Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1044 – Rechtsfrage: Er sagte: (Ein Muslim erbt nicht von einem Ungläubigen, und ein Ungläubiger nicht von einem Muslim, es sei denn, er ist der Freilasser, wodurch er sein Vermögen durch das Wala'-Verhältnis erhält) · ShamelaTranslate