م: "وحالة سرعته".(٦) في الأصل، ب: "ويحتمل".(٧) في ب، م: "احتمل".(٨) في م زيادة: "من".