Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1004 - Rechtsfrage: Er sagte: (Der Sohn eines vollbürtigen Bruders hat Vorrang vor dem Sohn eines väterlichen Bruders. Der Sohn eines väterlichen Bruders hat Vorrang vor dem Sohn des Sohnes eines väterlichen Bruders. Der Sohn eines Bruders, selbst wenn er in der Erbfolge weiter entfernt ist, hat, sofern er väterlicherseits ist, Vorrang vor dem väterlichen Onkel. Der Sohn eines väterlichen Onkels hat Vorrang vor dem Sohn des Sohnes eines väterlichen Onkels. Der Sohn eines Onkels, selbst wenn er in der Erbfolge weiter entfernt ist, hat Vorrang vor dem väterlichen Onkel des Vaters.) · ShamelaTranslate