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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 1081038 - Rechtsproblem (Mas'ala): Er sagte: (Der Zwitter mit unbestimmtem Geschlecht [Khuntha Mushkil] erbt die Hälfte des Erbteils eines Mannes und die Hälfte des Erbteils einer Frau. Wenn er uriniert, wie ein Mann uriniert, ist er nicht unbestimmt, und sein Status beim Erbe und anderen Angelegenheiten ist der eines Mannes. Wenn sie uriniert, wie eine Frau uriniert, hat sie den Status einer Frau)

Übersetzung · DE

nach der Ansicht desjenigen, der es gleichsetzt, und der Schwester gebührt ein Viertel. Wer eine Bevorzugung vornimmt, gibt ihm die Hälfte und das Drittel, und der Schwester das Sechstel. Dies ist die Ansicht der meisten Vertreter der Herleitung (Munazzilin) sowie die Ansicht von Abu Hanifa und Muhammad. Nach der Analogie der Ansicht von Abu Yusuf gebühren ihm vier Fünftel des Vermögens und der Schwester ein Fünftel. Zwei Töchter einer Schwester von der Mutter, wobei eine von ihnen eine Tochter eines Bruders väterlicherseits ist, und eine Tochter einer Schwester von beiden Elternteilen: Die Berechnung erfolgt auf Basis von zwölf; sechs gebühren der Tochter der Schwester von beiden Elternteilen, vier derjenigen mit den zwei Verwandtschaftsverhältnissen aufgrund ihres Sohnes, wobei sie einen Anteil von ihrer Mutterseite hat, und der anderen gebührt ein Anteil. Zwei Tanten väterlicherseits vom Vater, wobei eine von ihnen eine Tante mütterlicherseits von der Mutter und eine Tante mütterlicherseits von beiden Elternteilen ist: Dies berechnet sich ebenfalls auf Basis von zwölf; für diejenige mit den zwei Verwandtschaftsverhältnissen fünf, für die andere Tante väterlicherseits vier und für die Tante mütterlicherseits von beiden Elternteilen drei. Wenn unter ihnen ein Onkel mütterlicherseits von der Mutter ist, der gleichzeitig ein Onkel mütterlicherseits vom Vater ist, so ist die Basis neunzig. Ein Sohn und eine Tochter eines Sohnes einer Tante mütterlicherseits von der Mutter: Die Tochter ist eine Tochter eines Onkels mütterlicherseits von der Mutter, und der Onkel ist ein Onkel mütterlicherseits vom Vater. Ein Sohn und eine Tochter eines Sohnes eines Onkels mütterlicherseits vom Vater: Der Sohn ist ein Sohn einer Tochter eines anderen Onkels mütterlicherseits vom Vater, und die beiden Onkel mütterlicherseits sind Onkel mütterlicherseits von der Mutter; die Basis ist achtzehn.

Verschiedene (Shatta) Fälle; das bedeutet verstreut, denn es sind Fälle aus verschiedenen Kapiteln. Man sagt: Shatta und Shattan. Gott, der Erhabene, sagt: {Du hältst sie für einig, doch ihre Herzen sind verschieden (Shatta)} [Sure 59:14]. Er sagt auch: {Euer Streben ist wahrlich verschieden (Shatta)} [Sure 92:4]. Der Dichter sagt:

Ich habe unter den Menschen Perioden auf verschiedenen (Shatta) Wegen verbracht, und ich habe in ihnen das Sanfte und das Grauenvolle erduldet.

1038 - Frage; Er sagte: (Der Hermaphrodit [Khuntha] erbt die Hälfte des Erbes eines Mannes und die Hälfte des Erbes einer Frau. Wenn er aus der Stelle uriniert, aus der der Mann uriniert, so ist er nicht zweifelhaft [Mushkil], und sein Urteil hinsichtlich des Erbes und anderer Dinge ist das Urteil eines Mannes. Und wenn er aus der Stelle uriniert, aus der die Frau uriniert, so hat er das Urteil einer Frau.)

Der Hermaphrodit [Khuntha] ist derjenige, der einen Penis und eine Vagina [Farj] einer Frau besitzt oder eine Öffnung an der Stelle der Vagina, aus der Urin austritt.

Anmerkungen

(10) In einer Ergänzung: "aus den Erbregeln [Fara'id]". (11) Sure Al-Hashr, 14. (12) Sure Al-Lail, 4. (13) Laqit ibn Zurara at-Tamimi, wie von at-Tanukhi in Al-Faraj ba'd ash-shidda 5/5 erwähnt; Al-Mubarrad erwähnte den Vers, ohne ihn zuzuschreiben. Al-Kamil 1/192, und die Verfasser von Al-Lisan und At-Taj übertrugen den Vers unter (f-z-a) von Al-Mubarrad, ohne ihn zuzuschreiben.

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