Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1000 - Abhandlung; Er sagte: (Und die Schwestern väterlicherseits sind wie die Schwestern väterlicher- und mütterlicherseits, wenn es keine Schwestern väterlicher- und mütterlicherseits gibt. Wenn es Schwestern väterlicher- und mütterlicherseits und Schwestern väterlicherseits gibt, so gehören den Schwestern väterlicher- und mütterlicherseits zwei Drittel, und den Schwestern väterlicherseits gehört nichts, es sei denn, dass mit ihnen ein Männlicher ist, der sie bezüglich des Verbleibenden zu Asaba macht, dem Männlichen gehört der Anteil von zwei Weiblichen.) · ShamelaTranslate