Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1042 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Mann stirbt und zwei Söhne hinterlässt, und einer von ihnen einen Bruder anerkennt, dann erhält dieser [der anerkannte Bruder] ein Drittel dessen, was sich in seiner [des anerkennenden Bruders] Hand befindet. Wenn er eine Schwester anerkennt, erhält sie ein Fünftel dessen, was sich in seiner Hand befindet) · ShamelaTranslate