Wenn die Kinder der Schwester von Vater und Mutter ein Sohn und eine Tochter sind, so ist die Aufgabe für die Vertreter der Herleitung (Tanzeel) in gleicher Weise gültig; bei Muhammad hingegen sind sie so, als wären sie zwei Schwestern von Vater und Mutter, weshalb die Kinder des Vaters ausscheiden und die Aufgabe sich aus einhundertsechsundzwanzig zusammensetzt. Die Ausführungen zu den verschiedenen Tanten väterlicherseits, den verschiedenen Tanten mütterlicherseits und deren Kindern entsprechen den Ausführungen zu den Kindern der verschiedenen Schwestern.
1035 - Problem: Er sagte: (Wenn es drei Töchter von drei verschiedenen Brüdern sind, so steht der Tochter des Bruders von der Mutter ein Sechstel zu, und der Rest der Tochter des Bruders von Vater und Mutter.)
Dies ist die Ansicht aller Vertreter der Herleitung; denn bei den verschiedenen Brüdern werden die Kinder des Vaters durch die Kinder von Vater und Mutter ausgeschlossen, während dem Bruder von der Mutter ein Sechstel zusteht und der gesamte Rest dem Bruder von Vater und Mutter zukommt; was dann jeder dieser Brüder erhält, geht an seine Kinder über. Dasselbe Urteil gilt für die verschiedenen Onkel mütterlicherseits und ihre Kinder, da die Onkel mütterlicherseits die Brüder der Mutter sind.
Beispiele hierzu: Sechs Töchter von sechs verschiedenen Brüdern; den Kindern der Mutter steht ein Sechstel zu, und der Rest gehört den Kindern von Vater und Mutter. Die Ansicht von Muhammad ist, dass den Kindern der Mutter ein Drittel zusteht. Eine Tochter eines Bruders von Vater und Mutter, ein Sohn eines Bruders von der Mutter und eine Tochter eines anderen Bruders von der Mutter, ein Sohn einer Tochter eines Bruders vom Vater, zwei Söhne und eine Tochter eines Sohnes eines Bruders von der Mutter, sowie drei Söhne und drei Töchter einer Tochter einer Schwester von der Mutter: Dies ergibt sich bei den Vertretern der Herleitung aus zweiundsiebzig. Wäre anstelle des Bruders vom Vater eine Schwester, so ergäbe sich die Aufgabe aus sechzig. Wäre bei ihnen ein Sohn einer Tochter einer Schwester von Vater und Mutter, so würde die Aufgabe wieder zu zweiundsiebzig zurückkehren.
Abschnitt: Eine Tochter eines Bruders von der Mutter und eine Tochter eines Sohnes eines Bruders vom Vater; der Ersten steht bei den Vertretern der Herleitung ein Sechstel zu, und der Rest der Zweiten. In der Lehrmeinung der Verwandtschaft (Qaraba) geht der Rest an die Erste, weil sie dem Verstorbenen nähersteht. Tochter einer Tochter eines Bruders von Vater und Mutter und Sohn eines Bruders von Vater und Mutter; das Vermögen gehört bei all ihren Ansichten der Letzteren. Tochter eines Sohnes eines Bruders von der Mutter, Tochter einer Tochter eines Bruders von Vater und Mutter und Sohn einer Tochter eines Bruders vom Vater; der Ersten steht ein Sechstel zu, und der Rest der Zweiten. Abu Yusuf sagte: Das Ganze gehört der Zweiten. Tochter eines Bruders von der Mutter und Tochter einer Tochter eines Bruders vom Vater; das Vermögen gehört der Ersten, außer nach der Ansicht von al-Thawri, Ibn Salim und Dirar: Der Ersten steht ein Sechstel zu und der Rest der Zweiten; denn sie lassen den Fernen gemeinsam mit dem Nahen erben, selbst wenn sie aus einer einzigen Richtung stammen.
كانَ ولَدُ الأختِ للأَبَوَيْنِ ابنًا وبنتًا، صحَّتْ كذلكَ عند المُنَزِّلِينَ، وعند محمدٍ، كأنَّهما أُختانِ لأَبَوَيْنِ، فيَسْقُطُ ولَدُ الأبِ، وتصِحُّ من مائةٍ وستةٍ وعشرينَ. والقولُ في العمَّاتِ. المُفْتَرِقاتِ، والخالاتِ المُفْتَرِقاتِ، وأولادِهِنَّ، كالقَوْلِ في وَلَدِ الأخواتِ المُفْتَرِقات.
١٠٣٥ - مسألة؛ قال: (إِذَا كُنَّ ثَلاثَ بَنَاتِ ثَلَاثَةِ إخْوَةٍ مُفْتَرقِينَ، فلِبِنْتِ الأَخِ من الأُمِّ السُّدُسُ، والباقِى لِبنْتِ الأَخِ مِنَ الْأَبِ وَالْأُمِّ)
هذا قولُ جَميعِ المُنَزِّلِينَ؛ لأنَّ الإِخوةَ المُفْتَرِقِينَ يَسْقُطُ ولدُ الأبِ منهم بِوَلَدِ الأبَوَيْنِ، وللأخِ للأُمِّ السُّدُسُ , ولباقى كُلُّه للأخِ للأَبَوَيْنِ، ثم ما صارَ لِكُلِّ أخٍ فهوَ لِولَدِهِ. وكذلكَ الحُكْمُ في الأخْوالِ المُفْتَرقِين وأولادِهم؛ لأنَّ الأخوالَ إِخوةُ الأُمِّ.
مسائل من ذلك؛ ستُّ بناتِ ستَّةِ إخوةٍ مُفْتَرِقين، لِوَلَدِ الأُمِّ السُّدُسُ، والباقى لِوَلَدِ الأَبَوَيْنِ. قولُ محمدٍ، لوَلَدِ الأُمِّ الثُّلُثُ. بنتُ أخٍ لأَبَوَيْنِ وابنُ أخٍ لأُمٍّ، وبنتُ أخٍ آخَرَ لأُمٍّ. ابنُ بنتِ بنتِ أخٍ لأَبٍ وابنَا وابنتَا ابنِ أخٍ لأُمٍّ، وثلاثَةُ بنينَ وثلاثُ بناتِ بنتِ أُخْتٍ لأمٍّ, تصِحُّ من اثنَيْنِ وسبعينَ عند المُنَزِّلِين. فإن كانَ مَكانَ الأَخِ من الأَبِ أختٌ، كانَتْ من ستِّينَ. فإن كانَ معهم ابنُ بنتِ أُختٍ من أبَوَيْنِ، عادَتْ إلى اثنَيْن وسبعينَ.
فصل: بنتُ أخٍ لأُمٍّ وبنتُ ابنِ أخٍ لأَبٍ, للأُولَى السُّدُسُ، والباقى للثانِيَة عند المُنَزِّلِينَ. وفى القَرابَةِ هو للأُولَى, لأنَّها أقربُ إلى الميِّتِ. بنتُ بنتِ أخٍ لأبوَيْنِ ابنِ أخٍ لأبوَيْنِ، المالُ لهذه في قولِهم جميعًا. بنتُ ابن أخٍ لأُمٍّ وبنتُ بنتِ أخٍ لأبوَيْنِ وابنُ بنتِ أخٍ لأبٍ، للأُولَى السُّدُسُ، والباقى للثانيةِ. وقال أبو يوسفَ: الكلُّ للثانيةِ. بنتُ أخٍ لأمٍّ وبنتُ بنتِ أخٍ لأبٍ، المالُ للأُولَى، إلَّا في قولِ الثَّورِيِّ, وابنِ سالمٍ، وضِرَارٍ: للأُولَى السُّدُسُ، والباقى للثانيةِ؛ لأنَّهم يورِّثونَ البعيدَ مع القَرِيبِ، وإن كانوا من جِهَةٍ واحِدَةٍ.