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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 114Abschnitt

Übersetzung · DE

auf zwölf an, und wies der Tochter des Sohnes die Hälfte eines Sechstels zu, und dem Onkel sein Sechstel. Dies ist der gerechtere der beiden Wege, da der andere Weg den Ausschluss der Tochter des Sohnes mit sich bringt, obwohl die Wahrscheinlichkeit ihrer Erbberechtigung genauso groß ist wie die des Onkels. So verfährt man auch bei drei oder mehr Personen. Dieses Maß an Erläuterung zu diesem Kapitel genügt, denn es handelt sich um seltene Fälle, bei denen man selten auf eine Lösung angewiesen ist. Das Zusammentreffen von zwei oder mehr Hermaphroditen ist äußerst selten, und man hat von seinem Vorkommen kaum gehört, daher bedarf es keiner weiteren Ausführungen.

Kapitel: Wir haben in unserer Zeit einen ähnlichen Fall gefunden, den die Erbrechtsgelehrten nicht erwähnt haben und von dem sie nichts gehört haben. Wir fanden zwei Personen, die an ihren Geschlechtsteilen keine Öffnung haben, weder ein männliches Glied noch eine weibliche Scham. Bezüglich eines von ihnen wurde berichtet, dass er an seinem Geschlechtsteil nichts weiter als ein erhabenes Fleischstück wie ein kleiner Hügel hat, aus dem ständig Harn austritt. Er sandte zu uns, um uns nach seinem Status bezüglich des Gebets und der Vermeidung der Unreinheit in diesem Jahr zu fragen, welches das Jahr 610 nach der Hidschra ist. Der zweite Fall ist eine Person, die nur eine einzige Öffnung zwischen den beiden Stellen hat, durch die sie sowohl den Stuhlgang verrichtet als auch uriniert. Ich fragte denjenigen, der mich über ihn informierte, nach seiner Kleidung, und er teilte mir mit, dass er nur Frauenkleidung trägt, sich unter sie mischt, mit ihnen spinnt und sich selbst als Frau betrachtet. Mir wurde berichtet, dass es in manchen Ländern der Perser (al-Ajam) eine Person gibt, die überhaupt keine Öffnung hat, weder vorne noch hinten, und die das, was sie isst [und was sie trinkt], erbricht. Dieser Fall und ähnliche sind in der Bedeutung mit dem Hermaphroditen gleichzusetzen, außer dass es nicht möglich ist, ihn anhand seines Harnabgangs zu beurteilen. Wenn er kein weiteres Kennzeichen hat, dann ist er problematisch (muschkil) und es gebührt ihm der Status des problematischen Hermaphroditen hinsichtlich seines Erbes und all seiner rechtlichen Bestimmungen. Allah, der Erhabene, weiß es am besten.

1039 - Frage; Er sagte: "Und das Kind der durch Li'an verfluchten Frau wird von ihrer Mutter und deren agnatischen Verwandten beerbt. Wenn er eine Mutter und einen mütterlichen Onkel hinterlässt, so erhält seine Mutter ein Drittel, und der Rest gehört dem Onkel."

Die Gesamtaussage dazu ist: Wenn ein Mann einen Li'an-Fluch gegen seine Frau ausspricht, ihr Kind verleugnet und der Richter zwischen ihnen trennt, so ist seine Abstammung von ihm negiert...

Anmerkungen

(8) In [M] ein Zusatz: "fi" (in). (9) In [A]: "wa-yaschrabuhu" (und es trinkt).

Arabisch (Quelle)

أحوالٍ، جعَلَها من اثنَىْ عشَرَ، وجعَلَ لولدِ الابنِ نصفَ السُّدُسِ، وللعَمِّ سُدُسَهُ، وهذا أعدَلُ الطريقَيْنِ؛ لمَا في الطريقِ الآخَرِ من إسقاطِ ولدِ الابنِ مع أنَّ احتمالَ تَوْريثِهِ كاحْتمالِ تَوْرِيثِ العَمِّ. وهكذا تصنَعُ في الثلاثةِ وما كانَ أكثرَ منها. ويكفِى (٨) هذا القَدْرُ من هذا البابِ، فإنَّهُ نادِرٌ قلَّ ما يُحْتاجُ إليه، واجْتماعُ خُنْثَيَيْنِ وأكثرَ نادرُ النَّادرِ، ولم يُسْمَعْ بوجُودِهِ، فلا حاجَةَ إلى التَّطْويلِ فيهِ.

فصل: وقد وجَدْنا في عصرِنا شيئًا شبيهًا بهذا، لم يَذْكُرْه الفَرَضِيُّونَ، ولم يسْمَعوا به، فإنَّا وجَدْنا شخصَيْنِ ليس لهما في قُبُلِهما مَخْرَجٌ، لا ذَكَرٌ، ولا فَرْجٌ، أمَّا أحدُهما فذكَرُوا أنَّه ليس له في قُبُلِهِ إلا لُحْمَةٌ ناتِئةٌ كالرَّبْوَةِ، يَرْشَحُ البَوْلُ منها رَشْحًا على الدَّوامِ، وأرسلَ إلينا يسألُنا عن حُكْمِهِ في الصلاةِ، والتحرُّزِ من النَّجاسَةِ في هذه السَّنَةِ، وهى سنةُ عَشْرٍ وسِتِّمائةٌ. والثانى، شخصٌ ليس له إلَّا مَخْرَجٌ واحدٌ فيما بينَ الْمَخرَجَيْنِ، منه يتغَوَّطُ، ومنه يبُولُ. وسألتُ مَنْ أخبرَنى عنه عن زِيِّهِ، فأخبرَنى أنَّهُ إنَّما يَلْبَسُ لِباسَ النِّساءِ، ويخالِطُهنَّ، ويغْزِلُ معهنَّ، ويَعدُّ نفسَهُ امرأةً. وحُدِّثْتُ أنَّ في بعضِ بلادِ العَجَمِ شخصًا ليسَ له مَخْرَجٌ أصلًا، لا قُبُلٌ، ولا دُبُرٌ، وإنَّما يتقايَأُ ما يأكُلُهُ [وما يشرَبُهُ] (٩)، فهذا وما أشْبَهه في معنى الخُنْثَى، إلَّا أنَّهُ لا يُمْكِنُ اعتبارُهُ بمَبَالِهِ، فإن لم يَكُنْ له علامَةٌ أخرَى فهو مُشْكِلٌ، ينْبَغِى أن يثبُتَ له حُكْمُ الخُنْثَى المُشْكِلِ في ميراثِهِ وأحكامِهِ كُلِّها. واللَّه تعالى أعلم.

١٠٣٩ - مسألة؛ قال: (وَابْنُ المُلَاعِنَةِ تَرِثُهُ أُمُّهُ وَعَصَبَتُهَا، فَإِنْ خَلَّفَ أُمًّا وَخالًا فَلِأُمِّهِ الثُلُثُ، وَمَا بَقِىَ فَلِلْخَالِ)

وجملتُهُ، أنَّ الرجلَ إذا لاعَنَ امرأتَهُ، ونَفَى ولدَها، وفَرَّقَ الحاكِمُ بَيْنَهما؛ انتَفَى

Anmerkungen

(٨) في م زيادة: "في".(٩) في أ: "ويشربه".

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