Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1051 - Abhandlung; Er sagte: (Und wer einen Sklaven als Sāʾiba freilässt, dem steht keine Walāʾ-Beziehung zu. Wenn er etwas von dessen Erbe nimmt, muss er es in gleicher Art zurückgeben) · ShamelaTranslate