zwei Drittel von fünftausend zu vervollständigen, während die Tochter und der Onkel den gesamten Rest beanspruchen. Dies verbleibt also zwischen ihnen einbehalten, bis sie sich gütlich einigen. Wenn ein Neugeborenes in den Händen zweier Frauen ist und beide es gemeinsam beanspruchen, wird es den Qafa (den Experten für Abstammung) mit ihnen vorgeführt. Wenn sie es einer von ihnen zuordnet, wird es ihr zugerechnet und sie erben einander in einer der Überlieferungen. Wenn sie es beiden zuordnet oder es von beiden verneint, wird es keiner von ihnen zugerechnet. Wenn für jede von ihnen ein Beweis (Bayyina) erbracht wird, so heben sie sich gegenseitig auf und ihre Zeugenaussagen werden nicht akzeptiert. Dies ist die Ansicht von Abu Yusuf und al-Lu'lu'i. Abu Hanifa sagte: Die Abstammung wird von beiden bestätigt, und sie erben von ihm wie bei einer einzigen Mutter, so wie es bei der Zurechnung zu zwei Männern geschieht. Wir argumentieren jedoch, dass eine der beiden Töchter mit Gewissheit lügt, daher wird sie nicht gehört, so als ob dies bekannt wäre. Aus der Notwendigkeit heraus, ihren Anspruch abzuweisen, wird der Anspruch beider abgewiesen, da die Identität der Wahrheit nicht bekannt ist, und weil dies unmöglich ist; es wird also weder durch einen Beweis noch durch etwas anderes bestätigt, so als ob das Kind älter als beide Frauen wäre. Wenn eine Frau bei einem Jungen ist und zwei Männer ihn beanspruchen, wobei jeder behauptet, er sei sein Sohn von ihr und sie seine Ehefrau, sie aber beide der Lüge bezichtigt, so wird er ihnen nicht zugerechnet. Wenn sie jedoch einen von ihnen bestätigt, wird er ihm zugerechnet, so als wäre er bereits erwachsen und beide hätten ihn beansprucht, woraufhin er einen von ihnen bestätigte. Wenn ein Junge bei einer Frau ist und ihr Ehemann sagt: "Er ist mein Sohn von einer anderen als dir", sie aber sagt: "Nein, er ist mein Sohn von dir", so wird er beiden zugerechnet.
(93) In A: "fa-idda'atahu".
ثُلُثَىْ خَمْسة آلافٍ، وتَدَّعِى البنتُ والعَمُّ جميعَ الباقِى، فيكونُ ذلك موقوفًا بينهم حتى يَصْطَلِحُوا. ولو كان المولودُ فى يَدَىِ امْرأتَينِ فادَّعَياهُ (٩٣) معًا، أُرِىَ الْقافةَ معهما، فإن ألْحَقَتْه بإحداهُما، لَحِقَ بها ووَرثِها، ووَرِثَتْه فى إحْدَى الرِّواياتِ. وإن ألحقتْه بهما، أو نَفَتْه عنهما، لم يَلْحَقْ بواحدةٍ منهما. وإن قامت لكلِّ واحدةٍ منهما بَيِّنةٌ، تعارَضَتا، ولم تُسْمَعْ بَيِّنَتُهما. وبهذا قال أبو يوسفَ، واللُّؤْلُؤىُّ. وقال أبو حنيفةَ: يَثْبُتُ نَسَبُه منهما، ويَرِثانِه ميراثَ أُمٍّ واحدةٍ، كما يُلْحَقُ برَجُلَيْنِ. ولَنا، أَنَّ إحْدَى البِنْتَينِ كاذِبةٌ يَقِينًا، فلم تُسْمَعْ، كما لو عُلِمَتْ، ومن ضَرُورةِ رَدِّها رَدُّهما؛ لعَدَمِ العِلْمِ بعَيْنها، ولأنَّ هذا مُحَالٌ، فلم يثْبُتْ بِبَيِّنَةٍ ولا غيرِها، كما لو كان الولدُ أكبرَ منهما. ولو أَنَّ امرأةً معها صَبِىٌّ، ادَّعاه رَجُلانِ، كلُّ واحدٍ يَزْعُمُ أنَّه ابْنُه منها، وهى زَوْجَتُه، فكَذَّبَتْهُما، لم يَلْحَقْهُما، وإن صَدَّقَتْ أحَدَهُما، لَحِقَه، كما لو كان بالغًا، فادَّعَياه، فصَدَّقَ أحَدَهُما. ولو أَنَّ صَبِيًّا مع امرأةٍ، فقال زَوْجُها: هو ابْنِى من غيرِكِ. فقالت: بل هو ابْنِى منكَ. لَحِقَهُما جميعا.
(٩٣) فى أ: "فادعتاه".