Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 998 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn Töchter und Töchter eines Sohnes vorhanden sind, erhalten die Töchter zwei Drittel, und die Töchter des Sohnes erhalten nichts, es sei denn, ein männlicher [Bruder] ist bei ihnen, der sie zu 'asabah für den Rest macht, wobei der männliche Anteil dem Anteil von zwei Weibchen entspricht.) · ShamelaTranslate