und er (der Prophet) ordnete ihn seiner Mutter zu (4), auch wenn der Mann ihn in seinem Li'an-Fluch nicht erwähnte. Dies wird dadurch bekräftigt, dass das Kind ein Fötus im Mutterleib war, woraufhin der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sprach: "Beobachtet sie; wenn sie ihn mit rötlicher Haut zur Welt bringt, die einer Eidechse ähnelt, mit dünnen Unterschenkeln, so sehe ich in ihm nichts anderes, als dass er (der Mann) ihr gegenüber gelogen hat. Bringt sie ihn jedoch mit krausem Haar, stämmig, mit fleischigen Unterschenkeln und vollen Gesäßbacken zur Welt, so gehört er demjenigen, dessen sie beschuldigt wurde" (6) – (das heißt) mit der dort beschriebenen (unschönen) Eigenschaft. Wenn dies feststeht, kehren wir zu der im Buch behandelten Frage zurück und sagen: Die Gelehrten waren unterschiedlicher Ansicht über das Erbe des durch Li'an verneinten Kindes. Von Ahmad sind dazu zwei Überlieferungen überliefert: Die erste besagt, dass seine agnatische Verwandtschaft (Asaba) die Verwandtschaft seiner Mutter ist. Dies berichteten al-Athram und Hanbal. Es wird von Ali, Ibn Abbas und Ibn Umar überliefert. Dies vertraten auch al-Hasan, Ibn Sirin, Jabir ibn Zayd, 'Ata', al-Scha'bi, al-Nakha'i, al-Hakam, Hammad, al-Thawri und al-Hasan ibn Salih, wobei Ali denjenigen, der einen Pflichtteil (Sahm) hat, unter den Verwandten (Dhawu al-Arham) gegenüber demjenigen bevorzugt, der keinen Pflichtteil hat, und er hat das Zurückweisen (Radd) gegenüber anderen bevorzugt. Die zweite Überlieferung besagt, dass seine Mutter seine agnatische Verwandtschaft ist, und wenn sie nicht vorhanden ist, dann ist ihre agnatische Verwandtschaft seine agnatische Verwandtschaft. Dies berichteten Abu al-Harith und Muhanna. Dies ist die Ansicht von Ibn Mas'ud. Es wird in ähnlicher Weise von Ali, Makhul und al-Scha'bi überliefert, aufgrund dessen, was von Amr ibn Schu'ayb überliefert wurde, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, das Erbe des Sohnes der durch Li'an verfluchten Frau ihrer Mutter und deren Erben nach ihr zuwies (10). Dies überlieferte auch Makhul,
(4) Von al-Bukhari herausgegeben, unter: Kapitel "Der Anschluss des Kindes an die verfluchte Frau", aus dem Buch des Li'an. Sahih al-Bukhari 2/525. Und Muslim, unter: Buch des Li'an. Sahih Muslim 2/1133. Und Abu Dawud, unter: Kapitel über den Li'an, aus dem Buch der Scheidung. Sunan Abi Dawud 2/525. Und al-Tirmidhi, unter: Kapitel dessen, was über den Li'an überliefert wurde, aus den Kapiteln der Scheidung. 'Aridat al-Ahwadhi 5/189. Und al-Nasa'i, unter: Kapitel der Verneinung des Kindes durch Li'an..., aus dem Buch der Scheidung. al-Mujtaba 6/146. Und Ibn Majah, unter: Kapitel des Li'an, aus dem Buch der Scheidung. Sunan Ibn Majah 1/669. Und Imam Ahmad, im Musnad 2/38. (5) In [A]: "atat" (sie kam). (6) Die Quellenangabe wurde bereits in 8/372 angeführt. Seine Aussage: "mit der beschriebenen unschönen Eigenschaft" bedeutet: also brachte sie ihn so zur Welt. (7) In [M]: "naqalahu". (8) In [M]: "wa-al-Shafi'i". (9) Fehlt in: [M]. (10) Von Abu Dawud herausgegeben, unter: Kapitel über das Erbe des Sohnes der verfluchten Frau, aus dem Buch des Erbrechts. Sunan Abi Dawud 2/112, 113.