ohne den anderen, und wer von ihnen erbt, zieht daraus Nutzen. Drei Geschwister väterlicher- und mütterlicherseits (12) ertranken, und sie haben eine Mutter und einen agnatischen Verwandten [ʿaṣaba] (13). Setze nun den Tod eines von ihnen zuerst an, so erhält seine Mutter den Sechstelanteil, und der Rest geht an seine beiden Geschwister. Die Berechnung erfolgt auf Basis von zwölf, für jedes seiner beiden Geschwister fünf Anteile, die zwischen ihrer Mutter und ihrem agnatischen Verwandten auf drei Personen aufgeteilt werden. Multipliziere dies mit der ersten Zahl, so ergeben sich sechsunddreißig: Die Mutter erhält aus dem Erbe des ersten den Sechstelanteil, also sechs, und von dem, was jedes der beiden Geschwister geerbt hat, fünf, sodass sie insgesamt sechzehn erhält. Der Rest geht an den agnatischen Verwandten. Von dem Erbe eines jeden der beiden Geschwister (14) erhält sie das Gleiche. Abū Bakr hat diese Problemstellung erwähnt. Drei verschiedene Geschwister ertranken, und jeder von ihnen hinterließ seine Schwester väterlicher- und mütterlicherseits. Setze den Tod des Bruders väterlicher- und mütterlicherseits zuerst an, mit seiner Schwester väterlicher- und mütterlicherseits, seinen beiden Geschwistern väterlicherseits und seinen beiden Geschwistern mütterlicherseits als Hinterbliebene. Seine Problemstellung beläuft sich auf achtzehn; für seinen Bruder mütterlicherseits entfallen davon drei, die zwischen seiner Schwester väterlicher- und mütterlicherseits und seiner Schwester mütterlicherseits auf vier aufgeteilt werden. Auf den Bruder väterlicherseits entfallen davon zwei (15), die zwischen seinem Bruder väterlicher- und mütterlicherseits und seiner Schwester väterlicherseits auf vier aufgeteilt werden. Du lässt es bei einer der beiden bewenden und multiplizierst sie mit der ersten Zahl, so ergeben sich zweiundsiebzig. Setze dann den Tod des Bruders mütterlicherseits an, mit einer Schwester väterlicher- und mütterlicherseits, einem Bruder und einer Schwester mütterlicherseits; seine Problemstellung beläuft sich auf fünf. [Sein Bruder mütterlicherseits starb und hinterließ drei verschiedene Schwestern, dies beläuft sich ebenfalls auf fünf] (16). Multipliziere dies mit der ersten, so ergeben sich fünfundzwanzig. Setze dann den Tod des Bruders väterlicherseits an, mit einer Schwester väterlicher- und mütterlicherseits sowie einem Bruder und einer Schwester väterlicherseits; dies beläuft sich auf sechs. Dann starb der Bruder väterlicherseits und hinterließ drei verschiedene Schwestern; dies beläuft sich auf fünf. Multipliziere dies mit der ersten, so ergeben sich dreißig. Hinterlässt er eine Tochter und zwei Brüder, und sie teilen den Nachlass nicht, bis die beiden Brüder ertrinken: Der eine von ihnen hinterließ eine Ehefrau, eine Tochter und einen agnatischen Verwandten [ʿamm], der andere hinterließ zwei Söhne und zwei Töchter. Die erste [Problemstellung] basiert auf vier. Einer von ihnen starb und hinterließ einen Anteil. Seine Problemstellung beläuft sich auf acht, wovon auf seinen Bruder drei entfallen, die zwischen seinen Kindern auf sechs verteilt werden; dies wird auf zwei reduziert. Multipliziere dies mit acht, so ergeben sich sechzehn. Das Pflichtteil des anderen beläuft sich auf sechs, sie stimmen überein
(12) In M: "von zwei Elternteilen". (13) In M: "oder ein agnatischer Verwandter". (14) In M: "der beiden Elternteile". (15) In A, B, M: "zwei", unter der Annahme, dass der Bruder das Agens ist. (16) Fehlt in: M.
دُونَ الآخرِ، ويَنْتَفِعُ به مَن يَرِثُ منهما. ثلاثَةُ إخْوَةٍ لأبَوَيْن (١٢)، غَرِقوا، ولهم أمٌّ وعَصَبَةٌ (١٣)، فقَدِّرْ مَوْتَ أحَدِهم أوَّلًا، فلأُمِّه السُّدُسُ، والباقى لأخَوَيْهِ، فتَصِحُّ مِن اثْنَى عَشَرَ، لِكُلِّ واحدٍ مِن أخَوَيْهِ خَمْسَةٌ، بينَ أُمِّه وعَصَبَتِه، على ثلَاثةٍ، فتَضْرِبُها فى الأُولَى، تكُنْ سِتَةً وثلاثين، للأُمِّ من ميراث الأَوَّلِ السُّدُسُ سِتَّةٌ، وممَّا وَرِثَه كُلُّ واحدٍ من الأخَوَيْنِ خمسةٌ، فصارَ لها سِتَّةَ عَشَرَ، والباقى لِلْعَصَبَةِ، ولها من ميراثِ كُلِّ واحِدٍ مِنَ الأخَوَيْن (١٤) مِثْلُ ذلك. ذكرَ هذه المسْأَلَةَ أبو بكرٍ. ثلاثَةُ إخْوَةٍ مُفْتَرِقينَ غَرِقُوا، وخَلَّفَ كُلُّ واحِدٍ مِنْهم أُخْتَه لِأَبَوَيْهِ، فقَدِّرْ مَوْتَ الأَخِ مِن الأبَوَيْنِ أوّلًا عن أُخْتِه مِنْ أبَوَيْهِ، وأخَوَيْه مِن أبيهِ، وأخَوَيْهِ مِنْ أُمِّهِ، فصَحَّتْ مَسْأَلَتُه مِنْ ثَمَانِيةَ عَشَرَ؛ لِأخِيهِ مِنْ أُمِّهِ مِنها ثَلاثَةٌ بين أُخْتِه مِنْ أَبَوَيْه وأُخْتِه مِنْ أُمِّهِ، على أَرْبَعَةٍ، وأَصابَ الأخَ مِنَ الأَبِ مِنْها اثْنانِ (١٥)، بَيْنَ أخيه مِنْ أبَوَيْهِ، وأُخْتِه مِنْ أبيهِ، على أرْبَعَةٍ، فَتَجْتَزِئُ بإحْداهما، وتَضْرِبُها فى الأُولَى، تَكُنِ اثْنَيْنِ وسَبْعين، ثمَّ قَدِّرْ مَوْتَ الأَخِ مِنَ الأُمِّ، عن أُخْتٍ لِأَبَوَيْنِ، وأخٍ، وأُخْتٍ لأُمٍّ، فَمَسْأَلَتُه مِنْ خَمْسَةٍ. [مات أخُوه لأمِّه عن ثلاثِ أخَواتٍ مُفْتَرِقات، فهى من خمسةٍ] (١٦) أيضًا، تَضْرِبُها فى الأُولَى، تَكُنْ خَمْسَةً وعِشْرين، ثُمَّ قَدِّرْ مَوْتَ الأَخِ مِنَ الأَبِ، عَنْ أُخْتٍ لأبَوَيهِ، وأخٍ وأُخْتٍ لِأبيه، فهى مِن سِتَّةٍ، ثمَّ ماتَ الأخُ مِنَ الأبِ عن ثَلاثِ أخَواتٍ مُفْتَرِقاتٍ، فهى مِنْ خَمْسَةٍ، تَضْرِبُها فى الأُولَى، تَكُنْ ثَلاثينَ. فَإنْ خَلَّفَ بِنْتًا وَأخَويْنِ، فلم يَقْتَسِموا التَّركِةَ حتَّى غَرِقَ الأخَوانِ، وخَلَّفَ أحَدُهما امْرَأةً وبِنْتًا وعَمًّا؛ وخَلّفَ الآخَرُ ابْنَيْنِ، وابْنَتَيْنِ؛ الأُولى مِنْ أرْبَعَةٍ، ماتَ أحَدُهم عن سَهْمٍ، ومَسْألَتُه مِنْ ثمانيةٍ، لِأخِيه مِنْها ثَلاثَةٌ، بينَ أوْلَادِه على سِتَّةٍ، رَجَعوا إلى اثْنَيْنِ، تَضْرِبُها فى ثمانيةٍ، تكُنْ سِتَةَ عَشَرَ، وفَريضَةُ الآخَرِ مِن سِتَّةٍ، يتَّفِقانِ
(١٢) فى م: "من أبوين".(١٣) فى م: "أو عصبة".(١٤) فى م: "الأبوين".(١٥) فى أ، ب، م: "اثنين". على أن الأخ فاعل.(١٦) سقط من: م.